Beiträge von AJ1900

    Das Treppen laufen fällt ihr nicht schwer aber sie (und auch ich) möchte sich halten beim Treppensteigen.

    Na ja, ich glaube kaum das es in einem Altbau einen Anspruch auch Umbaumaßnahmen geben dürfte. Ich kenne die Art von Treppen schon auch und oft ist auf der Wandseite tatsächlich kein Handlauf vorgesehen.

    Nun meine Frage muss der Vermieter einen Handlauf anbringen oder nicht ?

    Das dürfte nicht die Frage sein. Die Frage sollte sein, ob man Omi nicht lieber in eine altersgerechte Wohnung ziehen lassen sollte? Wenn das Treppenlaufen jetzte schon schwer fällt, wie soll da erst in Zukunft aussehen?

    Grundsätzlich haftet schon der der das Fenster zerstört hat. Inwieweit das nun dran lag das das Fenster an sich morsch, oder was auch immer ist, kann man schwer einschätzen. Im Zweifel sollte man dann halt das Fenster erst mal in Ruhe lassen und den Vermieter z.Bsp. zur Reparatur auffordern, bevor man es zerstört.

    Ein Elektrischer Durchlauferhitzer ist laut Verbraucherzentrale ein KOSTENFRESSER, und im gegensatz zu Gas, zum Nachteil des Mieters.

    Es kommt verstäkt auf das Nutzungsverhalten an. Natürlich ist Elektro teuerer als Gas, andererseits wird auch nur dann Strom verbraucht, wenn er benutzt wird. Wenn man also nicht täglich die Wanne voll laufen lässt, ist der Kostenunterschied, meiner Erfahrung nach, jedenfalls nicht sooo wesentlich.

    was laut Klempner, welcher wohl schon lange mit dem Vermieter zusammen arbeitet, gar kein Stress gewesen wäre.

    Es war einer vom NETZBETREIBER, kein Handwerker.... Gleiche aussage kam auch vom Schornsteinfeger und anderen, die oft mit Vermieterwillkür zu tun haben. Selbiges sagt auch mein Bauchgefühl.

    Sorry, aber auf das bla, bla von irgendwelchen Handwerkern ( und selbst wenn sie vom Netzbetreiber sind) sollte man, meiner Erfahrung nach, einfach nicht allzuviel geben. Frag doch mal ob Sie bereit wären ihere Aussage auch vor Gericht zu wiederholen. Ansonsten mag es ja der allgemeinen Meinungsbildung dienen, vielmehr aber auch nicht.

    Deutschland ist eben kein Rechtsstaat, denn dann gäbe es solche kacke nicht.

    Tja, sein Recht muß man dann aber eben nun mal vor Gericht durchsetzen und nicht mit der Knüppel in der Hand, genau das ist das Merkmal eines Rechtstaates.

    Ansonsten möchte ich dir schwer raten, das weniger emotional zu sehen. Das schöne ist doch, das man als Mieter einen MV. auch einfach beenden kann. Oder du fängst halt an dich wegen evtl. ein paar Euro Mehrkosten im Monat für einen elektr. Durchlauferhitzer rumzuklagen. Ob und ab wann das wirtschaftlich ist steht wohl in den Sternen, mal davon abgesehen das solche Prozesse auch wenig spaß machen und Arbeit und Zeit bedeuten die man sinnvoller nutzen kann.

    sollte unser Gasanschluss nicht in den Urzustand zurück versetzt werden, denn nach meinen Recherchen ist hier die Rechslage eindeutig, zudem wurden nullinger Fristen gewahrt.

    Mhh, soweit ich weiß obliegt die Wahl der Versorger und wie die Versorgung umgesetzt wird aber schon dem Hauseigentümer?

    Zugleich behalte ich mir vor, einen Strafantrag zu stellen, da ich in dem Argument.... "sollten sie nicht öffnen, bauen wir die Gasleitung auch ohne ihr zutun zurück" eine erpressung mit empfindlichem Übel nach

    Ja, vorbehalten ist immer gut. In dem Fall wahrscheinlich besonders.

    Gibt es noch Schritte die man gehen kann, an die ich noch nicht gedacht habe ?

    Na ja, wenn du jetzt schon beim Tausch eines Durchlauferhitzers in Panik gerätst, wie soll das erst werden wenn wirklich saniert wird?

    Die Aussage des Monteur war..... die wollen sie hier aus dem Haus haben.

    Schon möglich, aber was Handwerker so den langen Tag erzählen darauf würde ich keine 20% geben.

    Ich habe keine Mietrechtsschutz, und bin daher echt auf hilfe angewiesen.

    Dann mach dich halt bei deinem örtlichen Mieterverein schlau. Das kostet erst mal nicht so viel, und einen groben Eindruck hat man dann schon erst mal.

    Das ist die ausstehende Summe bzw. die fehlende Miete, die bis heute fällig wäre.

    Respekt, 1000€ als Untermieter in 6 Monaten auflaufen zu lassen ist schon eine Leistung. Das die Schulden auch nach deinem Auszug auch nicht einfach verschwinden ist die aber klar, oder?

    An deiner Stelle würde ich mal versuchen eine gütliche Einigung mit der Vemieterin zu finden. Wenn du schon nicht sofort alles bezahlen kannst, vieleicht ja wenigstens die hälfte sofort und dannn abstottern? Das könnte etwas Luft verschaffen.

    wie der Duschbereich aussieht, das eine Schweinerei und ekelerregend ist.

    Schon klar, am Ende kannst du aber nur das verlangen was auch vorher vereinbarrt wurde. Und mündliche Zusagen sind halt schwer zu beweisen und meisten auch recht "interpretationsbedürftig".

    Solange jedenfalls keine "Gefahr" auf Verletzungen o.ä. besteht , sehe ich den Vermieter hier bislang nicht in der Pflicht.

    Bei der Armatur wäre das evtl. was anderes gewesen, weil du da schon von ausgehen kannst das diese funktionieren sollte.

    So gesehen, wohne ich noch nicht dort. Habe letzte Woche (ja, trotz der Hitze :D) erst die Möbel aufgebaut und Anfang dieser Woche persönliches rein. Die Küche kommt auch erst in 3 Wochen und das Bad ist nicht zu benutzen.

    Aber du hast den Schlüssel vom Vermieter übergeben bekommen, und der schrifltich (nicht unterschriebene) MV. läuft ab 01.06.2019 (wenn auch Mietfrei für die ersten Wochen).

    Daraus könnte man schon schließen das ein MV. zustande gekommen ist. Noch dazu, warum solltest du sonst die Wohnung putzen und deine Möbel dort aufbauen wie im MV. vorgesehen?

    Im Grunde geht es dann vieleicht darum das du eine Mietminderung wegen Mägeln geltend machen könntest? Fragt sich nur welche das sein sollen?

    Hier müsste man erstmal darüber diskutieren, ob bereits ein Mietvertrag zustande gekommen ist, wenn Miete von dir gefordert wird, Immerhin kann das nur auf Grundlage eines Vertrages möglich sein. Auch wenn man das gerne denkt, eine Unterschrift für einen Mietvertrag ist nicht notwendig.

    Tja, auch wahr. Hier würde ich mit als Mieter Gedanken machen, ob ich das so will, oder mir nicht eher was anderes suche. Mal eben zwischen Mittag und Gänsbraten das Bad in teilen neu machen, dürfte auch nicht so ganz klappen.

    Die Frage ist allerdings, gibt es keine Mindestabstände zu Hauswänden und Fenstern bei Mietobjekten gibt?

    Für was denn? Für Bauwerke natürlich. Für die Nutzung als Garten wäre mir das nicht bekannt?

    In den Standardverträgen wird lediglich auf diverse Punkte hingewiesen, wie gemeinschaftlich nutzbare Flächen durch Mieter genutzt werden können/dürfen. Laut Vertrag könnte jeder Mieter sämtliche Flächen um das Haus ebenso nutzen

    Na dann habt ihr doch schon mal einen Garten den ihr gemseinschaftlich auch nutzen könnt? Steht ja dann sogar in eurem MV. Und wiso bist du jetzt überrascht wenn das auch jemand tut?

    In den vergangenen 30 Jahren gab es vor dem Haus nichts, was man als nutzbaren "Garten" hätte bezeichnen können.

    Also ein Garten ist ein Garten ist ein Garten. Das er 30 Jahre nicht oder nur als Weg genutzt wurde ändert ja nichts daran. Wenn das ein Privatgrundstück ist, wüsste ich auch nicht warum man das nicht als Garten nutzen können sollte. Das man durch einen Garten auch laufen kann um in eine Wohnung zu kommen, liegt auch in der natur der Sache.

    Wir können an Wochenenden und Abends die Terrasse nicht mehr ohne Gehörschutz nutzen, es ist hier oben trotz einiger Meter Abstand und 4m Höhe so laut, als ob direkt bei uns oben vor der Terrasse gelärmt wird.

    Dagegen kann man sehr wohl was tun, wenn es eben das üblich Maß übersteigt. Wobei bei Lärm von Kindern da wie gesagt, das nur sehr eingeschränkt möglich ist.

    Im Sommer 2018 meinte die Mieterin im EG, sie hätten keinen Garten für die Kinder

    Wurde der Garten denn von deinen Nachbarn gemietet? Weiß dein Vermieter überhaupt von der Situation das die Mieter sich da im Garten ausbreiten, falls nicht?

    Grundsätzlich wüsste ich jetzt allerdings nicht, warum man ein Garten nicht als Garten nutzen können sollte, sondern nur als Weg um in die Wohnung zu gelangen? Hörts ich für mich erst mal recht skuril an.

    Macht wenig Sinn,

    Ok, ein Gespräch macht keine Sinn? Muß man jetzt aber nicht verstehen, oder?

    da wir in der Bude viele Mängel durch PFUSCH haben.

    Die da wären?

    Die Wohnung wurde als außerordentlich ruhig angeboten. Wäre diese bei Anmietung schon vorhanden gewesen, wir hätten die Wohnung nicht gemietet, da dauerhaft massiver Lärm zu erwarten gewesen wäre, was man jetzt sieht.

    Gegen spielende Kinder ist nun mal juristisch wenig zu machen. Auch dein Vermieter kann da kaum was erreichen, würde ich meinen. Grundsätzlich muß man sich mit solchen Sachen in einem Mehrfamilienhaus einfach arrangieren. Man muß natürlich nicht alles dulden, aber das andere Mieter ihren Garten nutzen, kann einen auch nicht überraschen, denke ich.

    Das kann man nicht pauschal sagen. Es hängt vom jeweiligen Mietspiegel ab, für welche Objekte dieser gelten soll.

    Schon klar, mir wäre allerdings kein Mietspiegel bekannt der Einfamilienhäuser umfassen würde? Kennst du so einen?

    Aber auch danach kann man nicht unbedingt gehen. Am Beispiel des BGH Beschlusses vom 26.04.2016, AZ VIII ZR 54/15 siehst du, dass der Mietspiegel durchaus als Orientierung benutzt werden kann, obwohl in dem Fall im Mietspiegel stand, dass dieser nicht für Einfamilienhäuser gelten sollte.

    Das es für fast alle Fälle Ausnahmen gibt, ist sicher richtig. Nur falls der Fragesteller hier nicht beabsichtigt wegen vieleicht 3-4€ Mietdifferenz zum Nachbarn bis vor den BGH zu ziehen kann man ihm schon raten den Unsinn sein zu lassen, denke ich.

    Mal ehrlich, 10€/qm Miete, egal ob warm oder kalt für ein Einfamilienhaus sind wohl nicht gerade das was man so unter "Mietwucher" versteht.

    Es gibt im Gesetz dann noch die Mietpreisbremse, die ein paar Einschränkungen auferlegt.

    Welche aber meines wissen, nicht für Einfamilienhäuser gilt, weil auch der Mietspiegel auf solche Immobilien nicht anwendbar ist.

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