Beiträge von indi

    ich habs mal grob eingegeben.
    Berlin hat einen Qualifizierten Mietspiegel, bei dem der Mittelwert zählt.
    nebst zu- und abschlägen anhand der Ausstattung.


    Berliner Mietspiegel 2015

    Mietspiegelabfrage


    Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung


    Sondermerkmale


    +-
    Sondermerkmale
    Hochwertiges Parkett, Natur-/Kunststein Fliesen oder gleichwertiger Boden/-belag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume

    +0,79 EUR (Zuschlag pro m² mtl.)

    Moderne Küchenausstattung
    (Küchenschränke, Einbauspüle, Dunstabzugshaube, Herd mit Ceran- oder Induktionskochfeld, Backofen, Wandfliesen im Arbeitsbereich, Kühlschrank)
    +0,42 EUR (Zuschlag pro m² mtl.)

    Kleines Bad
    (kleiner als 4m²)
    -0,32 EUR (Abzug pro m² mtl.)


    Aktuelle Auswahl:

    Adresse: Leipziger Straße,
    alle Hausnummern von 57 bis 58
    Bezirk: Mitte
    Stadtgebiet: Berlin Ost
    Wohnlage: Mittel
    Gebäudealter: 1991 - 2002
    Gebäudeart: Neubau
    Wohnfläche: 60 m² bis unter 90 m²
    Ausstattung: mit SH, Bad und IWC
    Unterwert: 5,19
    Mittelwert: 6,92
    Oberwert: 7,97
    Datenlage: ausreichend

    Er hat schon gelesen und bezieht sich auf die Aussage von Leipziger, die im Bezug zu dem Mietpreis des Vormieters aber nicht richtig ist.

    er sollte zwei dinge trennen, welche aber hier beide beschrieben wurden.

    1. geht es um seine jetzige Wohnung und deren Mieterhöhung, nebst vermutlich 15% Kappungsgrenze

    2. geht es um die neue Wohnung mit neuem Mietvertrag, in welchem sich der Vermieter lt. BGB innerhalb der Spanne des Mietspiegels bewegen darf.

    Doch, wie bei mir ab 01.01.2017 = 5,88 € /qm.
    Nach Mietpreisbremse dürfte die neue NKM 5,88 + 10% = 6,47 € / qm betragen.
    Kleine Ersparnis zu 7,97 = 1,50 € / qm.

    du hast die Beiträge nicht richtig gelesen und hast somit einen Denkfehler.
    es existiert keine Mietpreisbremse von 10%
    oder gibt es für euere Strasse eine Sonderregelung?

    Kein Wunder, dass manche Vermieter so reich sind...:)

    yo, aber nur die Vermieter, welche im Besitz einer Kaution sind.
    die können dann z.B eine beschädigte Arbeitsplatte, eine unbrauchbare Tür, evtl. davon bezahlen.
    was noch dazu kommt, wird sich am 31.01. 2017 heraus stellen.

    bei Rauchmeldern schreibt Berny unverfroren: falsch
    tja, indi bekommt auch diese für 2015 und 2016 nicht bezahlt.
    indi hatte sie zwar auf die miete aufgeschlagen (das hatte berny wohl gemeint), aber nach dem der Mieter zunächst widersprochen und danach gekündigt hat, sind es für indi nur für die Wartung der Rauchmelder 400.- euro weniger.

    es bringt auch nix, daß die Frist Widerspruchs am 31.10 endete, der Brief jedoch am 2.11. im Briefkasten war.

    und jetzt sei weiter "schelmig" mir gegenüber.
    ich trag es mit Fassung.
    das drangsalieren der letzten 22 Monate war erheblich schlimmer.

    ich geb die Hoffnung net auf, daß es auch ordentliche und ehrliche Mieter gibt.

    oje, das kann noch ne weile dauern.
    der jetzige Eigentümer kann euch nicht kündigen.
    der neue erst, nach dem er im Grundbuch eingetragen ist.

    das hat bei uns sage und schreibe ganze 1,5 Jahre gedauert.
    wenn das mein Paragrafenmieter erfahren hätte..... oje...
    um uns noch mehr zu drangsalieren, hätte er die Miete auf ein Treuhand Konto eingezahlt.

    d.h bei Kündigung, den Grundbuch Eintrag zeigen lassen.

    Ups, ich hatte mit 0,20 % gerechnet:o

    Bei 0,01 % wären es satte 6,6 Cent pro Jahr.

    yo, da muss man etliche Jahre warten, bis man sich die Schuhsole leisten kann.
    wenn man die Kaution beim Vermieter beläßt, wären es in 10 jahren immerhin 66 Cent.

    Ironie aus!

    hast du hiernach gesucht?


    Hat der Vermieter diese Sicherheitsleistung als Geld erhalten, muss er diese nach Ablauf des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstatten. Da die Mietsicherheit Vermögen des Mieters bleibt, sind auch Erträge, wie zum Beispiel Zinsen, hinzuzurechnen.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/di…ion_086120.html

    weiterer links hierzu:

    Nach der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet über die Mietkaution abzurechnen. Er muss den Mieter über die Höhe des Mietkautionsbeitrages informieren und auch entsprechende Zinsen berücksichtigen

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/im…ion_088376.html

    Oder doch, weil alle Mieter einen Zwischenzähler haben, nach Verbrauch?

    Aber diese, mehrfach gestellten, Gegenfragen, die ja evtl. zielführend sein könnten, ignoriert Fragesteller standhaft.

    hmmm.
    Zwischenzähler?
    das wäre aber jetzt zu einfach.
    wobei, nein auch nicht...
    es entsteht eine Differenz zwischen Hauptzähler und der Summe der Einzelzähler.
    da entsteht die Frage, wer die Differenz bezahlt.

    dat war kürzlich eine Streitfrage zwischen meinem Mieter und mir.
    obwohl er die Abrechnung vom Mieterschutzbund hat prüfen lassen.
    ach ja, die Differenz betrug ca 11 %

    in unserem Fall hier gehe ich mal davon aus, daß keine Einzelzähler vorhanden sind.
    er schätzt seinen Verbrauch nach Gefühl.

    das ist ja mal ein lustiger Thread...
    die User werten einem Ratespiel unterzogen.

    ihr seid 5 Mietparteien, nebst einem laden?
    hoffentlich ist der laden kein Waschsalon.

    ihr habt eine Wasseruhr, aus der das das ganze Wasser "gezogen" wird, auch wenn ein teil nach der Wasser Uhr erwärmt wird.
    abgerechnet wird entweder nach Wohnfläche oder Personenzahl.

    wo ist das Problem?
    die anderen können Tag und Nacht, baden und duschen und du bezahlst es mit.
    hier wird die gesamtmenge auf jede Mietpartei umgelegt, egal wer vieviel verbraucht.

    Ich bin tendenziell ehr bei Sweeny als bei AJ aber der Wortlaut des Protokolls wäre nun wichtig.
    Wenn da nur steht, dass die Wände bunt waren, und die Wohnung so unrenoviert übernommen wurde, dann brauch er nix machen, da er die Wohnung nicht in besserem Zustand zruückgeben muss, als er sie bekommen hat.
    Wenn da aber was steht, Mieter übernimmt bunte Wände und verpflichtet sich... oder ein Satz, der nicht nur die Wände sondern auch die "Haftung" für die Beseitigung übertragen hat, dann empfehle ich einen Eimer Indeko Plus. Dann muss man nicht 20x drüber.

    erde an akarin....
    die haben kein Protokoll
    was sollen sie nachlesen?

    wenn ihr Pech habt, ist die Küche im Keller bereits unbrauchbar.
    bei einer Küche sind Belastungen, wie Feuchtigkeit und Wärme, auf kurz zeit Belastung ausgelegt.
    kontrolliert mal die Kanten der Korpusse.

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