Whirlpool defekt: Wer zahlt? Mietminderung legitim?

  • Kann ich eine Mietminderung eigentlich vornehmen auch wenn der Whirlpool nicht explizit im Mietvertrag drin steht? Der war ja trotzdem Bestandteil der Wohnung als ich eingezogen bin und ein Grund die Wohnung überhaupt zu nehmen.

    Wenn ja, würde ich nun die Mietminderung ankündigen und ab sofort anteilig vornehmen, da meine gesetzt Frist abgelaufen ist und der Whirlpool nach wie vor nicht benutzbar ist (und sich auch niemand mehr gemeldet hat).

  • blank23.

    "Kann ich eine Mietminderung eigentlich vornehmen auch wenn der Whirlpool nicht explizit im Mietvertrag drin steht? Der war ja trotzdem Bestandteil der Wohnung als ich eingezogen bin und ein Grund die Wohnung überhaupt zu nehmen."
    - Deshalb würde ich mit dem VM eine Mietminderung erörtern.

    "...der Whirlpool nach wie vor nicht benutzbar ist (und sich auch niemand mehr gemeldet hat)."
    Wenn sich der VM nicht reagiert bzw. sich verleugnet, würde ich Nägel mir Köpfen machen: Einwurfeinschreiben, Mängel definieren, seit wann sie existieren und dem VM bekannt sind, auf § 535 BGB verweisen und zeitnahe Mangelbehebung einfordern um Mietminderungen zu vermeiden.

  • "...der Whirlpool nach wie vor nicht benutzbar ist (und sich auch niemand mehr gemeldet hat)."
    Wenn sich der VM nicht reagiert bzw. sich verleugnet, würde ich Nägel mir Köpfen machen: Einwurfeinschreiben, Mängel definieren, seit wann sie existieren und dem VM bekannt sind, auf § 535 BGB verweisen und zeitnahe Mangelbehebung einfordern um Mietminderungen zu vermeiden.

    Genau das hatte ich ja bereits gemacht vor 2 Wochen. In der Zeit war der VM auch einmal da und hat sich das angeguckt. Die Frist ist nun abgelaufen und es ist sonst nichts passiert.

  • Habe jetzt mal etwas gesucht bezüglich der Höhe der Minderung.

    z.B. hier: Mietrecht: Das Recht auf Herabsetzung der Miete (Mietminderung)

    Dort steht, dass man am Besten nicht weniger Miete zahlen sollte! Wenn die Mietminderung sonst ungerechtfertigt war, kann ich fristlos gekündigt werden. Man soll lieber bei der Überweisung "unter Vorbehalt" mit angeben, um später dann eine Rückzahlung zu fordern. Sehr wichtig zu wissen!

    Die Frage ist noch: Ab wann tritt die Minderung in Kraft? Die Frist ist ja am 12.05. abgelaufen. Die Miete für diesen Monat habe ich ja aber bezahlt (ohne Vorbehalt). Habe ich jetzt für diesen Monat Pech gehabt und der VM hat dadurch jetzt automatisch bis Ende des Monats Zeit ohne Minderung was zu tun? Wenn ich das Schreiben z.B. am 2. erst rausschicke, hätte der VM ja immer 4 Wochen Zeit (auch wenn ich ihm nur 1-2 Wochen Frist gebe). Das kann ja eigentlich auch nicht richtig sein. Eigentlich müsste ich ja ab dem 13.05. täglich X% abziehen und die später nachfordern können.

    Außerdem noch zur Höhe der Minderung:
    z.B. hier: Mietrecht: Badewanne, Duschwanne, Benutzung der Badewanne und Dusche
    und hier: Rechenprogramm f

    Beim ersten Link wird von einer Badewanne mit einem defekten Ausguss berichtet und einer Minderung von 3%. Heißt für mich eigentlich: Die Badewanne ist nicht nutzbar. Das klingt so ähnlich wie mein Fall. Habe außerdem in dem 2. Link einmal grob geschätzt die Größe des Bades eingetragen und "deutliche" bzw. "starke" Beeinträchtigung ausgewählt. Da kommt ebenfalls 3% raus. Nur kommt mir das irgendwie so wenig vor ... Immerhin ist das ja eine Whirlpool-Wanne. Die war ja ein Grund die Wohnung überhaupt zu nehmen.
    Wenn diese dann gegen eine normale Wanne ausgetauscht wird, habe ich ja auch gar kein Spiel mehr für eine dauerhafte Minderung (Badewanne ist schlechter als Whirlwanne, aber immernoch besser als garnix - müsste also zwischen 1-2% liegen dann).

    Was meint ihr dazu?

  • Was meint ihr dazu?


    Wenn Du hundert Monate lang je 2% v.d. Miete abziehst, könnte der VM auf die Idee kommen, Dich wegen Mietrückstand zu kündigen...
    Ich würde doch eher mit dem VM sprechen/verhandeln.

  • Wenn Du hundert Monate lang je 2% v.d. Miete abziehst, könnte der VM auf die Idee kommen, Dich wegen Mietrückstand zu kündigen...
    Ich würde doch eher mit dem VM sprechen/verhandeln.

    Deswegen würde ich weiter volle Miete zahlen und dazu schreiben, dass es unter Vorbehalt ist. Im Anschluss würde ich dann den entsprechenden Betrag zurückfordern per Schreiben. Dann kann er mich nicht kündigen, da ich nie im Mietrückstand war. (so habe ich das aus dem Artikel oben verstanden)

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