Wasserschaden bei Wohnungsübergabe - Restfeuchte nicht protokolliert

  • Hallo liebe Community,

    ich sollte ursprünglich vor ein paar Wochen schon eingezogen sein. Bei der tatsächlichen Übergabe kam dann der Schock - sowohl für mich als auch für die Vermieterin. Ein krasser Wasserschaden, da die Wohnung über mehrere Wochen leer stand und nun sich einiges angesammelt hatte. Im Bad stand das Wasser, in anliegenden Zimmer (ist eine 1,5 Zimmer Wohnung) sind die Wände nass und Pfützen auf dem Boden.
    Die Übergabe wurde abgebrochen und mir direkt eine 100% Mietfreiheit gewährleistet.
    Jetzt habe ich morgen die neue Übergabe, da "die Wohnung jetzt trocken" sei.
    Ich habe dann angefragt, ob es denn ein Gutachten/Protokoll zu der Restfeuchte gäbe, denn irgendwoher muss ja die Firma, die den Wasserschaden behoben hat (bzw. dort die Heizstrahler aufgestellt hat) ja wissen, dass die Wohnung jetzt wieder trocken ist.
    Die Antwort daraufhin: So etwas wie ein Protokoll/Gutachten gibt es nicht und werde ich auch nicht bekommen.
    Jetzt ist meine Frage was ich tun kann? Klar werde ich im Übergabeprotokoll vermerken, dass der Übergabe ein Wasserschaden voraus ging.
    Aber wenn jetzt dann in ein paar Wochen/Monaten doch Schimmel durchkommt (oder noch schlimmer: es schimmelt, aber ich merke es nicht), was dann? Worauf berufe ich mich? Woher weiß ich, dass kein Gesundheitsrisiko besteht?
    Ich hätte schon gerne einen Gutachter, der mir bestätigt, dass die Wohnung trocken ist. Aber das passiert wohl nicht. Ich solle doch bitte einfach Vertrauen haben, sonst sei das Mietverhältnis ja auch von Anfang an gestört.

    Ich vertraue meiner Vermieterin, aber diese ist Bestandteil von xxxxxxxxxx und was man über die so liest, da würde ich mich dann doch lieber mehr absichern.

    Kann ich da irgendwas machen?
    LG

    Vermieter-Namen entfernt! Unerheblich für die

    Hilfestellung

    Grace

  • Kann ich da irgendwas machen?

    Z.Bsp. den Mietvertrag, im gegenseitigen Einvernehmen, auflösen, oder alternativ fristgerecht kündigen.

    Wenn man beides nicht will, muß man halt einziehen, und wenn es Probleme gibt, die Rechtsmittel von denen es ja nicht wenige gibt, eben ausnutzen.

    rgendwoher muss ja die Firma, die den Wasserschaden behoben hat (bzw. dort die Heizstrahler aufgestellt hat) ja wissen, dass die Wohnung jetzt wieder trocken ist.

    Z.Bsp. dadurch, das siche in den Entfeuchtungsgeräten keine Feuchtigkeit mehr ansammelt.

    Ich habe dann angefragt, ob es denn ein Gutachten/Protokoll zu der Restfeuchte gäbe,

    Was, meiner Erfahrung nach, ein Gutachter auch nur eingeschränkt beurteilen kann. Wenn so eine Trocknung ordentlich gemacht wurde, funktioniert das eigentlich auch, aber es hängt eben auch immer davon ab wie der Fußbodenaufbau im einzelnen aussieht, was für Materialien da verwendet wurden, wie lange das Wasser da stand, und, und, und.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (5. Februar 2019 um 15:12)

  • Nach einem Wasserschaden wird die Wohnung bzw. Wände und Böden mittels Bautrockner trocken gelegt die i.d.R. 24 Std.durchlaufend eingeschaltet werden, und zwar so lange bis alles ausgetrocknet ist.

    Dies kann der Fachmann mittels entsprechenden Meßgerät messen. Dazu braucht es nicht unbedingt einen Gutachter.

    Ich würde Dir empfehlen die Wohnung kontinuierlich zu heizen und zu lüften. Sollte sich dennoch der Ansatz eines Schimmels bemekbar machen weiß man ja, woher und weshalb.

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