Hallo Leute,
bei der Übergabe meiner Wohnung hat der Vermieter bemängelt, dass die Fenster, der Keller und ein Lichtschacht nicht sauber genug wären. Ich war bei der Übergabe beruflich verhindert, so dass mein Bruder die Übergabe für mich gemacht hat.
Der Vermieter hat mir aber keinerlei Frist zur Nachbesserung der "Mängel" gesetzt und mir nicht die Chance zur Nachbesserung gegeben. Jetzt habe ich eine Rechnung von dem Vermieter bekommen und er möchte seinen Putzaufwand bezahlt haben. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
Viele Grüße
Jens