Reperaturen im Bad

  • Guten Tag,

    ich habe folgenden Fall bei mir in der Wohnung:

    Mein Vermieter hat damals die Dusche im Bad selber eingebaut. Die Duschwanne war jetzt an den Fugen undicht, sodass man den ganzen Boden und die Dusche entfernt hat. Ich muss nun bereits seit 2 Wochen einen Heiztrockner (auf meine Stromkosten) betreiben und das Bad trocknen.

    Nun hat der Vermieter mir noch mitgeteilt, dass er von meiner Versicherung oder von mir 1/3 der Kosten erstattet haben möchte. Eine Mietminderung für den Zeitraum der Bauarbeiten sieht er nicht für angemessen.

    Ich finde dies mehr als unverschämt und würde hier gerne ein Teil der Miete erstattet bekommen. Das Bad kann ich so gut wie nicht nutzen weil es während dem Betrieb des Heiztrockners sehr laut ist und milde gesagt sehr unangenehm riecht.

    Habt ihr irgendwelche Tipps für mich? Im Anhang findet ihr noch die Konstruktion des Duscheaufbaus...

  • Zitat

    Nun hat der Vermieter mir noch mitgeteilt, dass er von meiner Versicherung oder von mir 1/3 der Kosten erstattet haben möchte.

    Auf welche Rechtsgrundlage stützt er sich?

    Zitat

    Ich muss nun bereits seit 2 Wochen einen Heiztrockner (auf meine Stromkosten) betreiben und das Bad trocknen.

    Warum machst Du so etwas mit? Hier können bei mehreren Wochen gern mal ein paar hundert EUR zusammenkommen.

    Zitat

    Eine Mietminderung für den Zeitraum der Bauarbeiten sieht er nicht für angemessen.

    Dann würde ich den Vermieter mal auf § 536 BGB hinweisen. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung kannst Du die Miete mindern.

    Ich empfehle Dir, schleunigst einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger82: Vielen Dank für die Tipps. Zwecks den 1/3 der Kosten meinte er der Syphon hätte sich verschoben, obwohl ich die Dusche nur so benutzt habe, wie ich sie vorgefunden habe. Das ganze wurde in meinen Augen nicht professionell durch den Vermieter eingebaut (Marke: Eigenbau).

    Zwecks den Stromkosten habe ich auch noch meinen Stromanbieter informiert, und will hier auf jeden Fall die Kostet erstattet bekommen.

  • Zitat

    Zwecks den 1/3 der Kosten meinte er der Syphon hätte sich verschoben, obwohl ich die Dusche nur so benutzt habe, wie ich sie vorgefunden habe.

    Ein Syphon kann sich durch den Gebrauch nicht verschieben. Der befindet sich ja unter der Duschtasse.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Stromverbrauch von dem Ding lässt sich ja berechnen. KWh Preis mal errechnetem Verbrauch. Das dem VM in Rechnung stellen

    Du hast da absolut nichts mit zu tun, eine Dusche kann man fast nicht unsachgemäß nutzen. Aber eine Mietminderung kannst und solltest du geltend machen.

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