Hallo Bretterbrecher,
nein, du musst einen Mieter wegen Zahlungsverzugs nicht sofort abmahnen. Nach 8 Monaten bietet es sich aber an, Deinem Mieter schriftlich und nachweisbar klarzumachen, dass Du keinesfalls gewillt bist, auf die Miete zu verzichten. Es gibt naemlich neben der Verjaehrung (3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist) auch noch die Verwirkung.
Wenn Du ueber laengere Zeit keine Miete forderst und Dein Mieter vor Gericht glaubhaft vorbringen kann, dass er nicht mehr damit rechnen musste, dass Du die Miete tatsaechlich verlangst, kann eine Forderung auch verwirkt sein.
Davon abgesehen solltest Du Deinem Freund klar machen, dass jetzt Schluss mit lustig ist. Lass Dir nicht einreden, dass Du am Zerbrechen einer Freundschaft schuldig bist, weil Du das Geld forderst. Dein Kumpel hat Dir die Freundschaft durch Bruch seiner Versprechungen und Verpflichtungen schon lange aufgekuendigt.
cu
Guenni