Kautionsverrechnung mit Mietzahlungen beim Auszug

  • Hallo!

    Meine Mutter und ich haben unsere Mietwohnung zum 31.07 diesen Jahres gekündigt. Wir haben uns im Mai telefonisch mit der Hausverwaltung geeinigt, die beiden letzten Monatsmieten mit der Kaution zu verrechnen. Am 15.07. bekamen wir nun einen Brief, dass die Miete für Juli nicht verechnet wird, da noch zwei Nebenkostenabrechnungen ausstehen. Nach einigem Ärger wegen Besichtigungsterminen bekamen wir nun die Aufforderung sofort beide Mieten zu zahlen; gestern per E-Mail und heute von einem Anwalt inklusive 200 Euro Bearbeitungsgebühren (verschickt an uns beide als "Eheleute"; den Fehler macht die Hausverwaltung seit Jahren). Wir waren von der Abmachung im Mai ausgegangen und haben deswegen auch die Miete für Juni und Juli noch nicht gezahlt. Und in dem Brief vom 15.07. wird diese ja auch gar nicht erwähnt. Wie sieht das rechtlich aus? Kann der Vermieter in so einem Fall Anwaltsgebühren nehmen? Selbst für den noch laufenden Monat?

    Beste Grüsse an alle!

  • Die Miete ist eine Bringpflicht des Mieters. Sie ist immer zum 3. Werktag des Monats fällig (Eingang beim Vermieter -> siehe BGB). Zahlt man nicht, gerät man automatisch in Verzug, es bedarf wegen des Stichtagsbezugs der Forderung keiner Mahnung.
    Ob die Anwaltskosten notwendig sind, ist hier so nicht zu klären, da wir die Gesamtsituation nicht kennen. Hier wird jedoch gesagt, dass unter bestimmten Umständen der Mieter keine Anwaltkosten zahlen muss, in einem Fall, dass die letzte Miete quasie "verweigert" wird, aber schon: Au

  • Danke für die Antwort. Wir haben die Miete für Juni und Juli auch nur aus dem Grund bisher nicht gezahlt, weil die Verrechnung mit der Kaution abgesegnet war (leider nur telefonisch). Selbst in dem Schreiben vom 15.07. wird uns eingeräumt nur die Miete für Juli zu überweisen. Und die erste
    Mahnung für beide Monatsmieten habe ich gestern erst erhalten. Da ist es doch nicht notwendig sofort zusätzlich einen Anwalt zu beauftragen, oder sehe ich das falsch?

  • Weitere Details zu unserer Situation stehen im Forum "Kündigung" unter dem Titel "Schadensersatzforderung des Vermieters wegen mangelnder Besichtigungsmöglichkeiten".

  • Aus dem Link, den ich gepostet habe, ist ersichtlich, dass es wohl angemessen sein kann, einen Anwalt zu engagieren, wenn ein Mietverhältnis beendet wurde und der Mieter die letze(n) Miete(n) nicht zahlt. Mehr kann ich nicht sagen. Das kann letzte Wort würde in dem Fall ein Richter haben. Der Quelle nach kann es aber durchaus sein, dass der Mieter die Anwaltskosten in diesem speziellen Fall tragen muss.

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