aber habe ganz ehrlich Bedenken, dass der Vermieter mir einen Strick daraus dreht.
Diese Bedenken teile ich. Wenn ein Passus nicht gegen geltendes Recht verstoesst, wird vor Gericht ein Fehler im Mietvertrag ueblicherweise durch das ersetzt, was die Parteien damit beabsichtigt hatten. Der Schreibfehler ist somit unerheblich.
Dazu kommt, dass Du die Bedeutung des Kuendigungsausschlusses missverstehst. Der Satz bedeutet, dass du erstmalig zum 1.10 mit gesetzlicher Kuendigungsfrist kuendigen kannst. Meines Erachtens waere das dann der 31.12.15 und nicht der 30.9.15, allerdings auch nicht der 31.1.16.
Auch verstehst Du das Urteil des BGH falsch. Das heisst nicht, dass Kuendigungsausschluesse bei Mietvertraegen mit Studenten grundsaetzlich nicht zulaessig sind, sondern lediglich, dass Studenten trotzdem fristgerecht kuendigen koennen, wenn es ein Studiengangwechsel/Auslandssemester/etc waehrend des Studiums erforderlich macht. Das ist bei Dir zum einen nicht der Fall, zum anderen bist du nunmal kein Student mehr.
Deine Kuendigung ist also meiner Einschatzung nach erst zum 31.12.2015 gueltig. Wenn Du vorher die Zahlung einstellst, begibst Du dich auf ziemlich duennes Eis.
Die nachtraeglich eingefuegten Punkte sind allerdings eine andere Sache. Ich bezweifle zwar, dass das eine Urkundenfaelschung ist, ob das aber gueltig ist? Wenn er das in Deiner Gegenwart gemacht hat, eventuell. Wenn er das einfach spaeter hinzugefuegt hat, eher nicht. Aber das ist im Zweifelsfall wirklich eine Sache fuer einen Anwalt.
cu
Guenni