Bade-&Duschbereich verschmutzt/ teilweise nicht nutzbar

  • Hallo zusammen :)

    Kleine Randinformationen zu meiner Frage:

    -Mietfrei für zwei Wochen ab 01.06.19 für Renovierungsarbeiten (Tapezieren & Boden verlegen + Umzug)

    -Nochmals zwei Wochen Mietfrei, weil sich alles gezogen hat, wegen entdecktem Schimmel und Ameisenstraße quer durch die Wohnung (Schimmel musste ich selbst entfernen)

    -Mietvertrag bis heute noch nicht unterschrieben, weil sich die Vermieter nicht darum kümmern aber Miete fordern sie!

    -Bei der Besichtigung habe ich die Bedingung gestellt, der Bade-/Duschbereich muss erneuert werden. Dies wurde mir zugesichert (aber leider nicht schriftlich festgehalten)

    -Als ich vor zwei Wochen 14.06.19 den Mietvertrag abholen ging (zum Vorab durchlesen) wurde mir erneut gesagt, das der verdreckte Bereich erneuert wird. -> Aufgrund dessen, bin ich schon mit Möbeln und persönlichen Sachen umgezogen.

    Jetzt meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet, bei diesem Zustand vom Bad etwas zu machen? Alleine durch putzen und schrubben bekomme ich diese Flecken und den Schimmel nicht weg. Die Fugen bröckeln schon raus und das werde ich mit in den Vertrag aufnehmen lassen, sollte Wasser hinter die Fliesen laufen, trage ich dafür keine Verantwortung.. Habe sie mehrfach darauf hingewiesen.

    Ganz lieben Dank schonmal. <3

    p.s. die montierte Badewannenarmatur ist neu von mir. Die davor montierte war kaputt, der Wasserhahn hat sich nicht mehr bewegen lassen und war komplett verkalkt.

  • Ist der Vermieter verpflichtet, bei diesem Zustand vom Bad etwas zu machen?

    Wenn das nicht, am besten schriftlich, vereinbarrt wurde eigentlich nicht. Letztendlich musst du die Wohnung ja auch nicht mieten, wenn dir der Zustand nicht zusagt.

  • Ich nehme an, es gibt kein Übergabeprotokoll?

    Hier müsste man erstmal darüber diskutieren, ob bereits ein Mietvertrag zustande gekommen ist, wenn Miete von dir gefordert wird, Immerhin kann das nur auf Grundlage eines Vertrages möglich sein. Auch wenn man das gerne denkt, eine Unterschrift für einen Mietvertrag ist nicht notwendig.

    Auch beim der Absprache der Renovierung kommt es nicht notwendigerweise auf etwas schriftliches an. Sowas kann auch mündlich vereinbart werden, solange es bewiesen werden kann. Du solltest also nachträglich versuchen, dass du es eventuell in Schriftform bekommst oder das man diese Zusicherung vor einem neutralen Zeugen nochmal wiederholt.

  • Wenn das nicht, am besten schriftlich, vereinbarrt wurde eigentlich nicht. Letztendlich musst du die Wohnung ja auch nicht mieten, wenn dir der Zustand nicht zusagt.

    Das stimmt, nur leider ist alles irgendwie total chaotisch abgelaufen. Beim nächstem Mal werde ich die Dinge definitiv anders handhaben. Leider stehen ja schon all meine Sachen in der Wohnung.. 5 Wochen an Renovierungsarbeit und geputzt wie blöd.. wäre schade, nur wegen dem Bad die Wohnung doch nicht zu nehmen.

  • Ich nehme an, es gibt kein Übergabeprotokoll?

    Als die Vermieter die Wohnung von den vorherigen Mietern abgenommen haben, war ich gar nicht dabei. Die Schlüssel haben sie mir am gleichen Tag vorbei gebracht. Nur leider habe ich erst während der Renovierung genauer hingeschaut und immer was Neues entdeckt.

    Hier müsste man erstmal darüber diskutieren, ob bereits ein Mietvertrag zustande gekommen ist, wenn Miete von dir gefordert wird, Immerhin kann das nur auf Grundlage eines Vertrages möglich sein. Auch wenn man das gerne denkt, eine Unterschrift für einen Mietvertrag ist nicht notwendig.

    Der Mietvertrag liegt unterschrieben, seitens des Vermieters vor. Also versteh ich dich im 2. Satz richtig, sie können Miete von mir verlangen obwohl ich noch nicht unterschrieben habe?

    Setzung der Zitate korrigiert, und bitte keine Vollzitate, da dies die Übersichtlichkeit der Beiträge beeinträchtigen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (3. Juli 2019 um 16:25)

  • Hier müsste man erstmal darüber diskutieren, ob bereits ein Mietvertrag zustande gekommen ist, wenn Miete von dir gefordert wird, Immerhin kann das nur auf Grundlage eines Vertrages möglich sein. Auch wenn man das gerne denkt, eine Unterschrift für einen Mietvertrag ist nicht notwendig.

    Tja, auch wahr. Hier würde ich mit als Mieter Gedanken machen, ob ich das so will, oder mir nicht eher was anderes suche. Mal eben zwischen Mittag und Gänsbraten das Bad in teilen neu machen, dürfte auch nicht so ganz klappen.

  • sie können Miete von mir verlangen obwohl ich noch nicht unterschrieben habe?

    Klar, du wohnst doch da, und bist ja offenbar auch kein Einbrecher;). Im Prinzip bedarf es auch keines schriftlichen MV. damit ein MV. gültig wird, das kann auch durch Handlungen, z.Bsp. Mietzahlungen und/oder Schlüsselübergabe, wirksam werden.

    Ob und ab wann so etwas dann wirksam wird ist eine andere Frage.

  • Klar, du wohnst doch da, und bist ja offenbar auch kein Einbrecher;). Im Prinzip bedarf es auch keines schriftlichen MV. damit ein MV. gültig wird, das kann auch durch Handlungen, z.Bsp. Mietzahlungen und/oder Schlüsselübergabe, wirksam werden.

    Ob und ab wann so etwas dann wirksam wird ist eine andere Frage

    So gesehen, wohne ich noch nicht dort. Habe letzte Woche (ja, trotz der Hitze :D) erst die Möbel aufgebaut und Anfang dieser Woche persönliches rein. Die Küche kommt auch erst in 3 Wochen und das Bad ist nicht zu benutzen.

  • So gesehen, wohne ich noch nicht dort. Habe letzte Woche (ja, trotz der Hitze :D) erst die Möbel aufgebaut und Anfang dieser Woche persönliches rein. Die Küche kommt auch erst in 3 Wochen und das Bad ist nicht zu benutzen.

    Aber du hast den Schlüssel vom Vermieter übergeben bekommen, und der schrifltich (nicht unterschriebene) MV. läuft ab 01.06.2019 (wenn auch Mietfrei für die ersten Wochen).

    Daraus könnte man schon schließen das ein MV. zustande gekommen ist. Noch dazu, warum solltest du sonst die Wohnung putzen und deine Möbel dort aufbauen wie im MV. vorgesehen?

    Im Grunde geht es dann vieleicht darum das du eine Mietminderung wegen Mägeln geltend machen könntest? Fragt sich nur welche das sein sollen?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (3. Juli 2019 um 16:19)

  • Ich hätte auch schon ab dem 01.06 Miete gezahlt, wäre diese ganze Badsache nicht immer schlimmer geworden.

    Mir geht es auch nicht um eine Mietminderung sondern lediglich, wie der Duschbereich aussieht, das eine Schweinerei und ekelerregend ist. Ich weiß auch nicht, ob ich den Badewannen-Hahn hätte austauschen müssen oder ob das Vermietersache ist, aber wenn ich noch nicht mal dort fließendes Wasser habe... naja wie solls sonst funktionieren?

  • wie der Duschbereich aussieht, das eine Schweinerei und ekelerregend ist.

    Schon klar, am Ende kannst du aber nur das verlangen was auch vorher vereinbarrt wurde. Und mündliche Zusagen sind halt schwer zu beweisen und meisten auch recht "interpretationsbedürftig".

    Solange jedenfalls keine "Gefahr" auf Verletzungen o.ä. besteht , sehe ich den Vermieter hier bislang nicht in der Pflicht.

    Bei der Armatur wäre das evtl. was anderes gewesen, weil du da schon von ausgehen kannst das diese funktionieren sollte.

  • Als die Vermieter die Wohnung von den vorherigen Mietern abgenommen haben, war ich gar nicht dabei. Die Schlüssel haben sie mir am gleichen Tag vorbei gebracht. Nur leider habe ich erst während der Renovierung genauer hingeschaut und immer was Neues entdeckt.

    Als Tipp: Du solltest jetzt unter Zeugen den tatsächlichen Zustand protokollieren und im besten Fall dann auch den Vermieter mit ins Boot holen.

    Ohne Protokoll und den ganzen Mängeln ist dann zu befürchten, dass Dir das bei einem späteren Auszug gegen das Bein läuft.

    Nimmt der Vermieter nicht an der Protokollierung teil, dann würde ich ihm das Protokoll als Kopie zusenden.

    Die Fugen bröckeln schon raus und das werde ich mit in den Vertrag aufnehmen lassen, sollte Wasser hinter die Fliesen laufen, trage ich dafür keine Verantwortung

    Solange es sich nicht um Trockenbau handelt, sondern um eine massive Wand, passiert da mit dem Wasser nichts.

    Zum Thema Fugen: Die sind verschimmelt. Die kann man mit einem Chlorreiniger säubern.

    Tipp meinerseits: Das Chlor in einem Papierküchentuch tränken, das Tuch an den betroffenen Stellen fixieren (Klebestreifen) und dann einfach mal 24h einziehen lassen.

    Aber aufpassen, dass das Bad gut belüftet ist. Sonst fällst Du um.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die kann man mit einem Chlorreiniger säubern.

    Mit einem Dampfreiniger funktioniert das auch super, vllt kennt man ja jemanden mit einem entsprechenden Gerät.

  • Vielen Dank für die Tipps. Ist meine erste Mietwohnung, weshalb ich beim besten Willen nicht an ein Übergabeprotokoll gedacht habe. Die erste Wohnung war Eigentum, da lief das anders ab. :D

    Da ja bis jetzt noch nichts unterschrieben ist, lasse ich alles per Mail laufen.Ich mache nichts mehr mündlich, das hab ich gelernt :D

    Ich fordere im Nachtrag ein Übergabeprotokoll bzw. etwas, was alle Mängel festhält, im MV lasse ich mit Verweis aufs Protokoll festhalten, das der Vermieter keinerlei Anstalten gemacht hat, Schimmel zu entfernen, Dinge zu erneuern etc. Zudem hab ich von Anfang an alles in Bildern festgehalten.. vielleicht nutzt das ja im Nachgang auch noch was.

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