Hallo zusammen,
ich brauche dringend Rat und hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen. Es ist so, dass ich eine Abmahnung durch meine Vermieter erhalten habe. Aus meiner Sicht völlig grundlos. Darum habe ich Widerspruch eingelegt und darum gebeten, dass die Abmahnung zurück genommen wird. Dies ist bisher nicht geschehen.
Zur Vorgeschichte: Ich wohne seit April 2015 in dieser Wohnung. Meine Mietzahlungen wurden immer pünktlich ausgeführt. Es gibt keinen Aussetzer. Mit der Vermieterin habe ich mich vorher immer gut verstanden. Sie hat oft angerufen und sich nach diesem oder jenem erkundigt. Stress hatte ich mit neuen Nachbarn, die ihren Kampfhund frei laufen ließen. Die Situation wurde nach einigen unschönen Szenen durch die Vermieterin beendet. Allerdings musste es erst dazu kommen, dass der Hund mich angegriffen hat und ich mich in mein Auto retten musste. Der Hund hat mein Auto beschädigt. Dadurch kam raus, dass der Hund nicht angemeldet und nicht versichert ist. Naja, letztendlich mussten die Leute ausziehen, weil die keine Miete bezahlt haben.
Jetzt wieder zur aktuellen Abmahnung: Grund für die Abmahnung war, dass meine Scheiben von innen beschlagen waren und ein Schimmelfleck im Badezimmer. Die Scheiben waren tatsächlich kurzfristig im Winter beschlagen. Unsere Heizung fällt regelmäßig aus und alle zwei Wochen muss Wasser aufgefüllt werden. Es ist unklar, wo das Leck ist. Der Schimmelfleck im Badezimmer wurde schon im Jahr 2015 von mir gemeldet. Leider nur mündliche, wie gesagt, das Verhältnis war mal gut. Die Vermieterin hat auch nach mehrmaliger (leider mündlicher) Erinnerung durch mich nicht reagiert. In der Abmahnung hieß es, ich hätte Kontakt zu einer Firma Müller diesbezüglich aufnehmen sollen. Keine Kontaktdaten. Dann googelt mal den Namen Müller, ist ja eher ein Sammelbegriff.
Ich sehe nicht den geringsten Grund für eine Abmahnung. Nach meinem Rechtsempfinden hätte ich einen Grund diese Frau abzumahnen. Sie sorgt nicht dafür, dass die Heizung durchgehend läuft. Im Winter musste ich mehrfach bei meinem Ex übernachten, weil keine Heizung zur Verfügung stand. Und meine Schuld an der Badezimmer-Geschichte sehe ich auch nicht. Wenn ich selbst Kontakt zu Handwerkern aufnehmen soll, brauche ich zumindest Kontaktdaten.
Diese Abmahnung ist gekoppelt mit einer Kündigungsandrohung. Deshalb glaube ich, dass ich auf Rücknahme der Abmahnung bestehen muss. Oder reicht mein Widerspruch? Übrigens kam die Abmahnung für mich völlig aus heiterem Himmel, ich bin allen Wolken gefallen. Jetzt besteht kein Kontakt mehr zu der Vermieterin. Anliegen werden schriftlich übermittelt.
Mein Verdacht ist folgender: Dieses Haus kann nicht verkauft werden. Die Gründe habe ich nur über dritte übermittelt bekommen, darum gebe ich sie hier nicht an. Meine Vermieterin ist (noch) nicht Eigentümerin, sondern Betreuerin ihres Gatten. Meine Wohnung wurde früher durch meine Vermieterin bewohnt. Ihr Mann ist sehr alt und Eigentümer eines weiteren Hauses. In diesem wohnen die beiden. Dieses zweite Haus kann verkauft werden. Wenn der Gatte stirbt, wird meine Vermieterin alles erben. Ich gehe davon aus, dass meine Vermieterin das zweite Haus verkaufen will um danach meine Wohnung zu beziehen. Wie gesagt, war mal ihre. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist natürlich möglich, aber ich würde mich dagegen wehren. Wenn diese Person also Gründe erfindet und mich durch Lügenmärchen loswird, würde sie sich einen Rechtsstreit sparen.
Ich hoffe, das war verständlich. Habt ihr eine Idee, was ich machen kann? Und wirklich nochmal: Ich zahle immer pünktlich, ich bin mir keiner Schuld bewusst.