Beiträge von Guenni

    Vielleicht sollte man sich hier mal nach einem vernünftigen Fachanwalt umschauen?

    Bei bereits 3 verlorenen Klagen und ergangenem Raeumungsbescheid duerfte auch ein Fachanwalt nichts mehr retten koennen.

    Auch wenn es natuerlich fuer die alten Leute bedauerlich ist, sie sind nur Mieter, nicht Eigentuemer. Wer die Rechte eines Eigentuemers haben will, muss auch die Kosten und Pflichten dafuer uebernehmen.

    cu
    Guenni

    Hallo Ralf,

    sind das Luxuswohnungen mit weit ueberdurchschnittlicher Ausstattung und entsprechend hoher Miete? Dann wuerde ich mir eventuell darueber Gedanken machen.

    Ansonsten bezweifle ich sehr, dass sich die Anschaffung fuer Dich als Vermieter in irgendeiner Weise rechnet.

    Ansonsten uebersteigen die Kosten fuer den Einbau regelmaessig die Kosten fuer die Anlage selbst bei Weiten. Du brauchst einen Stromanschluss, ueblicherweise einen eigens abgesichert sowie einen Ablauf fuer das Kondenswasser. Das in jedem Zimmer, das gekuehlt werden soll. Einfach so hinklatschen geht auch nicht, weil Deckendurchbrueche grundsaetzlich brandschutzrelevant sind.

    Lass Dir mal von einer Fachfirma ein Angebot machen und rechne den Mietern mal aus, was das Umlage und Strom kosten wuerde. Dann duerfte das Thema in aller Regel ziemlich schnell gegessen sein.

    cu
    Guenni

    Hallo bessersddd,

    leider sind die Mietspiegel in manchen Staedten ziemlich realitaetsfremd, so dass dem Vermieter nichts anderes als eine Indexmiete uebrig bleibt, wenn er ueberhaupt jemals die Miete erhoehen will.

    Du als Mieter kannst aber Deinen Mietvertrag (so nicht auch ein Kuendigungsverzicht vereinbart wurde) jederzeit mit dreimonatiger Frist kuendigen. Dein Risiko ist also recht ueberschaubar. Der Vermieter hat sich aber an den Indexmietvertrag gebunden und kann Dich nur unter sehr begrenzten Umstaenden kuendigen (§573 BGB).

    Steigen also die Mieten staerker als der Index, wohnst Du irgendwannmal sehr guenstig. Fallen die Mieten oder steigen langsamer als der Index, kannst Du kuendigen, wenn es Dir zu bunt wird.

    cu
    Guenni

    Hallo Claudia

    1. Darf der Vermieter einfach einen neuen Vertrag aufsetzen und uns eine Untermiete aufzwingen, obwohl der ursprüngliche Vertrag als WG mit allen Mietern als Hauptmietern aufgesetzt wurde?


    Ein Vertrag kann nur mit Einverstaendnis aller Beteiligten geaendert werden. Das gilt sowohl fuer Euch (Mieter soll ausgetauscht werden) wie auch fuer den Vermieter (Mehrere Hauptmieter -> ein Hauptmieter + Untermieter). Wenn der Vermieter allerdings dem Austausch eines Mieters nicht zustimmt, muss entweder der Ausziehende mit allen Pflichten im Mietvertrag verbleiben oder aber alle Mieter kuendigen.

    Es gibt zwar schon Urteile, dass der Vermieter bei einer WG dem Autausch der Mieter zustimmen muss, solange keine besonderen Gründe dagegen sprechen. Da ging es allerdings immer um Studenten, ob das auch fuer andere WG's anwendbar ist, ist daher offen.

    2. Darf der Vermieter die Miete einen Monat nach bereits durchgeführter Mieterhöhung noch einmal erhöhen?

    Wird der vorhandene Mietvertrag fortgefuehrt: nein. Wird ein neuer Mietvertrag geschlossen: im Rahmen des gesetzlich erlaubten (Z.B. Mietspiegel) Ja.

    3. Auch wenn die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist 3 Monate beträgt - kann ich mich in irgendeiner Weise darauf berufen, dass Mieterwechsel in der Vergangenheit auch kurzfristig genehmigt wurden und dies bei zukünftigen Mieterwechseln erneut verlangen?

    Solange das nicht irgendwo schriftlich vereinbart ist: Nein. Aus der Tatsaeche, dass Euch der Vermieter bisher entgegengekommen ist, laesst sich kein Recht fuer die Zununft ableiten.

    cu
    Guenni

    Hallo Mieter_1988,

    Eckventile sollen regelmaessig alle paar Monate mal zu- und wieder aufgedreht werden, um die Funktionsfaehigkeit zu erhalten. Sagen zumindest die Fachleute. Was ein Richter dazu sagt, keine Ahnung, ich kenne dazu noch kein Urteil.

    cu
    Guenni

    Hallo chloe_,

    eine regelmaessige Zahlung wird von den Gerichten in aller Regel als stillschweigendes Einverstaendnis gewertet. Ich glaube nicht, dass Du da etwas zurueckfordern kannst.

    Btw, jeder Hauptmieter, der das schon eine Weile gemacht hat und nicht unverschaemtes Glueck mit seinen Untermietern hatte, verlangt mehr Miete, als er selber zahlt. Man bleibt als Hauptmieter ueber kurz oder lang nahezu immer auf Kosten sitzen, die man nicht weitergeben kann. Und dafuer baut man sich halt ein Polster auf.

    cu
    Guenni

    Hallo allerseits,

    Ersatzvornahme ankuendigen ist ok. Aber durchfuehren wuerde ich die nur mit jemandem an der Seite, der sich mit dem Thema gut auskennt.

    Man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass fehlende Mietzahlungen unter Umstaenden eine (fristlose) Kuendigung nach sich ziehen. Und wenn man bei der Ersatzvornahme einen Fehler macht und ein Richter die deswegen als nicht rechtens beurteilt...

    cu
    Guenni

    Hallo Mieter123,

    eine 100%ige Garantie kann und wird Dir nicht einml ein Anwalt geben, geschweige denn wir als Forennutzer. Aber ja, meiner Ansicht nach spricht alles dafuer, dass Du weder Schoenheitsreparaturen durchfuehren noch Geld dafuer zahlen musst.

    ABER: Beschaedigungen, von denen Du nicht beweisen kannst, dass sie schon bei Anmietung vorhanden waren, musst Du fachgerecht beseitigen (lassen). Und die Entscheidung, was als Beschaedigung gilt und was nicht, trifft halt ein Richter. Der BGH hat z.B. entschieden, dass in kraeftigen Farben gestrichene Waende eine Beschaedigung sind.

    cu
    Guenni

    Hallo Itami-chan,

    ich fuerchte, da wirst Du nicht viel machen koennen. Solange es keine verbindliche Vereinbarung gibt, darf auch ein Vermieter seine Meinung aendern. Im Zweifel sogar in stuendlichem Rhythmus. Solange Du nicht mehr Anhaltspunkte als die oben genannten hast, duerfte auch der Rassismusvorwurf ins Leere gehen. Gut moeglich, dass Du recht hast, aber weise das mal nach.

    Ansonsten ist bei eine normalen Kuendigungsfrist von 3 Monaten eine Nachmietergestellung reines Entgegenkommen des Vermieters. Er muss das nicht machen.

    cu
    Guenni

    Hallo Elina,

    die Klausel mit der Rueckgabe der Wohnung in renoviertem Zustand duerfte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unzulaessig sein. Der BGH hat solche Klauseln in Formularmietvertraegen schon lange gekippt. So etwas ist nur noch per Individualvereinbarung moeglich, die Huerden dafuer sind aber sehr hoch und ausnahmslos vom Vermieter zu beweisen.

    Die einzige Schwierigkeit, die ich hier sehe: Bei Beschaedigungen der Wohnung musst Du beweisen, dass diese schon bei Anmietung vorhanden waren. Kannst Du das nicht, musst Du diese beseitigen oder eben dafuer zahlen.

    Wenn Du tatsaechlich kein Geld hast, google mal nach Beratungshilfeschein. Leuten, die unter eine gewisse Einkommensgrenze fallen, zahlt der Staat den Grossteil der Anwaltskosten. Ob Du die Voraussetzungen erfuellst, musst Du halt pruefen.

    cu
    Guenni

    Hallo Alex,

    Soweit ich weiß, ist es so, dass ich meinem Mieter zumutbare Nachmieter repräsentieren kann, um meine Kündigungsfrist von drei Monaten zu verkürzen.

    Das ist leider nur ein nicht auszurottender Irrglaube. Nachmietergestellung gibt es nur in Ausnahmefaellen, wenn ein Festhalten am Vertrag fuer den Mieter vollkommen unzumutbar waere. Bei einer Regelkuendigungsfist nach Gesetz von 3 Monaten kenne ich keinen einzigen Fall, bei dem das zugestanden wurde.

    Fristlos kuendigen geht auch nur, wenn die Wohnung objektiv unbewohnbar ist. Nach so langer Zeit wirst Du Schwierigkeiten haben, einen Richter davon zu ueberzeugen.

    Also mit dem Vermieter reden, der scheint ja nicht von der ueblen Sorte zu sein. Ein Recht auf eine fruehere Entlassung aus dem Vertrag hast Du meines Erachtens nicht.

    cu
    Guenni

    Hallo Mietandgreet,

    es ist ziemlich offensichtlich, dass sowohl die Vermieterin wie auch Du keinen blassen Schimmer von Mietrecht haben. Sowohl die Vorgehensweise der Vermieterein wie auch Deine Einschaetzungen zeigen das allzu deutlich.

    Richtig ist allerdings Deine Einschaetzung, dass die Miete aufgrund der Kappungsgrenze auf maximal EUR 480,- erhoeht werden darf (Einfach pruefen, was habe ich zum Zeitpunkt der Faelligkeit der Miete minus 3 Jahre bezahlt, das mal 20% ist die Kappungsgrenze). Wenn nicht bei Dir sogar eine Kappungsgrenze von 15% gilt. Muesstest Du pruefen, ist fuer viele Gemeinden gesenkt.

    Wut im Bauch ist immer ein schlechter Ratgeber. Am guenstigsten kommst Du wahrscheinlich weg, wenn Du der Vermieterin ganz einfach sagst, mehr als 20% in 3 Jahren ist nicht, das zahle ich Dir ab 1.7. Wenn Du das naemlich auf die Spitze treibst, wird die Vermieterin mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anwalt einsetzen. Was dann bedeutet, Du brauchst aus Gruenden der Waffengleichheit auch einen. Und das kommt sicherlich teurer, als die 30 Euro pro Monat ueber einen ueberschaubaren Zeitraum.

    cu
    Guenni

    Hallo Bretterbrecher,

    nein, du musst einen Mieter wegen Zahlungsverzugs nicht sofort abmahnen. Nach 8 Monaten bietet es sich aber an, Deinem Mieter schriftlich und nachweisbar klarzumachen, dass Du keinesfalls gewillt bist, auf die Miete zu verzichten. Es gibt naemlich neben der Verjaehrung (3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist) auch noch die Verwirkung.

    Wenn Du ueber laengere Zeit keine Miete forderst und Dein Mieter vor Gericht glaubhaft vorbringen kann, dass er nicht mehr damit rechnen musste, dass Du die Miete tatsaechlich verlangst, kann eine Forderung auch verwirkt sein.

    Davon abgesehen solltest Du Deinem Freund klar machen, dass jetzt Schluss mit lustig ist. Lass Dir nicht einreden, dass Du am Zerbrechen einer Freundschaft schuldig bist, weil Du das Geld forderst. Dein Kumpel hat Dir die Freundschaft durch Bruch seiner Versprechungen und Verpflichtungen schon lange aufgekuendigt.

    cu
    Guenni

    Hallo snofla,

    generell waere eine alleinerziehende Mutter mit Kind, die dazu noch von staatlicher Unterstuetzung abhaengig ist, nicht meine erste Wahl als Untermieter. Muss zwar nicht sein, dass es Probleme gibt. Aber erfahrungsgemaess hat Abhaengigkeit von staatlicher Hilfe oftmals ein gewisses Denkmuster zur Folge, das einem das Leben als Vermieter schwer macht. Und wenn es denn tatsaechlich Schwierigkeiten gibt, wirst Du so einen Mieter auch nicht so einfach wieder los.

    Wenn Du dennoch an sie vermieten willst, wuerde ich auf alle Faelle dem Rat von Berny folgen und das vorher mit dem Amt abklaeren.

    Ansonsten empfiehlt es sich als Vermietanfaenger in Deiner Situation, die Zimmer mit einer Grundmoeblierung mit Bett, Schrank, Sitzgelegenheit auszustatten und als einzelne moeblierte Zimmer an WG-Suchende zu vermieten. Da kann man dann als Vermieter bei etwaigen Anfaengerfehlern leichter die Reissleine ziehen.

    cu
    Guenni

    Tjo,

    WG's und HomeOffice Arbeiter, da sind Stoerungen vorprogrammiert.

    2 Punkte wuerde ich klaeren:

    1. Beschwert sich der HomeOffice Mieter nur ueber Euch oder auch die anderen WG's? Wenn nur ueber Euch, liegt es wohl an Eurer Nutzung der Mietsache. Wenn ueber alle, eher an seiner Erwartungshaltung.

    2. Wen gibt es schon laenger? Die WG's oder den HomeOffice Mieter? Die meisten Gerichte beruecksichtigen durchaus das Umfeld, wenn es um Laermentscheidungen geht. Und wenn man in ein Haus zieht, in dem es 5 WG's gibt, muss man halt mit hoeherem Laermpegel als in einem Seniorenheim rechnen.

    Wohnt der HomeOffice Mieter da schon laenger als die WG's und beschwert sich nur ueber Euch, wuerde ich also etwas kleinere Broetchen backen als andersrum. Aber ansonsten bleibt nur der Versuch, eine Loesung zu finden.

    cu
    Guenni

    Hallo Michael,

    halte ich grundsaetzlich fuer in Ordnung. Ihr habt ja schliesslich Strom verbraucht. Der muss bezahlt werden. Ob der Vermieter nun selbst an den Grundversorger zahlen muss, oder ob er der zweiten Mieterin eventuell zu viel bezahlte Stromkosten ersetzen muss: Er hat Kosten an der Backe, die Ihr verursacht habt. Und die kann er mit der Kaution verrechnen.

    cu
    Guenni

    Hallo onelove,

    aendert aber nichts daran, dass Du die Miete nicht, oder allenfalls bei erheblicher Ueberschreitung des angekuendigten Zeitraums mindern kannst. Gibt genuegend Gerichtsurteile, nachdem ein Mieter bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsabschluss oder aber grob fahrlaessiger Unkenntnis (und das ist es, wenn mir der Vermieter Sanierungsarbeiten ankuendigt und ich nicht nachfrage, was genau gemacht wird) kein Recht auf Mietminderung hat.

    cu
    Guenni

    Hallo allerseits,

    Enkel gehoeren meines Wissens nicht mehr zum engsten Familienkreis, fuer den lediglich eine Pflicht zur Anzeige des Einzugs besteht. Es braucht also eine Erlaubnis des Vermieters. Ob der die erteilen muss oder nicht, ist allerdings fraglich. Dazu findet naemlich vor Gericht eine Interessenabwaegung statt.

    Dabei gelten nur die Interessen der Vertragsparteien, also Vermieter und Mieter. Die Interessen des Untermieters werden nicht beruecksichtigt, der ist ja kein Vertragspartner. Welches Interesse kann nun der Mieter vorbringen? Die ueblichen Verdaechtigen, naemlich geringeres Einkommen und beginnende Pflegebeduerftigkeit greifen hier ja nicht.

    Ich als Mieter waere hier vorsichtig, evtl. mal einen Anwalt nach seiner Meinung fragen.

    cu
    Guenni

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