Schadensersatzforderung des Vermieters wegen mangelnder Besichtigungsmöglichkeiten

  • Hallo und guten Morgen,

    ich wohne mit meiner Mutter zur Miete in einer Wohnung, die wir zum 31.07. gekündigt haben. Die ersten fünf Besichtigungstermine wurden von der Hausverwaltung erst nach 9 Wochen, am 30.06. durchgeführt, offenbar ohne Ergebnis. Nun war ich gezwungen eine einzelne Besichtigung am 21.07. aufgrund von Krankheit abzusagen. Ich schlug vor, weitere Besichtungen nach der Übergabe durchzuführen, da dies aufgrund des Umzugsstresses auch einfacher für beide Seiten wäre. Ich bekam dann einen Brief mit der Festsetzung des Übergabetermins auf den 31.07. um 13 Uhr. Da ich jedoch berufstätig bin, kann ich um 13 Uhr (in arbeite in Münster, wohne in Rheine) keine Übergabe durchführen. Ich schlug alternativ einen Termin am Morgen sowie einen am Abend vor. Daraufhin bekam ich eine E-Mail vom Vermieter, der offenbar ohen Rücksprache Besichtigungstermine am Nachmittag des 31.07. terminiert hatte, die er nun nicht durchführen kann, Er führt nun an, dass ich Schaden bei der Neuvermietung verursacht habe und übergibt die Angelegenheit an seinen Anwalt. Seit dieser E-Mail habe ich ihm bereits zweimal mitgeteilt, dass ich in dringenden Fällen auch Anfang der nächsten Woche noch Besichtigungen zwischendurch durchführen kann. Momentan ist es aus Krankheitsgründen nur sehr schwer möglich. Ich litt zwei Wochen unter einer schweren Magenschleimhautentzündung und hatte am letzten Samstag einen kleinen Unfall während des Umzugs.

    Ich muss dazu sagen, dass wir mit diesem Vermieter bereits reichlich Ärger hatten. Es gibt in unserer Wohnung einen Lichtschalter, aus dessen Kabelröhre grosse Mengen Zigarettenrauch aus der unteren Wohnung strömen (wir haben ihn vor Jahren grossflächig abkleben müssen, um dies zu unterbinden), aber es interessiert ihn nicht. Und das obwohl meine Mutter unter chronischer Bronchitis leidet. Weiterhin ist es in dem Haus sehr oft nachts so laut, dass wir aufwachen oder uns durch das Knallen von Toilettendeckeln hefig erschrecken. Die Nachtruhe interessiert ihn aber auch nicht. Er sagt er wäre dafür nicht verantwortlich. Als wir ihn vor einigen Monaten erneut aufforderten sich um den defekten Lichtschalter zu kümmern, sagte er uns "Kürzen Sie ruhig die Miete, wir haben genug Anwälte". Meine Mutter hat unter den Jahren in dieser Wohnung auch körperlich gelitten. Leider war uns ein Umzug aus finanziellen Gründen vorher nicht möglich. Sie hat Herzrythmusstörungen und ist wegen hohen Blutdrucks bereits in Behandlung. Ihr Arzt hat ihr ausdrücklich gesagt, dass sie sich nicht weiter darüber aufregen darf; weswegen sie auch keine Besichtigung oder Übergabe alleine durchführen kann. Der "Höhepunkt" nach einer heftigen Diskussion mit dem Vermieter war ein Blutdruck von 197 und ein Besuch in der Notfallpraxis.

    Wie sieht die Situation rechtlich aus? Termine für Besichtigungen und die Übergabe müssen doch mit mir abgesprochen werden und können nicht einfach festgesetzt werden, oder? Soll ich ihm alternativ in dieser Woche noch Termine anbieten obwohl es mir nicht so gut geht? Hat er einen Anspruch auf Schadensersatz in irgendeiner Form? Eine Neuvermietung durch Besichtungen in dieser Woche hätten doch für ihn in keinem Fall zu einem Mietvertrag für August geführt, oder? Meine Mutter vermutet, dass er für die Vermietung niemanden gefunden hat und nun versucht uns für den Monat August an die Mietzahlung zu binden.

    Nur eine Frage am Rand: müssen wir nach unseren 10 Jahren Mietzeit beim Auszug die Wände neu streichen oder den "abgewohnten" Teppichboden ersetzen?

    Ich bin für jede Hilfe, Anregung und Kritik dankbar! Ich versuche Rückfragen so schnell wie möglich zu beantworten.

    Beste Grüsse

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