Neue Mieter mit Subwoofer

  • Hallo,

    seit kurzem sind unter mir neue Mieter eingezogen. Nach 22 Uhr hören diese gerne Musik, meist in "normaler" Zimmerlautstärke, also nicht zu laut - allerdings sehr basslastig. Die Altbauwohnungen sind leider sehr hellhörig. Da ich im Wohnzimmer direkt über dem Wohnzimmer der neuen Mieter schlafe, höre ich leider ein permanentes Dröhnen und Vibrieren mit ab und an impulsartigen Tieftönen, die leider regelmäßig auftreten. Diese Töne gehen in der Spitze kurzzeitig auf (nach Messung mit einer Handy-App) bis zu 55 Dezibel hoch und lassen mich trotz Ohropax nicht schlafen. Die Musik läuft bis in die Nacht um 24 oder auch länger, mehrmals die Woche.

    1) Muss ich dieses hinnehmen, da ich ja A) im Wohnzimmer übernachte und B) die Musik auf Zimmerlautstärke eingestellt ist, die reine Lautstärke also nicht das Problem ist?

    2) Gibt es eine Regelung, was unter Ruhestörung fällt und was nicht? Wie laut und basslastig darf Musik nachts sein? Gibt es Regelungen für Subwoofer? In der Hausordnung steht nur, dass von 22 Uhr bis 6 Uhr die Nachtruhe einzuhalten ist.

    3) Kann ich verlangen, dass nachts die Anlage komplett ausgestellt wird?

    Ich würde ein klärendes Gespräch mit den neuen Mietern dazu suchen, um das ganze freundlich zu klären. Leider hat die erste "Beschwerde" bisher weniger geholfen: die Musik läuft nach wie vor, die Lautstärke herunterdrehen hilft nur wenig. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn im "Guten" keine Klärung möglich sein wird?

    Freundliche Grüße,
    Bernd

  • Zitat

    3) Kann ich verlangen, dass nachts die Anlage komplett ausgestellt wird?

    Das nicht, aber das er die Bassgeräusche/-vibrationen eindämmt/verhindert.

    Vermutlich ist ihm gar nicht bewußt das dies so weite "Kreise" zieht.

    Versuchs halt noch mal und erkläre ihm das es nicht die Musik, sondern die Bassvibrationen sind die Stören.

    Bringt das auch keinen Erfolg, Anzeige wegen Ruhestörung.

  • Hallo Bernd,

    wenn Deine Messung stimmt, ist das meiner Meinung nach definitiv zu laut. Wie Zimmerlautstaerke rechtlich definiert ist, findest Du hier. Laesst sich zwar nicht nach Dezibel festmachen, aber wenn Musik waehrend der Nachtruhe gut hoerbar in eine andere Wohnung dringt, musst Du das nicht mehr hinnehmen, auch wenn es "nur" der Bass ist.

    Nur, diesen Anspruch zu haben und ihn durchzusetzen sind zwei Paar verschiedene Stiefel. Als Mieter kannst Du noch den Vermieter mit ins Boot nehmen, aber ob der mehr erreicht als Du? Als Eigentuemer bleibt Dir nur eine Klage. Das ist aufwaendig, teuer und das Ergebnis aufgrund des unterschiedlichen Laermempfindens nie wirklich vorherzusehen.

    Als probates Mittel hat es sich erwiesen, den Verursacher mal mit in die eigene Wohnung zu nehmen damit er selber hoert, wie laut das ist. Eventuell kann man ja den Bass herunterregeln oder entkoppeln, damit er nicht mehr so durch die Waende geht. Wenn das auch nichts hilft, solltest Du ueberlegen, ob Du Deinen Schlafplatz nicht in ein anderes Zimmer verlegen kannst, bevor Du tatsaechlich klagst.

    cu
    Guenni

  • Hallo,

    gestern Nacht war es wieder soweit. Bis 00.30 Uhr wurde in normaler Zimmerlautstärke gesprochen, leider genau unter meinem Bett. Einzelheiten verstehen kann ich nicht, aber es nervt und hält einfach nur vom Schlafen ab. Dann wurde die Musikanlage eingeschaltet, ein permanentes leises Dröhnen und vereinzelt impulsartive Bässe (dieses mal "nur" bis 35 oder 40 DB). reichen aus, um mich komplett vom Schlafen abzuhalten. Nach einer zweiten Beschwerde um 1 Uhr wurden die Boxen für den Film abgeschaltet, um 4 Uhr war allerdings wieder das Dröhnen leise wahrnehmbar.

    Muss ich "normale" Gespräche bis tief in die Nacht hinnehmen (Zimmerlautstärke)? Ist es Ruhestörung, wenn sich Mieter normal unterhalten - nur halt bis tief in die Nacht hinein? Für mich ist es eine Grauzone, aber ggf. irre ich mich und es ist gesetzlich klar geregelt?

    Muss ich den nächtlichen Normalbetrieb einer Musikanlage/Sourroundanlage (permantes leises Surren und Brummen) hinnehmen, wenn die Lautstärke angemessen auf Zimmerlautstärke reguliert ist, aber mich trotzdem einfach nur stört? Andere hätten mit derartigen Geräuschen ggf. kein Problem, bei mir ist dieses leider anders.

    Wie gesagt, sind die Altbauwohnungen sehr hellhörig.
    Danke für weitere Tipps oder Ratschläge!
    Bernd

  • Muss ich "normale" Gespräche bis tief in die Nacht hinnehmen (Zimmerlautstärke)? Ist es Ruhestörung, wenn sich Mieter normal unterhalten - nur halt bis tief in die Nacht hinein? Für mich ist es eine Grauzone, aber ggf. irre ich mich und es ist gesetzlich klar geregelt?


    Letzteres bestimmt nicht. Somit spült es ordentlich Geld in die Kassen von Sachverständigen, Rechtsanwälten und Gerichten...:o

  • Hallo,
    ...nach Messung mit einer Handy-App) bis zu 55 Dezibel hoch und lassen mich trotz Ohropax nicht schlafen. Die Musik läuft bis in die Nacht um 24 oder auch länger, mehrmals die Woche. ... Freundliche Grüße, Bernd

    könnte Dir noch mein DB-Messgerät verkaufen kostet um 50Eur. Habe auch die Levels nicht mehr auswendig drauf.

    Ich denke aber nach 22h muss doch der vermeidbare Lärm vermieden werden....?

  • Zitat

    Muss ich "normale" Gespräche bis tief in die Nacht hinnehmen (Zimmerlautstärke)? Ist es Ruhestörung, wenn sich Mieter normal unterhalten - nur halt bis tief in die Nacht hinein?


    Normale Gespräche musst du hinnehmen und ein normales Gespräch ist sicher keine Ruhestörung. Es liegt dann am Haus. Oder daran, dass bei den hohen Temperaturen derzeit alle die Fenster offen haben in der Nacht.

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