Beiträge von indi

    Auch nach dieser Meinung können die Parteien aber trotz der Schriftformklausel mündliche Vereinbarungen treffen (OLG Düsseldorf, DWW 2001 S. 248 = WuM 2002 S. 49). Dabei ist nicht erforderlich, dass die Parteien ausdrücklich vereinbaren, dass die Schriftformklausel auf die mündliche Regelung nicht angewendet werden soll. Es genügt vielmehr, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass die mündliche Regelung ernsthaft gewollt ist. Ein solcher Fall wird insbesondere dann vorliegen, wenn sich die Parteien entsprechend der mündlichen Vereinbarung verhalten.

    M

    nachdem noch kein profi geantwortet hat, möchte ich es als "Azubi" im Mietrecht versuchen.

    alle mündlichen vereinbahrungen gehören zum Bestandteil des mietvertrages.
    ihr seid diesbezüglich zu mehreren.
    die neue Eigentümerin, war offensichtlich nicht dabei.

    dann solltet ihr zusammen die mündlichen Vereinbarungen aufschreiben und der neuen Eigentümerin überreichen.
    offensichtlich hatten diese seit jahren bestand.
    sonst wäre der z.B zwinger nicht da.

    kauf bricht miete nicht.

    betrifft auch die Kaution. (leider grrrrr....)

    hat der Vorbesitzer keine verlangt, darf es der neue auch nicht.

    Aber in dem Beitrag, wie auch hier oben zu lesen ist sagst Du nicht, an wen man sich wenden müsste und wer z.B. was entschädigt. Na ja, das war ja auch nicht gefragt.

    sorry, hab vermutlich nicht erwähnt "Versicherung des Mieters (verursacher)
    ich dachte es getan zu haben.

    aber so wie es aussieht, kommt bei dir net alles an.

    bevor es zu Unstimmigkeit kommt, weil man hier, wie in den meisten beträgen nur die halbe Wahrheit erfährt:


    das eckventil wäre üblicher weise die Angelegenheit des Vermieters.
    in diesem fall hat es der Mieter austauschen lassen.
    und die Versicherung des Mieters kommt für den schaden auf.

    ich bin mir auch nicht sicher, ob du den Inhalt der user hier immer richtig verstehst.

    ist aber nur meine Meinung.

    indi, was hätte denn jetzt Deine persönliche Erfahrung in einem persönlichen Fall, mit der Frage nach: Trockenlegung der Wohnung / Rechte? zu tun?

    ...wer ist wir und warum liefert ihr eine neue Küche? Verkauft ihr Küchen? Willst Du über das Forum Küchenkunden werben???

    eigentlich ging es mir darum, an wen man sich wenden muss, damit der geschädigte entschädigt wird.
    die nebensächliche Erwähnung diente einer Plausibilität und tip, was alles entschädigt werden kann.

    nein, ich will niemanden werben.

    eigentlich steht in deinem beitrag klar und deutlich, was ausgeschlossen ist.


    Unwirksam ist eine Vertragklausel, die regelmäßig im Mauerwerk oder in der Wand verlegten - Gas- und Wasserleitungen und die elektrischen Leitungen erfasst. BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - Az: VIII ZR 91/88.

    Was ich bisher als Gegenrede zu lesen bekommen habe, ist mir einfach zu pauschal. In der Regel ist ein Bagatellschaden individueller zu betrachten. Und man sollte auch in diesem Forum nicht so viele Dinge nur aus Vermietersicht sehen.

    Hier ein Ausschnitt aus dem wohl jedem bekannten "Mietlexikon" und die darin enthaltenen Urteile:

    Solche Teile sind (BGH NJW 89, 2248): Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse Rolladengurte, Verschlussvorrichtungen für Fensterläden.

    Unwirksam ist eine Vertragklausel, die regelmäßig im Mauerwerk oder in der Wand verlegten - Gas- und Wasserleitungen und die elektrischen Leitungen erfasst. BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - Az: VIII ZR 91/88.

    Alle unter Putz befindlichen Einrichtungen der Wohnung können mangels Zugänglichkeit von Außen nicht dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. So stellt zum Beispiel die Reparatur eines Rolladenkastens keine "Kleinreparatur" an den Bedienvorrichtungen für Rollläden dar, der Mieter muss diese Kosten nicht übernehmen. AG Leipzig, Urteil vom 14. August 2003, Az: 11 C 4919/03 - ZMR 2004, 120-121. Siehe dazu auch >> Rolladen. Auch die Heizungstherme zählt zu den Gegenständen, die nicht dem Häufigen Zugriff des Mieters unterliegen (Amtsgericht Köln, Urteil v. 27.01.2011 – 210 C 324/10. Auch die Reparatur des in einem WC-Spühlkasten eingebauten Schwimmerventiles stellt keine "Kleinreparatur" in diesem Sinne dar, anders nur dann, wenn der Hebel, mit dem das Ventil von außen durch den Mieter betätigt wird abbricht oder sonst funktionsunfähig wird. Das Schwimmerventil unterliegt nämlich nicht dem Zugriff des Mieters. Entsprechend verhält es sich mit Heizkörperventilen: "Hängen" die Ventile, weil im Inneren verkalkt oder verschmutzt, so ist die Reparatur nicht Sache des Mieters, denn auf das "Innenleben" der Ventile hat der Mieter keinen Zugriff.

    Bei der Betrachtung dieser Ausführungen, kann man sehr wohl anderer (meiner) Meinung sein, ohne einen Horizont zu überschreiten.

    hm..
    eigentlich nicht.
    1. handelt es sich um schalter und steckdosen, nicht um deren Abdeckungen.
    2. sind diese zugänglich und ohne weiteres austauschbar, ohne eingriff auf das Gebäude, sprich kabel im Mauerwerk.

    diesen fall hatten wir vor ca 4 Wochen.
    eckventil in der küche geplatzt.
    die Wohnung und die darunter liegende Wohnung komplett mit wasser geflutet.
    die Versicherung des Mieters verursacher) übernimmt alle kosten.
    der eigenen Wohnung nebst der schäden und ansprüche der unteren Wohnung.
    böden, tapeten, Inventar , Trocknung, hotelkosten u.s w

    wir liefern eine neue küche.

    Kündigung ja, aber die Schulden bleiben. Sauber ist das neeet.

    nix Kündigung und jahre auf Begleichung der schulden warten.
    billig abwohnen, bis Unkosten nebst Entschädigung abgewohnt sind.
    wichtig: 50 euro überweisen

    nur meine meinung

    Aus: Kleinreparaturen im Mietrecht - Was Mieter und Vermieter wissen m

    Als Gegenstände, die dem häufigen unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen, kommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) in Betracht:

    Lichtschalter und Steckdosen innerhalb der eigenen Wohnung, Wasch-, Spül- und Toilettenbecken, Wasserhähne bzw. Mischbatterien (diese jedoch nicht, wenn die Erneuerung bzw. die Reparatur der Mischbatterie erforderlich ist, weil der Wasserhahn auf Grund einer Verkalkung unbrauchbar geworden ist (vgl. dazu den Artikel: „Kleinreparatur: Erneuerung oder Reparatur der Mischbatterie“), Badewannen, Duschköpfe, WC-Schüsseln und WC–Spülungen (zumindest deren Spülknopf; im Falle verkleideter Spülkästen vgl. die Ausnahme unten), Rolllädengurte, Verschlüsse von Fenstern und Türen der eigenen Wohnung, Verschlussvorrichtungen von Fensterläden sowie mitvermietete Kühlschränke, Herde und Waschmaschine

    Auch mein Beitrag hierzu als Hobbyrechtsverdreher:

    Das mit dem unmittelbaren Zugriff bezieht sich immer noch auf den Gegenstand und nicht auf dessen Innenleben.

    Würde mit anderen Worten bedeuten:

    Verursache ich einen Kratzer auf dem Gehäuse wäre es ein unmittelbarer Zugriff.
    Verschmort der Kontakt innerhalb des Schalters wäre es keiner mehr.

    Die Logik von vereinbarten Kleinreparaturen ist aber nicht der Grad des Verschuldens, sondern eine praxisnahe Behebung des Schadens unabhängig davon.

    Hat allerdings mit der eingangs gestellten Frage nichts zu tun.
    Deshalb bitte ich für meine Ausschweifung um Entschuldigung

    du bist ja ein lustiger.


    Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium

    Kleinreparaturen / 1.1 Gegenständliche Begrenzung

    Kleinreparaturen / 1.1 Gegenständliche Begrenzung


    Gegenständliche Begrenzung bedeutet, dass die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung von Reparaturkosten auf Teile der Mietsache beschränkt ist, die seinem häufigen und unmittelbaren Zugriff unterliegen, da der Mieter nur bezüglich dieser Gegenstände die Möglichkeit hat, Verschleiß- und Alterungserscheinungen durch schonenden Umgang mit der Mietsache herabzusetzen.

    Praxis-Beispiel

    Installations*gegenstände

    Die Klausel darf sich daher z. B. auf Installationsgegenstände (Wasserhähne, Steckdosen, Lichtschalter etc.) beziehen, nicht aber auf die Installationen selbst, also nicht z. B. auf die im Mauerwerk verlegten Leitungen.

    welche Rechnung?

    ich bin ja noch Anfänger und lerne das Mietrecht (neuer Mieter = paragraphenreiter)
    aber ich meine gelesen zu haben, daß der vermieter reparieren kann und die kosten, die ein Handwerker berechnet, ansetzen kann.
    ohne steuer natürlich.

    Ironie an:
    in diesem fall war es der Kaffee und kuchen.

    Ironie aus.

    ihr Mieter macht mir spass.
    hab 20 jahre kein Mietrecht gebraucht.
    man hat miteinander gesprochen.

    die Zeiten haben sich wohl geändert.
    jetzt ist email, nebst Drohungen wohl angesagt.

    schade

    falsch


    Als Gegenstände, die dem häufigen unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen, kommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) in Betracht:

    Lichtschalter und Steckdosen innerhalb der eigenen Wohnung, Wasch-, Spül- und Toilettenbecken, Wasserhähne bzw. Mischbatterien (diese jedoch nicht, wenn die Erneuerung bzw. die Reparatur der Mischbatterie erforderlich ist, weil der Wasserhahn auf Grund einer Verkalkung unbrauchbar geworden ist (vgl. dazu den Artikel: „Kleinreparatur: Erneuerung oder Reparatur der Mischbatterie“), Badewannen, Duschköpfe, WC-Schüsseln und WC–Spülungen (zumindest deren Spülknopf; im Falle verkleideter Spülkästen vgl. die Ausnahme unten), Rolllädengurte, Verschlüsse von Fenstern und Türen der eigenen Wohnung, Verschlussvorrichtungen von Fensterläden sowie mitvermietete Kühlschränke, Herde und Waschmaschinen


    Kleinreparaturen im Mietrecht - Was Mieter und Vermieter wissen m

    könntest du evtl. bilder rein stellen, was sich an der aussenwand der schimmelflecken befindet?
    nicht , daß es dir so geht wie dem Mieter unserer neuen Wohnung.
    der baff war, als ich ihm sagte, daß er seinen pflichten nicht nachgekommen war.

    kurz:
    2 Balkone , zur hälfte ins haus intergriert.
    kleine rinne aussen rum zur Hauswand hin, welche die letzten 5 jahre nicht gereinigt wurde.
    und Schnee wurde nicht geräumt.
    schlafzimmereck nass (haus Baujahr 1994, 1OG, kein erdkontakt)
    er erwähnte mitminderung gegen über dem Besitzer.
    kam mir bei den kaufverhandlungen entgegen.
    nach dem notartermin im Dez. bat ich ihn den Schnee zu räumen.
    dannach hab ich die rinne gesäubert (kapilareffekt zur Hauswand)

    wand ist trocken!!!!!


    Schlafzimmer und küche sind die räume, welche selten oder nie beheizt werden.

    Eine falsche und von der Angabe im Mietvertrag abweichende Wohnungsgröße in der Nebenkostenabrechnung ändert nichts daran, dass die Nebenkostenabrechnung formell ordnungsgemäß ist. Ein sich eventuell ergebender Nachzahlungsbetrag verpflichtet den Mieter grundsätzlich zur Zahlung.


    Zunächst ist es so, dass der Vermieter auf die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche zurückgreifen kann. Die dort vereinbarte Fläche soll auch dann Geltung haben, wenn die Wohnung tatsächlich kleiner ist. Zumindest soll dies unerheblich sein, solange die Abweichung nicht mehr als 10 % beträgt. Erst dann, wenn diese 10 %-Grenze überschritten wird, sei die tatsächliche Wohnungsgröße entscheidend und nicht die im Vertrag bezeichnete (BGH WuM 2007, 764).

    Ist die Abweichung erheblich, handelt es sich um einen inhaltlichen Fehler. In jedem Fall sollte der Mieter den Vermieter informieren und bitten, den Fehler zu korrigieren. Der Vermieter kann den Fehler – auch noch nach dem Ablauf der Abrechnungsfrist von 12 Monaten – korrigieren, dann ist alles in Ordnung.

    Nebenkostenabrechnung: Quadratmeterzahl / Wohnungsgr

    deine Abrechnung ist vollkommen in Ordnung.
    Verteilungsschlüssel kann auf anfrage nachgereicht werden.
    hast du nachgefragt?

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