Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Besichtigung unserer neuen Mietwohnung waren damals Rauchmelder vorhanden. Auf Anfrage als späterer Mieter fragte ich den Hauswirt wie es mit den Rauchmeldern bestellt ist, weil die Batterien nun langsam mal ausgetauscht werden müssten (Ankündigung durch laute Pieptöne) . Kuriose Antwort des Vermieters: "Das geht ich nix an, die hat der vorletzte Mieter beim Auszug in der Wohnung gelassen". Auch weitere Anfragen wehrte er ab, es geht ihn nichts an. Da weiter keine anderen Rauchmelder vorhanden sind habe ich die Rauchmelder abgehängt und es besteht kein "Rauchmeldeschutz". Wie sieht es nun mit der Brandschutzverordnung aus und bin ich überhaupt noch Brandschutzversichert?!
Liebe Grüsse, Wagnis
Kuriose Rauchmelder - Vermieter erkennt eigene Melder nicht an
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Wagnis65m -
28. November 2016 um 10:39 -
Erledigt
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verstehe ich das hier richtig?
es geht um paar Batterien, die zu deiner eigenen Sicherheit beitragen würden? -
Es geht nicht um 3 Batterien für einen €, sondern ob es bei einen Brand bei den gleichen Aussagen des Vermieters (Das sind nicht meine Rauchmelder) bei versicherungstechnischen Fragen einer Brandversicherung überhaupt Brandversicherungsschutz besteht.
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Es geht nicht um 3 Batterien für einen €, sondern ob es bei einen Brand bei den gleichen Aussagen des Vermieters (Das sind nicht meine Rauchmelder) bei versicherungstechnischen Fragen einer Brandversicherung überhaupt Brandversicherungsschutz besteht.
Für die RWM ist der Vermieter zuständig. Er wäre schlecht beraten wenn er dieser Anforderung nicht nachkommen würde, insbesondere bei einem Brand, evtl. käme die Versicherung nicht für den Schaden auf. Du als Mieter hast ebenfalls den Anspruch auf intakte RWM.
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Hallo Banane, herzlichen Dank für die Info.
GhG Wagnis65m -
In welchem Bundesland lebst du überhaupt? Denn danach richtet sich, ob der Vermieter Rauchmelder anbringen muss, oder noch nicht.
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Hallo Mainschwimmer
Bundesland Hessen, hier sind Rauchmelder Pflicht
LG Wagnis65m -
Bundesland Hessen, hier sind Rauchmelder Pflicht
Dann ist der Vermieter verpflichtet für Rauchmelder zu sorgen. Diese Modernisierung bezahlst du dann mit 11% der Anschaffungskosten Jahr für Jahr jährlich zur Miete. Und das bis zum Sanktnimmerleinstag. -
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Besichtigung unserer neuen Mietwohnung waren damals Rauchmelder vorhanden. Auf Anfrage als späterer Mieter fragte ich den Hauswirt wie es mit den Rauchmeldern bestellt ist, weil die Batterien nun langsam mal ausgetauscht werden müssten (Ankündigung durch laute Pieptöne) . Kuriose Antwort des Vermieters: "Das geht ich nix an, die hat der vorletzte Mieter beim Auszug in der Wohnung gelassen". Auch weitere Anfragen wehrte er ab, es geht ihn nichts an. Da weiter keine anderen Rauchmelder vorhanden sind habe ich die Rauchmelder abgehängt und es besteht kein "Rauchmeldeschutz". Wie sieht es nun mit der Brandschutzverordnung aus und bin ich überhaupt noch Brandschutzversichert?!
Liebe Grüsse, WagnisIrgendwie komisch, in einem anderen thread hast Du gemäß eigenen Angaben eine Wohnung wegen Heizungsrauschen gekündigt.
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Das ist doch nicht komisch, sondern geht es hier um die Brandverordnung der ich immer noch ausgesetzt bin. Schliesslich bedarf es eine Kündigungsfrist gesetzlich von 3 Monaten
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Das ist doch nicht komisch, sondern geht es hier um die Brandverordnung der ich immer noch ausgesetzt bin. Schliesslich bedarf es eine Kündigungsfrist gesetzlich von 3 Monaten
Na ja, und wenn es jetzt ganz blöd läuft, hast du vieleicht sogar noch Pech, und es brennt in dieser Zeit gar nicht bei dir? Was machst du dann?;)
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Dann haue ich dir eins auf die Nuss und wünsche allen Beteiligten frohe Adventstage

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Dann haue ich dir eins auf die Nuss und wünsche allen Beteiligten frohe Adventstage

Nimm es mir nicht krumm, aber es ist schon komisch? Du hängst die Rauchmelder ab, und beschwerst dich das du keine Rauchmelder hast?
Mein Vorschlag wäre, hänge Sie wieder auf, und mach halt ein paar Batterien rein. -
Habe ich doch gemacht
und ich nehme dir nix krumm, weil ich den A11900 besonders gerne habe -
Habe ich doch gemacht
und ich nehme dir nix krumm, weil ich den A11900 besonders gerne habeUnd worüber beklagst du dich jetzt genau, bzw. auf was willst du hinaus?
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ES ist wieder da......
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Die Klage hat sich durch die Antwort von Banane erledigt. Der Vermieter ist für Mietwohnungen halt nicht geeignet. Also aus meiner Sicht!
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Die Klage hat sich durch die Antwort von Banane erledigt. Der Vermieter ist für Mietwohnungen halt nicht geeignet. Also aus meiner Sicht!
Aha, na gut, wie du meinst.
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Habe ich doch gemacht
und ich nehme dir nix krumm, weil ich den A11900 besonders gerne habeWas denn nun? Einmal hast Du die abgenommen und fragst wie es dann mit dem Brandschutz aussieht.....dann hängen sie wieder. Also in der bereits wegen Heizungsrauschen gekündigten Wohnung, wo “damals“ die Melder hingen und die nun nach 18 Monaten gekündigt wurde.....oder so.
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Nee Paulchen, ... oder so ist richtig. Bei der Wohnungsbegehung (Besichtigung) wurde zur BMA nichts gesagt, also geht man davon aus das Diese zur Einrichtung der Mietwohnung gehört. Bei der Instandsetzung bzw. Anfrage danach hat sich jedoch der Vermieter geweigert die BMA als sein Eigentum zu bezeichnen. Dies kann bei gleicher Aussage des Vermieters im Brandfall in unserer Wohnung gegenüber der Versicherung sich nachteilig für uns auswirken.... oder so.
LG Wagnis -
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