Guten Tag, ich habe schon zum angegebenen Thema recherechiert, aber einige Details in meinem speziellen Fall sind mir nicht ganz klar.
Meine Situation: Ich bin vor 2,5 Monaten in eine Wohnung eingezogen (in Bayern). Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einem 4-Familienhaus. Der Eigentümer hatte die Wohnung - über einen Makler - sowohl zum Verkauf als auch zur Miete angeboten. Als ich mein Interesse (bzgl. Miete) bekundet habe, bekam ich eine Zusage mit der Aussage, dass die Wohnung dann vom Verkauf zurückgezogen werde.
Jetzt habe ich in dieser Woche plötzlich einen Anruf vom Makler bekommen, dass der Vermieter die Wohnung immer noch verkaufen möchte und jetzt der Interessent zur Besichtigung käme. Bei dieser hat sich dann herausgestellt, dass es um ein Kaufinteresse mit Eigenbedarf geht - sprich, der Interessent möchte selbst einziehen.
Die Besonderheit ist nun, dass mein jetziger Vermieter die Wohnung selbst erst vor ca. 1 Jahr von der NATO (ehemalige Wohnung der US-Amerikaner) erworben hat. Nun frage ich mich, wie das rein rechtlich ist - hat bei diesem Kauf erst die Umwandlung in eine Eigentumswohnung stattgefunden? Das wäre ja für mich von höchster Relevanz, weil dann die Sperrfrist für den Eigenbedarf greifen würde.
Und wenn die Sperrfrist nicht greifen würde: Ist es zulässig, dass der Vermieter mich einziehen ließ, obwohl er weiterhin vorhatte, die Wohnung sofort zu verkaufen? Quasi nur als Zwischenlösung, um Geld zu verdienen, bis er einen passenden Käufer hat?
Ich hoffe, es kennt sich irgendjemand mit solchen Fällen aus...vielen Dank schon im Voraus!