Beiträge von AJ1900

    Also ich würde mir blöd vorkommen, jemandem was in Rechnung zu stellen, was er nicht zu verantworten hat.

    Ich würde mal beim Schorni nachfragen, warum da im Jahr bis zu 3mal gefegt werden muß? Das kommt mir doch recht seltsam vor, zumal wenn das nur eine Zusatzheizung ist. Ich gehe jetzt mal davon aus, das der Vermieter jedenfalls bislang auch ein warme Wonhung hatte.

    Ehrlich gesagt gehe ich aber erst mal davon aus, das es bei 1x fegen bleibe dürfte, oder hast du schon eine Abrechnung die was anderes besagt?

    Bei Mietvertragsbeginn waren in der Wohnung bereits Möbel vorhanden, die im Mietvertrag selbst allerdings nicht gelistet wurden.

    Entscheidend dürfte tatschlich sein, ob nachweisbar ist, das die Möbel dem Vermieter gehöhren, bzw. wenigstens, das die Möbel bei Einzug schon in der Wohung waren. Die schlichte Aussage, "die Möbel gehören nicht mir", dürfte vor Gericht evtl. nicht aussreichen. Das ist einfach unglaubwürdig.

    Immerhin ist es auch denkbar, das du die Möbel vom Vormieter übernommen hast, und dann bist du natürlich auch für die Räumung zuständig.


    Letztendlich, und wenn eine ungeräumte Wohnung zurückgegeben wird, könnte das jedenfalls teuer werden.

    Jetzt kommt er zwei oder drei Mal, weil er den Kamin wegen dem Holz (Russ) durchfegen muss.

    Also bei uns passiert auch das nur ein mal im Jahr, obwohl wir auch mit Holz heizen.

    Ich sehe da jedefalls keine großen realen Zusatzkosten.

    Ansonsten ist aber der Schornsteinfeger schon ein Posten der normalerweise eben umlegbar ist. Davon abgesehen, wie willst du Holzofenruß und Gasheizungsruß kostenmässig wirklich trennen?

    Das würde der TS sicher auch machen, wenn die Wohnung dann entsprechend warm werden würde.

    Offensichtlich ja nicht, denn sonst hätte er ja nicht folgendes geschrieben:

    Ich stelle die Heizung wenn ich gehe auf 3 und wenn ich heim komme auf 4,5!

    Von 18 - 23 Uhr steht sie auf 4,5 und ich bekomme maximal 20 grad!

    Übersetzt wird also vieleicht max. 4 -5 Std auf einer höherer Temperatur geheizt, bevor wahrscheinlich die Nachtabsenkung eintritt.

    Es wird also püntlich ab 18:00 Uhr, wenn man mach hause kommt, eine Temperatur von 20-22° gewünscht. Das das nicht klappt, wenn man ständig tagsüber den Heizkörper auf 3 runter dreht, vewundert mich jetzt nicht. Würde bei mir auch nicht klappen.

    Ich würde jedenfalls erst mal aufhören ständig am Heizkörper rumzufingern, und das erst mal auf eine Höhe einstellen und dauerhaft betreiben, wo man sich wohlfühlt.

    Ich müsste also 24 Stunde auf 4 stellen um 21 grad zu erreichen!

    Ich weiß auch nicht was daran jetzt so spektakulär ist? Mal abgesehen davon das die Nummerierung nicht wirklich was über die erreichte Temperatur sagt, betreibe auch ich die Heizung aktuell auf ca. Stellung 4. Übrigens haben die Kosten wenig mit dem Einstellung des Ventils zu tun, sondern vor allem mit der effektivität der Brenntechnik.


    Jedenfalls scheint es im Kern darum zu gehen, das der Fragesteller der Meinung ist, das es eigentlich gegen die Menschenwürde verstösst, wenn man das Ventil über 3 hinaus drehen muß, etwas überspitzt gesagt;).

    ch stelle die Heizung wenn ich gehe auf 3 und wenn ich heim komme auf 4,5!

    Von 18 - 23 Uhr steht sie auf 4,5 und ich bekomme maximal 20 grad! Und das hatte ich eben so noch nie, normal habe ich die Heizung auf 1 gestellt, und wenn ich von der Arbeit kam auf 3-4 und innerhalb von 1-2 Stunden war die Wohnung warm (vorherige Wohnungen)

    Darunter waren Altbau bei dem alles undicht war, und ein freistehendes Haus mit Maisonette und Dachgeschoss, so kalt hatte ich es noch nie,

    Sorry, aber das klingt schon etwas obsessiv. Ich jedenfalls stelle die Heizung an wenn mir kalt ist, und reguliere da möglichst wenig, und schon gar nicht täglich dran rum. Und ja, auch bei mir im Altbau, muß ich öfter mal längere Zeit auf 4-5 Heizen, und dann ist es auch nicht so, das man unbedingt nackend auf dem Sofa sitzen kann.

    Eigentlich ist nur wichtig, das die Heizung möglichst gleichmässig über lange Zeiträume warm bleibt. Wenn ich ständig tagsüber die Heizung runterdrehen würde, wäre es bei mir aber wohl auch kalt.

    Ich müsste also 24 Stunde auf 4 stellen um 21 grad zu erreichen!

    Im Prinzip weiß ich nicht was ich dazu sagen, soll. Im schlimmsten Fall mußst du dir dann eben eine Wohung suchen die deinen Ansprüchen genügt.

    Ich kann verstehen ,das man Heizung sparen will, aber mir ist eben nicht bekannt, das es juristische vorgeben geben würde, wie lange man eine Heizung auf welcher Stellung zu laufen hat, um auf eine Temperatur zwischen 20-22° zu kommen. Soweit mir bekannt ist nur vorgegeben das diese Temperatur mit den Heizmöglichkeiten zu erreichen ist.

    Jetzt stellt sich mit die Frage, ob ich tatsächlich 24 Stunden die Heizung auf 5 Stellen muss, damit ich 22 grad erreiche?

    Nein, müssen tust du das nicht, höchsten vieleicht wenn du diese Temperatur erreichen willst.

    Das kann ja nicht der Fall sein?

    Na ja, Heizungen sind zum heizen da. Und die Mindestemperatur von 20-22° muß auch nicht dauerhaft erreicht sein. Nachts können es auch durchaus weniger sein.

    Ansonsten kenne ich aber keine Vorgaben auf welcher Stellunge ein Heizkörperventil wie lange zu stehen hat, um eine vorgeschriebene Temperatur zu erreichen.

    Nun meine Frage was mache ich mit dem Öl

    Fährst du einen Diesel???;);)

    :-)dark

    ist der Vermieter da in irgendeiner Sicht belangbar ?

    Schwierig. Theoretisch hättest du dich evtl. weigern können auf Gas umzustellen. Immerhin hast du das Haus mit einer Ölheizung angemietet. Wobei ich mir da aufgrund der ganzen Umweltproblematik unsicher wäre, ob das in dem Fall überhaupt möglich gewesen wäre.

    Die öltanks stehen immer noch im keller mit ca Rest öl von 1250 Liter .

    Soweit mir bekannt gibt es da aber auch Pflichten ungenutzte Öltanks mindestens fachmännisch stillegen zu lassen. Das müsste dann aber wohl eh eine Fachfirma.

    Kann ich da irgendwas machen?

    Z.Bsp. den Mietvertrag, im gegenseitigen Einvernehmen, auflösen, oder alternativ fristgerecht kündigen.

    Wenn man beides nicht will, muß man halt einziehen, und wenn es Probleme gibt, die Rechtsmittel von denen es ja nicht wenige gibt, eben ausnutzen.

    rgendwoher muss ja die Firma, die den Wasserschaden behoben hat (bzw. dort die Heizstrahler aufgestellt hat) ja wissen, dass die Wohnung jetzt wieder trocken ist.

    Z.Bsp. dadurch, das siche in den Entfeuchtungsgeräten keine Feuchtigkeit mehr ansammelt.

    Ich habe dann angefragt, ob es denn ein Gutachten/Protokoll zu der Restfeuchte gäbe,

    Was, meiner Erfahrung nach, ein Gutachter auch nur eingeschränkt beurteilen kann. Wenn so eine Trocknung ordentlich gemacht wurde, funktioniert das eigentlich auch, aber es hängt eben auch immer davon ab wie der Fußbodenaufbau im einzelnen aussieht, was für Materialien da verwendet wurden, wie lange das Wasser da stand, und, und, und.

    Gerade in diesem Fall, wenn eine Eigentumswohnung veräußert werden soll, dürfte dieses Zitat anwendbar sein, oder?

    Also mein Wissensstand ist, das das nur für die Wohnungen gilt, die nachträglich und während der Mietzeit des aktuellen Mieters in Eigentumswohungen umgewandelt und dann an fremde dritte (also nicht innerhalb der nähren Familie) verkauft werden.

    Aber zugegeben, bin mir da auch nicht ganz sicher.

    Aufgrund welche Rechtsgrundlage besteht in diesem Fall ein Vorkaufsrecht für den Mieter?

    Das in diesem Fall ein Vorkaufsrecht besteht habe ich nicht gesagt (war aber wohl auch missverständlich von mir formuliert), aber bei einer Eigentumswohnung sollte man das wenigstens mal prüfen, denke ich. Ansonsten würde ich meinen, das die Zeiten in vielen Regionen wohl vorbei sind, das Verkäufer krampfhaft Käufer suchen müssen und ihnen hinterher rennen. Von daher wäre es vieleicht ein gute Idee wenn die Fragenstellerin sich in dieser Richtung aktiv bemüht, wenn ersthaft Interesse besteht, und nicht auf was auch immer wartet.

    Sorry das ich so durch den Wind bin, aber es wird sehr schwer werden mit 2 Hunden wieder eine Wohnung zu finden, bin im Moment echt verzweifelt.

    Warum? Der Verkauf der Wohnung hat grundsätzlich überhaupt keinen Einfluss auf dein Mietverhätniss, ausser das du dann die Miete vieleicht irgendwann auf ein anderes Konto überweisen musst. Es mag zwar möglich sein das der neue Eigentümer irgendwann Eigenbedarf geltend machen könnte, aber das steht bislang wohl noch in den Sternen.

    Ansonsten, würde ich langsam mal in die Gänge kommen und den Nachlassverwalter nachweislich schrifltich mitteilen das du am Kauf der Wohnung interessiert bist, wenn das so sein sollte.

    Stichwort "Vorkaufsrecht" für Mieter. Im Prinzip müsste er wohl zwar auf dich zukommen, trotzdem, sicher ist sicher.

    Er meinte, da solle ich doch bitte den Rechtsweg bestreiten.

    Ist doch eine klare Aussage. Wenn du der Meinung bist das dir Aufgrund dieser "Mängel" eben Summe X an Mieteminderung zusteht, musst du diese Mietminderung eben vornehmen.

    Im Zweifel sieht man sich dann eben vor Gericht und man muss festellen, was dann im mietrechtlichen Sinne einen Mangel darstellt.

    Ich würde dir aber raten das vorher wenigstens mal mit einem Anwalt zu besprechen, um festzustellen, was an relvanten Mängeln übrig bleibt, und um die Höhe der Mietminderung festzulegen.

    Zitat korrigiert

    Grace

    kostet bei allen bisher angefragten Anbietern 1400- 1600 Euro.

    Erst mal die Frage, ist das eine Spezialanfertigung, oder warum ist der Preis so hoch? Ich meine selbst Echtglasduschen gibt es schon ab ca. 250€, wenn es Standardmaße sind.

    und es nicht in seiner Pflicht läge, uns überhaupt eine Duschwand einzubauen.

    Wenn ihr eine Wohnung ohne Duschwand mietet, bzw. euch verpflichtet selber eine einzubauen, würde ich das auch so sehen.

    Der Vermieter meinte zu uns, dass wir die Duschwand einbringen sollen, weil er bereits hochwertige Böden und Wandfliesen eingebracht

    Im Prinzip würde ich schon sagen, das man das vereinbaren kann und so etwas auch wirksam wäre, ob allerdings eine Überlassung ohne Ausgleich bestand hätte, würde ich skeptisch sehen.

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