Hallo zusammen,
ich lebe in einer Mietwohnung 540(kalt)/740(warm). In der Wohnung leben insgesamt 3 Personen
Person 1 -> bekommt Sozialhilfe
Person 2 -> bekommt Arbeitslosengeld 1 670€
Person 3 -> Arbeitet und hatt nettogehalt ca 600€
Die Miete wird Gedrittelt ca 250€ zahlt jeder.
Problem:
Das Mietobjekt wurde jetzt verkauft. Der alte Vermieter hat mir ein schreiben zugeschickt. Das ich den Restbetrag von 1.080 Kaution
und 740€ offene Miete
bis spätestens 30.04.2015 in Ihrem Hause eingezahlt haben muss. Im Brief steht am ende:
"Wir weisen vorsorglich drauf hin, dass wir bei ausbleibender Zahlung gehalten wären, ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten und die Mietverhältnis fristlos kündigen"
Da ich Arbeitslosengeld 1 bekomme und ich mein Geld am ende des Monats kriege, zahle ich die Miete rückwirkend für den Monat.
Die offene Miete von 740€ wird von mir ende April gezahlt.
Da ich in Arbeit komme, will ich die offene Kaution in Raten abzahlen.
Heute habe ich den alten Vermieter angerufen um das abzuklären. Der Vermieter wirkte unfreundlich. Er sagte mir ich solle die 740€ einzahlen und das mit der Kaution mit dem neuen Vermieter regeln. Telefonisch teilte man mir mit das dass Objekt verkauft wurde aber schriftlich hab ich nichts bekommen. Als ich den alten Vermieter gebeten habe mir die Nummer des neuen Vermieter zu geben, sagte mir, ich bekäme ein Brief mit Daten des neues Vermieter und legte einfach auf.
Da ich jetzt eine frist von 30.04.15 habe, schaffe ich die 740€ einzuzahlen. Bei der Kaution bin ich mir jetzt unsicher.
ich wäre bereit die Kaution in Raten abzuzahlen.
Frage:
-kann ich wegen Rückstand in der Mietkaution fristlos gekündigt werden?
-wenn ich nicht schaffe bis zum 30.04.15 Die Vollständige Kaution einzuzahlen bin ich dann zum 30.04.15 gekündigt?
Bitte um Hilfe 
Gruß
Milano