Kaminfeger Gebühren Nebenkostenabrechnung

  • Hallo miteinander,

    ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung.

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, dass schon immer und nur mit Gas versorgt wird. Jede Wohnung hat seinen eigenen Gaszähler.

    Nun hat der Vermieter, der auch im Haus wohnt sich einen Holzofen zugelegt und heizt für sich mit Holz. Dass kann er auch gerne tun, aber jetzt will er bei der Nebenkostenabrechnung mir die zusätzlichen Kaminfeger Gebühren anteilig mitberechnen.

    Für Gasheizung kommt der Kaminfeger einmal im Jahr ins Haus. Jetzt kommt er zwei oder drei Mal, weil er den Kamin wegen dem Holz (Russ) durchfegen muss.

    Kamin für Gas und Holz läuft in einem Rohr (Schacht) durchs Haus.

    Muss ich die zusätzlich anfallende Kosten mittragen oder nicht? Der Vermieter und Kaminfeger meinte ja,

    ich sehe es halt ein bisschen anders. Warum kann er für sich sparen (durch Holz) und mir aber die Zusatzkosten aufbrummen?

  • Jetzt kommt er zwei oder drei Mal, weil er den Kamin wegen dem Holz (Russ) durchfegen muss.

    Also bei uns passiert auch das nur ein mal im Jahr, obwohl wir auch mit Holz heizen.

    Ich sehe da jedefalls keine großen realen Zusatzkosten.

    Ansonsten ist aber der Schornsteinfeger schon ein Posten der normalerweise eben umlegbar ist. Davon abgesehen, wie willst du Holzofenruß und Gasheizungsruß kostenmässig wirklich trennen?

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (25. Februar 2019 um 14:41)

  • wie willst du Holzofenruß und Gasheizungsruß kostenmässig wirklich trennen?

    Ganz einfach, weil 2 unterschiedliche Kamine sind. Der Kaminkehrer ist zu faul, seine getrennten Tätigkeiten auch getrennt aufzuführen. Mit anderen Worten, dich gehen diese Kosten nichts an. Der kaminkehrer soll für den Holzkamin eine getrennte Rechnung schreiben und gut ist.

  • Ganz einfach, weil 2 unterschiedliche Kamine sind.

    Genau das hat der Fragesteller aber doch bestritten?

    Kamin für Gas und Holz läuft in einem Rohr (Schacht) durchs Haus.

    Mal davon abgesehen, das ich nicht ganz kapiere, warum es nötig sein soll, 2-3mal im Jahr zu fegen?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (25. Februar 2019 um 15:07)

  • Danke für Eure Kommentare.

    Ja, nur ein Kamin für Holz und Gas.

    Also ich würde mir blöd vorkommen, jemandem was in Rechnung zu stellen, was er nicht zu verantworten hat.

  • Also ich würde mir blöd vorkommen, jemandem was in Rechnung zu stellen, was er nicht zu verantworten hat.

    Ich würde mal beim Schorni nachfragen, warum da im Jahr bis zu 3mal gefegt werden muß? Das kommt mir doch recht seltsam vor, zumal wenn das nur eine Zusatzheizung ist. Ich gehe jetzt mal davon aus, das der Vermieter jedenfalls bislang auch ein warme Wonhung hatte.

    Ehrlich gesagt gehe ich aber erst mal davon aus, das es bei 1x fegen bleibe dürfte, oder hast du schon eine Abrechnung die was anderes besagt?

    4 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (25. Februar 2019 um 15:32)

  • Er war schon bis zu 3 x pro Jahr da. Das Jahr wo der Ofen gesetzt wurde??????


    Letztes Jahr 2 x und dieses Jahr bis jetzt 1 x.

    Ehrlich gesagt tu ich mich schwer dir da was zu raten. Ich könnte mir halt vorstellem das wenn das vor Gericht landet, es schwer wird, das so zu trennen wie das vieleicht nötig wäre. Ich bin mir auch nicht sicher ob es so sonnenklar ist, das mit Gasheizung nur 1x im Jahr zu fegen ist.

    Und den Schorni kann ich irgendwo auch verstehen, das er jetzt nicht anfängt seine Kehrarbeiten gesondert nach Heizungsarten zu berechnen, wie soll er das auch machen?

    Um welche Summen reden wir hier eigentlich?

  • Ich bin mir auch nicht sicher ob es so sonnenklar ist, das mit Gasheizung nur 1x im Jahr zu fegen ist.

    Schornsteinfegergesetz war ein Gesetz, das in Deutschland das Schornsteinfegerwesen regelte. Es regelte unter anderem das Kehrmonopol und die Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger. Es wurde am 1. Januar 2013 vollständig durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) abgelöst.

    Seither ist einiges anders, z.B. muss man nicht mehr den zuständigen Schorni beauftragen, es besteht da mehr Freiheit, zudem besteht die Reinigungspflicht nur alle 2 Jahre im Gegensatz zu früher 1 Jahr. Ich habe Gas-Zentralheizung die im Turnus von 2 Jahren gereinigt

    bzw. gekehrt werden muss.

    Eine akzeptable Lösung wäre in diesem Fall die Rechnungssumme anteilmäßig aufzuteilen.

    Ein Teil für Gas, den Rest begleicht der Vermieer.

  • Um welche Summen reden wir hier eigentlich?

    Der Betrag ist Pille Palle, aber da rum geht es nicht. Würde wegen so einem Akt auch nie einen Anwalt beauftragen. Mich interessiert nur die Rechtslage

    Mich regt nur auf, dass ich für seinen "Luxus" an seinen Kaminfeger kosten beteiligt bin.

    Wäre der Holzofen schon immer in seiner Wohnung und ich wäre später eingezogen, müsste ich mit der Situation leben, aber da ich zuerst da war und er erst später dazugekommen ist, ist so eine Aktion für mich nicht verständlich.

  • Rechtlich gibt es soweit nichts zu beanstanden. Diese Kosten dürfen umgelegt werden, egal ob der Vermieter im Vergleich zu den anderen Mietern einen höheren Aufwand produziert. Angreifbar wäre es nur über das Gebot der Wirtschaftlichkeit, indem man sagt, eine so häufige Reinigung ist unwirtschaftlich, wenn eigentlich alle 2 Jahre gereinigt werden muss. Eventuell hat der Vermieter auch nur gesagt bekommen, das müsse jetzt so oft gemacht werden.

    Wäre der Holzofen schon immer in seiner Wohnung und ich wäre später eingezogen

    Ob man dir das mitgeteilt hätte. Es ändert rein gar nichts an den Umstand und auch nichts an der Moral. Entweder der Vermieter ist ungerecht weil er die Kosten auf alle umlegt oder er ist es nicht. Das hat nichts damit zu tun, wann wer eingezogen ist.

  • Mich regt nur auf, dass ich für seinen "Luxus" an seinen Kaminfeger kosten beteiligt bin.

    Das ist aber in einem Miethaus eben nicht ganz ausschließbar. Das beste Beispiel ist hier immer die Kosten für den Fahrstuhl für Leute die im EG wohnen. Oder das "mitheizen" des ganzen Hause für Leute die selber heizung sparen wollen, usw.
    Und ehrlich gesagt, das sich bei einem Kaminschacht auch mal das Nutzungsverhalten ändert, liegt halt auch in der Natur der Sache. Ist vieleicht vergleichbar mit der Häufigkeit der Hausreinigung. Wenn in eine Wohnung eine neue Familie mit 5 Kindern und 3 hunden einzieht, kann es auch möglich sein, das vieleicht der Hausflur 1x mehr geputzt werden muß.

    Und auch ein Mieter kann eben nicht erwarten, das er auch noch vor dem letzen bischen Lebensrisiko geschützt wird.

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