Sehe ich das richtig so?

  • Hallo zusammen,

    Beispiel:

    Man bezieht eine Wohnung mit 64m² 2 Zimmer.
    Nach 15 Tagen zieht der Vater ein ohne sofort dem Vermieter was zu sagen. Geld vom Vaters konto für die miete geht aber beim Vermieter ein. Vermieter sagt nix

    Feste Freundin zieht nach 4 Monaten ein ohne sofort dem Vermieter was zu sagen. Geld von Freundins Konto für die Miete geht auf das Konto des Vermieters ein. Vermieter sagt nix.

    Vermieter verkauft Objekt an neuen Vermieter

    neuer Vermieter sagt, ich wusste nix von deinem Vater und von deiner Freundin. Die Wohnung mit 64m² sei zu klein für 3 Personen. Außerdem gabs beschwerden von nachbarn bei uns.(Persönlich beim Mieter hatte sich nie jemand beschwert) einer Muss die Wohnung verlassen!.


    Muss einer von beiden gehen? oder ist das so richtig, dass Bei Familienangehörigen in dem Fall der Vater, man dem Vermieter nicht mitteilen muss das er zugezogen ist?

    und bei der Freundin, wenn bei Der Person(Hauptmieter) ein berechtigtes interesse besteht in dem Fall eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu führen.

    Reichen diese Gründe Damit der neue Vermieter die Freundin sowie den Vater nicht rauswerfen kann?

    Gruß

  • Zitat

    oder ist das so richtig, dass Bei Familienangehörigen in dem Fall der Vater, man dem Vermieter nicht mitteilen muss das er zugezogen ist?

    Nicht richtig.

    Bei nahen Verwandten muß der Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt aber informiert werden.

    Gleiches gilt für Lebenspartner. Wobei hier manche Rechtsprecher zwischen ehelichen und nichtehelichen unterscheiden.

    Aber egal, ein Grund für den Vermieter die Zugezogenen aus der Wohnung zu werfen, zumal er ja kein Hausrecht hat, ist das nicht.

    Und mit 3 Personen ist eine 64 m² große Wohnung auch nicht überbelegt.

  • Reichen diese Gründe Damit der neue Vermieter die Freundin sowie den Vater nicht rauswerfen kann?


    Rauswerfen geht sowieso nicht, bestenfalls kann der VM versuchen, die ihm nicht gennehmen Personen herauszuklagen, welches wohl nicht gelingen wird:
    Der Mieter darf Eltern und Kinder und "Verlobte" zu sich nehmen, Geschwister jedoch nicht.
    WER die Miete zahlt, ist völlig egal.

  • Hallo zusammen,

    ich habe mir von jemanden Rat geholt, der eigendlich Ahnung haben sollte, da dass sein Themengebiet ist....
    Er sagte mir folgendes, dass eine Wohnung in Hamburg, 64m², zwei Zimmer, für 3 Personen zu klein ist und ich wegen Überbelegung gekündigt werden kann. Entscheidend ist die Zimmeranzahl und nicht die m²

    Auch ein Kündigunsgrund ist das ich kein Untermietvertrag für den Vater und Freundin habe(was Schriftliches) ich hatte das der Alten Vermieterin telefonisch mitgeteilt, aber nachweisen kann ich das ja leider nicht so.

    Eigendlich sollte die Person die ich gefragt hab Ahnung haben, bin aber jetzt irgendwie verwirrt was ist denn nun richtig?

    bitte um Hilfe:/

  • ich habe mir von jemanden Rat geholt, der eigendlich Ahnung haben sollte, da dass sein Themengebiet ist....
    Er sagte mir folgendes, dass eine Wohnung in Hamburg, 64m², zwei Zimmer, für 3 Personen zu klein ist und ich wegen Überbelegung gekündigt werden kann. Entscheidend ist die Zimmeranzahl und nicht die m²

    Auch ein Kündigunsgrund ist das ich kein Untermietvertrag für den Vater und Freundin habe(was Schriftliches) ich hatte das der Alten Vermieterin telefonisch mitgeteilt, aber nachweisen kann ich das ja leider nicht so.

    Eigendlich sollte die Person die ich gefragt hab Ahnung haben, bin aber jetzt irgendwie verwirrt was ist denn nun richtig?

    bitte um Hilfe:/

    Vielleicht hilft der hierunter werbende Anwalt für Mietrecht?

  • Zitat

    ich habe mir von jemanden Rat geholt, der eigendlich Ahnung haben sollte, da dass sein Themengebiet ist....

    und "uneigentlich"?

    Zitat

    Er sagte mir folgendes, dass eine Wohnung in Hamburg, 64m², zwei Zimmer, für 3 Personen zu klein ist und ich wegen Überbelegung gekündigt werden kann. Entscheidend ist die Zimmeranzahl und nicht die m²

    Das ist grober Unfug. Da muss man nicht einmal Ahnung von dem Themengebiet haben, sondern einfach nur Google bedienen können.

    http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/m…erbelegung.html

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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