Kündigung wegen Eigenbedarfs - Sperrfrist

  • Guten Tag, ich habe schon zum angegebenen Thema recherechiert, aber einige Details in meinem speziellen Fall sind mir nicht ganz klar.

    Meine Situation: Ich bin vor 2,5 Monaten in eine Wohnung eingezogen (in Bayern). Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einem 4-Familienhaus. Der Eigentümer hatte die Wohnung - über einen Makler - sowohl zum Verkauf als auch zur Miete angeboten. Als ich mein Interesse (bzgl. Miete) bekundet habe, bekam ich eine Zusage mit der Aussage, dass die Wohnung dann vom Verkauf zurückgezogen werde.
    Jetzt habe ich in dieser Woche plötzlich einen Anruf vom Makler bekommen, dass der Vermieter die Wohnung immer noch verkaufen möchte und jetzt der Interessent zur Besichtigung käme. Bei dieser hat sich dann herausgestellt, dass es um ein Kaufinteresse mit Eigenbedarf geht - sprich, der Interessent möchte selbst einziehen.
    Die Besonderheit ist nun, dass mein jetziger Vermieter die Wohnung selbst erst vor ca. 1 Jahr von der NATO (ehemalige Wohnung der US-Amerikaner) erworben hat. Nun frage ich mich, wie das rein rechtlich ist - hat bei diesem Kauf erst die Umwandlung in eine Eigentumswohnung stattgefunden? Das wäre ja für mich von höchster Relevanz, weil dann die Sperrfrist für den Eigenbedarf greifen würde.

    Und wenn die Sperrfrist nicht greifen würde: Ist es zulässig, dass der Vermieter mich einziehen ließ, obwohl er weiterhin vorhatte, die Wohnung sofort zu verkaufen? Quasi nur als Zwischenlösung, um Geld zu verdienen, bis er einen passenden Käufer hat?

    Ich hoffe, es kennt sich irgendjemand mit solchen Fällen aus...vielen Dank schon im Voraus!

    Einmal editiert, zuletzt von Jait (18. Oktober 2015 um 16:51)

  • Für diese sog. Kündigungssperrfrist ist entscheidend wann die Umwandlung in eine ETW erfolgte.

    Wenn während der Mietdauer des Mieters, gilt sie. Minimum 3 Jahre.

    War die Wohnung jedoch schon bei Anmietung eine ETW gibt es keine Kündigungsperrfrist für Eigenbedarf.

    Zitat

    Und wenn die Sperrfrist nicht greifen würde: Ist es zulässig, dass der Vermieter mich einziehen ließ, obwohl er weiterhin vorhatte, die Wohnung sofort zu verkaufen?

    Ja, ist es. Auch der aktuelle Vermieter könnte Dir wegen Eigenbedarf kündigen.

    Mit Eigenbedarfskündigung muß man bei Anmietung von Privat immer rechnen.

  • Okay, danke, dann hat sich das mit der Sperrfrist erledigt.

    Bzgl. mit Eigenbedarf muss man immer rechnen: Aber es ist doch richtig, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unzulässig ist, wenn der Eigenbedarf bereits bei Schließung des Mietvertrages absehbar war. Und ist das nicht gegeben, wenn der Eigentümer bei Vertragsabschluss vorhatte, die Wohnung an jemanden mit Eigenbedarf zu verkaufen?

    Ich dachte, als Mieter hätte man so viele Rechte...und dann ist es wirklich so einfach, jemanden nur ein paar Monate als Geldquelle zu benutzen? Ich habe enorm viel Zeit und Geld in den Umzug investiert...

  • Zitat

    Aber es ist doch richtig, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unzulässig ist, wenn der Eigenbedarf bereits bei Schließung des Mietvertrages absehbar war. Und ist das nicht gegeben, wenn der Eigentümer bei Vertragsabschluss vorhatte, die Wohnung an jemanden mit Eigenbedarf zu verkaufen?

    Nein. Der Verkauf und mögliche Eigenbedarf des neuen Eigentümers hat damit nichts zu tun.

    Zitat


    Ich dachte, als Mieter hätte man so viele Rechte...und dann ist es wirklich so einfach, jemanden nur ein paar Monate als Geldquelle zu benutzen? Ich habe enorm viel Zeit und Geld in den Umzug investiert...

    Aus Sicht eines Mieters hast Du Recht.

  • Ich dachte, als Mieter hätte man so viele Rechte...und dann ist es wirklich so einfach, jemanden nur ein paar Monate als Geldquelle zu benutzen?


    Wieso nicht? Für manche ist Geld das allergoilste wo gibt...:rolleyes:

  • Hallo,

    wenn es wirklich so war, ist es eine Sauerei. Ich sehe es so, dass durchaus ein Schadensersatzanspruch entstehen kann, wenn du bei Vertragsabschluss hinsichtlich der Verkaufsabsichten getäuscht wurdest.

    Wer hat dir denn die Zusage gemacht, dass die Wohnung bei Abschluss des Mietvertrags nicht mehr verkauft werden soll?
    Der Makler oder der Vermieter?

    Aber am Ende ist die Wohnung noch nicht verkauft. Wenn sie leer war und nicht weg ging, dann wird es vermietet noch schwerer. Vor allem, wenn der Interessent einen Mieter vorfindet, der deutlich sagt, dass er nicht kampflos ausziehen würde.

    Vielleicht lässt du dir den Auszug aber auch versüßen. Ich denke deine Position ist nicht so schlecht. Es sollte wohl reichen, dir deine Kosten und den Umzug erstatten zu lassen.

    Gruß
    H H

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