Beiträge von AJ1900

    ist erstmal nur eine These, aber doch keine total abwägige oder?

    Doch eigentlich schon. Jedenfalls bei einer normalen Aussenwand.

    Wie erfahre ich als Mieter denn, dass "irgendwer" Leitungen verlegt hat?

    Im Zweifel gar nicht. Was willst du mit dieser Information auch anfangen? Wenn es dich wirklich derart brennend interessiert mußt du halt einen Gutachter beauftragen.

    Geht deinem Vermieter übrigens auch nicht anders, zumindest im Altbau.

    Es ist doch sicher irgendwo geregelt, dass nicht jeder wild in der Elektrik rumfummelt oder dass Arbeiten irgendwie dokumentiert werden müssen.

    Klar, dafür gibt es unter anderem Bauabnahmen, Meisterzwang usw. usw.

    Nur das alles betrifft dich ja als Mieter nicht, sondern deinen Vermieter. Wenn du den Verdacht hast das Brandgefahr besteht kannst du das ja deinem Vermieter mitteilen und sehen wie er reagiert. Nur sollte dieser Verdacht dann schon auf mehr als Hörensagen basieren, denke ich.


    Du hast mich gefragt woher ich weiß, dass die nicht fachgerecht verlegt ist?!?

    Ja, die Frage ist ja auch weiterhin aktuell? Nur weil der Vormieter evtl. neue Steckdosen verlegt hat, oder verlegen hat lassen, ist das doch erst mal kein Indiz für gar nichts?

    Zum Unterputzdosen und Wandverlegung der Kabel sich nun nicht wirklich nach Vormieter- Heimwerkerpfusch anhört.

    Welche Gründe veranlassen dich zu dieser Einschätzung?

    Weil Kabel ziehen normalerweise nicht die Wände feucht werden lässt.

    Ich weiß nicht wie fachgerecht die Elektrik verlegt ist. Ansosten hätte ich längst gehandelt...

    Dafür bist du als Mieter auch gar nicht zuständig?


    Das gibt mir Anlass bedenken zu äußern über die Qualifikation desjenigen der das installiert hat.

    Das ist aber doch nicht dein Problem?


    Muss ich die Fachkenntnis nachweisen?

    Wieso du? Du hast die Elektrik doch nicht verlegt, oder wie?

    Und das muss nicht irgendwo festgehalten oder dem Nachmieter mitgeteilt werden?

    Meines wissens nicht.


    Wer haftet denn wenn da irgendwas passiert? Bspw. ein Kabelbrand.

    Wie immer, der Verursacher und/oder im Zweifel der Vermieter.

    stellt sich mir die Frage ob die Elektroinstallationen in dieser Außenwand gar die ursprüngliche Ursache für den ganzen Schlamassel sind?

    Ziemlich unwahrscheinlich.


    Leider finde ich nichts dazu, dass der Vermieter auf nicht fachgerecht installierte Elektrik hinweisen muss.

    Woher weißt du das die Elektrik nicht fachgerecht verlegt wurde?


    Ist es grundsätzlich so, dass alles was der Mieter selbst installiert hat bei Auszug immer zurück gebaut werden muss?

    Wenn der Vermieter z.Bsp. mit den Umbauten einverstanden ist, dann nicht.

    Welche Rechte (und ggf. sogar Pflichten) ergeben sich daraus?

    Für dich keine, meiner Meinung.

    Zunächst wäre es wohl erst mal angesagt das man die faktisch an der Mietsache bestehenden Mängel schriftlich mitteilt und benennt.

    Dafür würde wohl z.Bsp. die defekte Duschkabine und die Probleme mit dem Internet, evtl. auch die Fenster in Frage kommen, kurz alles was auch die tatsächliche Nutzbarkeit deiner Mietsache in frage stellt.

    Anbei könnte man mal die nicht direkt deine Mietsache betreffende Dinge ansprechen, wie defekte Schalter im Flur oder kaputte Glühbirnen usw.

    Sollte auf dieses Schreiben nach einer in dem Schreiben gesetzten angemessenen Frist keine Antwort kommen, wäre der Gang zum Mieterverein, bzw. wenn es konkret um Mietminderung geht eher zum Fachanwalt zu empfehlen.

    Speziell letzterer dürfte deinen Anliegen mehr Nachdruck verleihen können. Leider aber eben nicht umsonst.

    Mhh, was willst du hier dazu schlaues hören? Das ist hier ja ein Mietrechtforum? Ob man juristisch dagegen vorgehen kann das euer Miethaus zu trocken ist, davon habe zumindest ich noch nie was gehört.

    Davon abgesehen liegt der Wert wo tatsächlich gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten können meines Wissens wohl bei 15-20%.

    Im Im Zweifel trocknet eure Wäsche halt in der Wohnung, das koset nichts und befeuchtet die Luft.

    Ich habe die Befürchtung, dass die Akzeptanz der falschen Auskunft auch zukünftig Nachteile für mich hat,

    Kann ich nicht erkennen. Im Zweifel ......

    Wenn jedoch das BVerG meine jetzige Miete festsetzt,

    Das BVerG setzt nicht deine Miete fest, sondern stellt dich der Frage ob oder in welcher Form der Mietendeckel überhaupt juristisch haltbar ist.

    Meiner Meinung nach ist er das hinten und vorne nicht, aber man wird sehen.

    Und zweiteres, was mich persönlich anregt ist, dass wir uns doch alle immer an Gesetze halten müssen. Auslegungssachen gibt es selten.

    Das wird sich dein Vermieter auch denken. Mit dem bist du doch den Mietvertrag mit der Miethöhe eingegangen? Das es höchst strittig ist, und nicht nur bei Vermietern, das der Staat nach Gutsherrenart in dieser Art nachträglich in privatrechtliche Verträge eingreift dürfte nicht überraschen.

    Es geht also um 1 EUR pro Quadratmeter monatlich (rund 66 EUR monatlich),

    Ich persönlich würde die Entscheidung des Bundeverfassungsgerichtes zu dem Thema abwarten. Einfach selber kürzen halte ich nicht für eine schlaue Idee, im Zweifel mußt du dann eben ordnungsrechtlich oder juristisch vorgehen.

    Allerdings dürfte ein evtl. Urteil des Bvfgr. dein Vorgehen evtl. überholen.

    Die Merkmale für ein hochwertiges Bad sind eindeutig beschrieben.

    Nicht wirklich. Was als "hochwertig" zu verstehen ist, legt im Zweifel eben eine Richter fest.


    Wir haben zB Spülkasten nicht in der Wand drin, keine extra Dusche, keine hochwertige Armatur, sondern nur ein sehr kleines Waschbecken, Rohre sind alle sichtbar. Es gibt keinen Luftabzug und nur ein kleines Fenster.

    Das sind sicher alles Indizien die für deine Aussage sprechen.


    Im neuen Mietvertrag steht keine Einbauküche drin.

    Das sollte dann eindeutig sein.

    Was kann ich jetzt noch tun?

    Über welche Summe im Monat reden wir denn hier?

    ich wohne in einer Einzimmer-Wohnung und würde gerne meine Wohnung untervermieten, da ich für ein paar Monate nicht in der Stadt bin.

    Hört sich für mich nach einer klassischen Gebrauchsüberlasssung an dritte an? Das hat mit eine Untervermietung erst mal nichts zu tun und wäre auch nicht juristisch durchsetzbar und das Einverständnis( oder eben die Absage) sollte auf jedem fall vom Vermieter vorher eingeholt werden.

    Soweit ich entsinne dürfte das sogar ein Kündigungsgrund sein........

    Meine Vermieterin meinte der Messtechniker Feuchtigkeits Typ hat keinen Schimmel gefunden.

    Wenn ich fragen darf, warum wird dann überhaupt gedämmt? Nicht ganz auszuschließen das man sich damit gerade den Schimmel einhandelt, den man bisher noch nicht hatte............


    Oh Großartig! Eine von zwei Heizungen in dem Raum ist kaputt... Coincidence?

    Schlecht. Schimmel entsteht normalerweise dort wo es nass und Kalt ist. Weil die Temperatur an Bauwerksaussenecken meistens etwas niedriger ist entsteht dort gerne Schimmel.


    Das treibt bisher vorallem die Luftfeuchtigkeit hoch. Nur in dieser Ecke...

    Das Problem mit feuchten Aussenwänden löst man, meines Wissen, aber nicht durch eine Innendämmung?

    Jetzt ist vermehrt ein Knacken im Heizkörper zu vernehmen. Ich befürchte das der Hauseigentümer vor Totalausfall nicht unternehmen will.

    Nun ja, auf Verdacht hin irgendwelche Komponenten einer Heizanlage zu tauschen die im Prinzip funktioniert, und das im Winter, ist wohl auch nicht Unbedingt sinnvoll.

    Es kommt leider gar nicht so selten vor das einige Defekte erst mit der Zeit schlimmer werden und man erst dann wirklich erkenne kann woran das liegt.

    Ich vergleiche das gerne mit älteren Autos. Die fahren manchmal auch noch sehr lange obwohl der Motorlauf aus kaum ergründbaren Ursachen vieleicht nicht mehr so toll ist.

    Wir hatten mal das gleiche Problem mit einer älteren Ölheizung. Da gab es auch immer so ein Knacken in den Heizkörpern. Das hat sich erst gegeben als wir auf Gas umgestellt haben.

    Du kannst ein angemessene Mietminderungen dann und solange vornehmen wie der Manger die Wohnung besteht und du den Vermieter in Kenntnis gesetzt hast. Ein rückwirkende Mietminderung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

    Für eine Mietminderung ist grundsätzlich die Rechtsberatung bei einem Anwalt für Mietrecht

    in Anspruch zu nehmen.

    Bleib mal cool.

    Solche oder noch schlimmere Übergaben sind zwar nicht Standard aber kommen doch öfter mal vor......

    Dokumentiere und protokolliere das alles, am besten mit Photo usw. dann ist die positive Nachricht das Schönheitsreparaturen falls ihr mal wieder umzieht für euch kein große Thema sein dürften.

    Ansonsten ist für so etwas wie Schädlingsbefall oder verstopfte Wanne usw. der Vermieter zuständig, der sich den finanziellen Schaden ggfl. von der Vormieterin wiederholen muß/kann.

    Nachvollziehbare Ausführung (auch wenn nicht mein Vermieter die Firma beauftragt hat sondern ich selbst basierend auf den Kontaktdaten, die mein Vermieter mir geschickt hatte) ..

    Damit ist doch eigentlich alles gesagt, oder nicht? Wie genau kommt man jetzt darauf das andere eine Firma bezahlen die man selber beauftragt hat?

    Hätte es einen Grund zur Mängelbeseitigung gegeben sähe das anders aus, aber so?

    Mein Problem ist, dass Sie mir vorher nicht etwas in der Art gesagt/geschrieben haben wie: "Bitte sein Sie sich vorab darüber im Klaren, dass wir Ihnen gern Kontaktdaten für eine Firma zukommen lassen, Sie diesen Auftrag dann aber eigenverantwortlich tragen müssen"

    Nun ja, Rechtsberatung für Mieter fällt wohl nicht in den Aufgabenbereich deiner Genossenschaft, wenn ich es ehrlich ausdrücken darf.

    Das ist aber seit meinem Einzug vor 5 Jahren an jedem einzelnen Tag anwendbar und hat halt mit der Sache nichts zu tun

    Ah, Ok..............


    weil sie meines Wissens nach kein Interesse hat mir zu kündigen

    Das soll nicht böse gemeint sein, aber ich verspüre schon langsam das Interesse dir zu kündigen, obwohl ich noch nicht mal dein Vermieter bin........... :)


    Die Frage ist ja: HABE ich dafür eine (juristische) Grundlage?

    Meiner Meinung nach eher nein.


    Denn wenn nicht wäre ich ja schön blöd ihr auf die Füße zu treten.

    Es wäre eben so blöd wenn es diese Grundlage gäbe.


    Macht es Sinn sie um Prävention zu bitten und damit die Pferde scheu zu machen?

    Natürlich kann man höflich bitten und fragen, warum denn nicht?


    Muss ich sie über die möglichen Folgen informieren um abgesichert zu sein wenn (Gottbewahre) einem Kind (oder mir selbst, dem Hund von einem Besucher oder wem auch immer) was passiert?

    Gegenüber allgemeine Lebensrisiken kann man sich nicht absichern. Die juristische Frage ist ja eigentlich ob die oder deiner Vermieterin im Schadensfall etwas vorzuwerfen ist.

    Sprich, stellt das hinstellen so ein Pflanz in den Flur in diesem Falle schon ein Verletzung irgend einer Pflicht dar. Das sehe ich so erst mal nicht.

    Trotzdem könnte man dir theoretisch eine Verletzung der Aufsichtspflicht anlasten wenn die Kinder von der Blume "naschen".

    Dagegen kann man sich meiner Meinung aber nicht mit einem schreiben an den Vermieter absichern, bzw. wäre , nicht bekannt wie das rechtsicher geht.

    Hä? Es geht mir um diese Pflanze. Das hat weder etwas mit Kündigung zu tun, noch irgendetwas mit einem Gerichtsprozess!?!? Sie KÖNNTE auch das Haus nieder brennen oder hier ne Kirche eröffnen - darum geht es aber nicht :/

    Informiere dich doch wenigstens über die Stichworte die dir auch Schweinchenfan geliefert hat? Ansonsten geht es am Ende natürlich nur darum was du im Zweifel auch juristisch durchsetzen kannst, um was denn sonst?

    Prävention ist da ja ein guter Ansatz.

    Dann bitte halt dein Vermieterin die Pflanze woanders hin zu stellen? Sollte dieser Bitte nicht folge geleistet werden kommt es eben zu juristischen Schritten oder es verläuft im Sande.

    Ich möchte mal nicht davon ausgehen, dass mir wegen einer Pflanze die Kündigung droht. Ich habe sie auch noch nicht darauf angesprochen - noch bin ich also auf der sicheren Seite. Sooo easy ist es zum Glück nicht jemanden raus zu werfen..

    Ähm, ich würde vorschlagen du informierts dich erst mal unter dem Stichwort "erleichterte Kündigung". Gut möglich das das bei dir zutrifft.

    Ich denke mir geht's nicht mal so sehr um irgendeinen rechtlichen Aspekt, ich finde das menschlich halt echt Sche***.

    Um Moral und und Menschlichkeit lässt dich vor Gericht aber nicht streiten?


    Aber noch viel Grundsätzlicher ist die Frage: wer haftet wenn da was passiert?

    Das kommt darauf an was passiert und wer der Verursacher ist. Evtl. Möglich das der Vermieter eine Teilschuld bei dem ein oder andere Sachverhalt bekommt wenn er Kinderbetreuung im Mietvertrag genehmigt hat, nur was hilft das?

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