Mieterhöhung rechtens?

  • Hallo,

    Seit Dezember 2010 wohne ich in einer drei Zimmerwohnung.
    Die Kaltmiete beträgt 450€, die bis heute nicht erhöht worden ist.
    Die Nebenkosten (Heizung, Wasser,.....) betrugen zum Beginn 150€ und wurden im laufe der Zeit auf 200€ angepasst.
    Heute hat sich mein Vermieter gemeldet. Er möchte die Kaltmiete von 450€ auf 575€ erhöhen.
    1.Wenn ich richtig liege darf er die Miete nur um 20% innerhalb von drei Jahren erhöhen?
    2. Im Mietvertrag wurde die Miete der Wohnung auf unbestimmte Zeit vereinbart und unter §4 Nr. wurde vereinbart das die Miete unverändert beleibt.. Liege ich damit richtig das er die Miete gar nicht erhöhen kann?
    Nachdem ich ihm das erzählte und sagte das ich dazu bereit wäre eine Mieterhöhung von 60-70€ zu akzeptieren, wurde mir gesagt ich solle mir eine neue Wohnung suchen.
    Da ich ich ja einen gültigen Mietvertrag habe brauche ich das ja nicht. Darauf meinte mein Vermieter der vertrag sei nur so lange gültig bis er gekündigt wird------> Eigenbedarf.
    Klingt ja fast nach einer Drohung, entweder Erhöhung akzeptieren oder raus?
    Geht das so einfach im Zusammenhang des Sachverhaltes?
    Vor allem ich bin ja nicht alleine in der Wohnung, denn hier wohnt meine Familie(Partnerin und unsere vierjährige Tochter)
    Vielleicht gibt es ja jemand der mir dazu Auskunft geben möchte und kann.

    Vielen Dank schon mal.
    Grüße aus dem sonst schönen Bayern

  • Hallo Nirvana,

    "Heute hat sich mein Vermieter gemeldet. Er möchte die Kaltmiete von 450€ auf 575€ erhöhen."
    - Mit welcher Begründung?

    "1.Wenn ich richtig liege darf er die Miete nur um 20% innerhalb von drei Jahren erhöhen?"
    - Meine ich auch, grundsätzlich, wie es aber in Bavaria ist, weiss evtl. Google.

    "2. Im Mietvertrag wurde die Miete der Wohnung auf unbestimmte Zeit vereinbart und unter §4 Nr. wurde vereinbart das die Miete unverändert beleibt.. Liege ich damit richtig das er die Miete gar nicht erhöhen kann?"
    - Ich meine Ja.

    "Nachdem ich ihm das erzählte und sagte das ich dazu bereit wäre eine Mieterhöhung von 60-70€ zu akzeptieren, wurde mir gesagt ich solle mir eine neue Wohnung suchen."
    - Der Ärmste...:mad:

    "Da ich ich ja einen gültigen Mietvertrag habe brauche ich das ja nicht. Darauf meinte mein Vermieter der vertrag sei nur so lange gültig bis er gekündigt wird------> Eigenbedarf."
    - ... welcher wasserdicht zu beweisen wäre.

    "Klingt ja fast nach einer Drohung, entweder Erhöhung akzeptieren oder raus?"
    - So klingt's.

    "Geht das so einfach im Zusammenhang des Sachverhaltes?"
    - Nix versteh...

    "Vor allem ich bin ja nicht alleine in der Wohnung, denn hier wohnt meine Familie(Partnerin und unsere vierjährige Tochter)"
    - Dürfte wohl vorerst zweitrangig sein. Warte erst mal die Eigenbedarfskündigung mit der Begründung ab. Und dann wären auch noch die Interessen abzuwägen...

  • Zitat

    1.Wenn ich richtig liege darf er die Miete nur um 20% innerhalb von drei Jahren erhöhen?

    Richtig. In manchen Regionen sogar nur noch um 15 %.

    Zitat

    und unter §4 Nr. wurde vereinbart das die Miete unverändert beleibt.. Liege ich damit richtig das er die Miete gar nicht erhöhen kann?

    Wenn da nicht noch ein bestimmter Zeitraum, z. B. 1 Jahr nach Mietbeginn o. ä., steht liegst Du richtig.

    Zitat

    Da ich ich ja einen gültigen Mietvertrag habe brauche ich das ja nicht. Darauf meinte mein Vermieter der vertrag sei nur so lange gültig bis er gekündigt wird------> Eigenbedarf.
    Klingt ja fast nach einer Drohung, entweder Erhöhung akzeptieren oder raus?
    Geht das so einfach im Zusammenhang des Sachverhaltes?

    Jein. Außer Ihr wohnt mit dem Vermieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat.

  • Erstmal vielen dank für die Antworten.

    Berny
    Die Begründung des Vermieters auf Bezug zu Mieterhöhung, ist eine Anpassung an den Mietspiegel und ich die letzten sechs Jahre sehr günstig gewohnt habe.
    "Zitat""Geht das so einfach im Zusammenhang des Sachverhaltes?"
    - Nix versteh...
    Ich meinte ob er so einfach mit einer Kündigung wegen Eigenbedarfes durchkommt, da er den Eigenbedarf anmeldet wenn ich nicht auf seine Mieterhöhung eingehe.

    anitari
    Nein der Vermieter wohnt nicht im gleichen Haus. Es ist ein Haus mit acht Wohneinheiten, teils vermietet teils Eigenheim.
    Soweit ich weiß besitzt mein Vermieter in einem anderen Ort noch eine vermietete Wohnung.


  • Ich meinte ob er so einfach mit einer Kündigung wegen Eigenbedarfes durchkommt, da er den Eigenbedarf anmeldet wenn ich nicht auf seine Mieterhöhung eingehe.


    Einen Eigenbedarf kann man nicht so einfach anmelden. Da muss schon genau begründet werden, für welches Familienmitglied die Wohnung benötigt wird. Lies dich mal hier schlau: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=223

    Und was die Mieterhöhung betrifft, kann die nur höchsterns 20 oder 15% betragen. Wenn der VM sich auf den Mietspiegel beruft, dann muss für diesen Ort auch ein qualifizierter vorhanden sein. Und nicht ein Mietspiegel von einem Immobilienportal.

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