Beiträge von Milano

    Hast Du denn vorher einfach mal in deinen Mietvertrag geschaut? Das kommt erst einmal vor dem Gesetz.
    Ich gehe jede Wette ein, dass dort drin steht, dass eine Aufnahme Dritter Personen, bzw. eine Untervermietung genehmigungspflichtig ist. Hast Du keine Genehmigung, wäre das ein Grund für eine Abmahnung.

    Ansonsten greift § 553 BGB.

    da steht Der Mieter ist ohne erlaubnis des vermieters weder zur untervermietung der gesamten mieträume noch zu einer sonstigen dauernden gebrauchtsüberlassung an dritte berechtigt...

    was sind dritte? sind vater lebensgefährtin auch dritte?

    Hallo zusammen,

    Vermieter, will das ich meinen Vater von der gemeinsamen Wohnung die ca 66m², 2 Zimmer hat abmelde, da eine "überbelegung" vorhanden ist bei 3 Personen. Außerdem soll Die Freundin und Vater weder genehmigt noch Geduldete Personen sein die in meiner Wohnung Leben.

    Person 1: ich
    Person 2: Lebensgefährtin
    Person 3: Vater

    Fehler den ich gemacht habe ich habe Vater/Freundin erst beim Bezirksamt angemeldet und habe dann der alten vermieterin Telefonisch informiert....

    Vater Schläft im 33m² Wohnzimmer
    Ich und Freundin schlafen im 13m²

    Ich suche § die ich Dem Vermieter an "Die Nase" halten kann


    ich suche § für
    - Belegung/überbelgung

    - Einen § wo drin steht das der Vermieter nicht die Lebensgefährtin rauswerfen kann weil ein gemeinsames Interesse da ist zum zusammen Leben und alt werden.

    - Einen § wo drin steht das die nicht meine Vatter rauserfen können da es mein nächster Familienangehöriger ist.

    Gruß

    Milano

    Hallo zusammen,

    ich habe mir von jemanden Rat geholt, der eigendlich Ahnung haben sollte, da dass sein Themengebiet ist....
    Er sagte mir folgendes, dass eine Wohnung in Hamburg, 64m², zwei Zimmer, für 3 Personen zu klein ist und ich wegen Überbelegung gekündigt werden kann. Entscheidend ist die Zimmeranzahl und nicht die m²

    Auch ein Kündigunsgrund ist das ich kein Untermietvertrag für den Vater und Freundin habe(was Schriftliches) ich hatte das der Alten Vermieterin telefonisch mitgeteilt, aber nachweisen kann ich das ja leider nicht so.

    Eigendlich sollte die Person die ich gefragt hab Ahnung haben, bin aber jetzt irgendwie verwirrt was ist denn nun richtig?

    bitte um Hilfe:/

    Hallo zusammen,

    Beispiel:

    Man bezieht eine Wohnung mit 64m² 2 Zimmer.
    Nach 15 Tagen zieht der Vater ein ohne sofort dem Vermieter was zu sagen. Geld vom Vaters konto für die miete geht aber beim Vermieter ein. Vermieter sagt nix

    Feste Freundin zieht nach 4 Monaten ein ohne sofort dem Vermieter was zu sagen. Geld von Freundins Konto für die Miete geht auf das Konto des Vermieters ein. Vermieter sagt nix.

    Vermieter verkauft Objekt an neuen Vermieter

    neuer Vermieter sagt, ich wusste nix von deinem Vater und von deiner Freundin. Die Wohnung mit 64m² sei zu klein für 3 Personen. Außerdem gabs beschwerden von nachbarn bei uns.(Persönlich beim Mieter hatte sich nie jemand beschwert) einer Muss die Wohnung verlassen!.


    Muss einer von beiden gehen? oder ist das so richtig, dass Bei Familienangehörigen in dem Fall der Vater, man dem Vermieter nicht mitteilen muss das er zugezogen ist?

    und bei der Freundin, wenn bei Der Person(Hauptmieter) ein berechtigtes interesse besteht in dem Fall eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu führen.

    Reichen diese Gründe Damit der neue Vermieter die Freundin sowie den Vater nicht rauswerfen kann?

    Gruß

    Hallo zusammen,

    seit dem 08.01.15 habe ich eine Wohnung bezogen. Die Wohnung ist 64m² groß und hat zwei zimmer.( Wohnzimmer ca 30m²) in Dieser Wohnung Leben 3 Personen Meine Mutter, meine Freundin und ich. seit dem 08.1.15 haben wir unsere Miete täglich gezahlt.

    Die Wohnung wurde an einem neuen Vermieter verkauft. Der neue Vermieter sagt jetzt das meine Wohnung mit 64m² und zwei zimmer zu klein ist und verlangt jetzt das ich meine Mutter zur einer frist rauswerfen soll.

    können die das einfach so verlangen?

    Hallo zusammen,

    ich lebe in einer Mietwohnung 540(kalt)/740(warm). In der Wohnung leben insgesamt 3 Personen

    Person 1 -> bekommt Sozialhilfe
    Person 2 -> bekommt Arbeitslosengeld 1 670€
    Person 3 -> Arbeitet und hatt nettogehalt ca 600€

    Die Miete wird Gedrittelt ca 250€ zahlt jeder.

    Problem:

    Das Mietobjekt wurde jetzt verkauft. Der alte Vermieter hat mir ein schreiben zugeschickt. Das ich den Restbetrag von 1.080 Kaution
    und 740€ offene Miete

    bis spätestens 30.04.2015 in Ihrem Hause eingezahlt haben muss. Im Brief steht am ende:

    "Wir weisen vorsorglich drauf hin, dass wir bei ausbleibender Zahlung gehalten wären, ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten und die Mietverhältnis fristlos kündigen"

    Da ich Arbeitslosengeld 1 bekomme und ich mein Geld am ende des Monats kriege, zahle ich die Miete rückwirkend für den Monat.

    Die offene Miete von 740€ wird von mir ende April gezahlt.
    Da ich in Arbeit komme, will ich die offene Kaution in Raten abzahlen.

    Heute habe ich den alten Vermieter angerufen um das abzuklären. Der Vermieter wirkte unfreundlich. Er sagte mir ich solle die 740€ einzahlen und das mit der Kaution mit dem neuen Vermieter regeln. Telefonisch teilte man mir mit das dass Objekt verkauft wurde aber schriftlich hab ich nichts bekommen. Als ich den alten Vermieter gebeten habe mir die Nummer des neuen Vermieter zu geben, sagte mir, ich bekäme ein Brief mit Daten des neues Vermieter und legte einfach auf.

    Da ich jetzt eine frist von 30.04.15 habe, schaffe ich die 740€ einzuzahlen. Bei der Kaution bin ich mir jetzt unsicher.
    ich wäre bereit die Kaution in Raten abzuzahlen.

    Frage:
    -kann ich wegen Rückstand in der Mietkaution fristlos gekündigt werden?
    -wenn ich nicht schaffe bis zum 30.04.15 Die Vollständige Kaution einzuzahlen bin ich dann zum 30.04.15 gekündigt?


    Bitte um Hilfe :(

    Gruß

    Milano

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