Vermieter stellt Putzarbeiten in Rechnung

  • Hallo Leute,

    bei der Übergabe meiner Wohnung hat der Vermieter bemängelt, dass die Fenster, der Keller und ein Lichtschacht nicht sauber genug wären. Ich war bei der Übergabe beruflich verhindert, so dass mein Bruder die Übergabe für mich gemacht hat.

    Der Vermieter hat mir aber keinerlei Frist zur Nachbesserung der "Mängel" gesetzt und mir nicht die Chance zur Nachbesserung gegeben. Jetzt habe ich eine Rechnung von dem Vermieter bekommen und er möchte seinen Putzaufwand bezahlt haben. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?


    Viele Grüße

    Jens

  • Hallo jens448,

    "bei der Übergabe meiner Wohnung hat der Vermieter bemängelt, dass die Fenster, der Keller und ein Lichtschacht nicht sauber genug wären. Ich war bei der Übergabe beruflich verhindert, so dass mein Bruder die Übergabe für mich gemacht hat."
    - Für Dich keine Entschuldigung.

    "Der Vermieter hat mir aber keinerlei Frist zur Nachbesserung der "Mängel" gesetzt und mir nicht die Chance zur Nachbesserung gegeben. Jetzt habe ich eine Rechnung von dem Vermieter bekommen und er möchte seinen Putzaufwand bezahlt haben."
    - Der VM hätte Dir eine einmalige Frist einräumen müssen. Hast Du Dich denn rechtzeitig vor Mietende um eine Vorabnahme bemüht?

  • Hallo Leute,

    bei der Übergabe meiner Wohnung hat der Vermieter bemängelt, dass die Fenster, der Keller und ein Lichtschacht nicht sauber genug wären. Ich war bei der Übergabe beruflich verhindert, so dass mein Bruder die Übergabe für mich gemacht hat.

    Der Vermieter hat mir aber keinerlei Frist zur Nachbesserung der "Mängel" gesetzt und mir nicht die Chance zur Nachbesserung gegeben. Jetzt habe ich eine Rechnung von dem Vermieter bekommen und er möchte seinen Putzaufwand bezahlt haben. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?


    Viele Grüße

    Jens

    Hallo,

    um welchen Betrag handelt es sich?

    was wurde im Übergabeprotokoll vermerkt?

    Gruß

    BHShuber

  • Gibt es ein Übergabeprotokoll?

    Möglicherweise hat der VM ja Deinen "Vertreter" aufgefordert noch mal nach zu putzen und der hat es versäumt Dir zu sagen.

    Allerdings darf der Vermieter auch keine klinisch reine Wohnung verlangen.

    Fenster müssen, außer man kann nicht mehr durchschauen, gar nicht geputzt werden. Ansonsten reicht es aus zu fegen.

    Stichwort besenrein.


  • - Für Dich keine Entschuldigung.

    Ich weiß. Ich muss die Wohnung aber nicht frisch renoviert hinterlassen. Sauber (deutlich mehr als besenrein) war die Wohnung, das haben mir mehrere Leute bestätigt, die die Wohnung auch vor der Übergabe gesehen haben.


    "Der Vermieter hat mir aber keinerlei Frist zur Nachbesserung der "Mängel" gesetzt und mir nicht die Chance zur Nachbesserung gegeben. Jetzt habe ich eine Rechnung von dem Vermieter bekommen und er möchte seinen Putzaufwand bezahlt haben."
    - Der VM hätte Dir eine einmalige Frist einräumen müssen. Hast Du Dich denn rechtzeitig vor Mietende um eine Vorabnahme bemüht?

    Das war nicht möglich, weil erst der Vermieter und dann ich im Urlaub waren. Es wäre aber, ab Übergabe innerhalb von drei Tagen ohne Probleme möglich gewesen, alle "Mängel" zu beseitigen. Ich war zwei Tage nach der Übergabe aus dem Urlaub zurück. Das wusste auch der Vermieter, denn ich hatte es ihm schriftlich mitgeteilt.



    um welchen Betrag handelt es sich?

    Knapp 100,- €



    was wurde im Übergabeprotokoll vermerkt?

    Die Elemente die laut Vermieter nicht geputzt waren.

    2 Mal editiert, zuletzt von jens448 (18. Oktober 2015 um 13:24)

  • Ich weiß. Ich muss die Wohnung aber nicht frisch renoviert hinterlassen. Sauber (deutlich mehr als besenrein) war die Wohnung, das haben mir mehrere Leute bestätigt, die die Wohnung auch vor der Übergabe gesehen haben.


    Das war nicht möglich, weil erst der Vermieter und dann ich im Urlaub waren. Es wäre aber, ab Übergabe innerhalb von drei Tagen ohne Probleme möglich gewesen, alle "Mängel" zu beseitigen. Ich war zwei Tage nach der Übergabe aus dem Urlaub zurück. Das wusste auch der Vermieter, denn ich hatte es ihm schriftlich mitgeteilt.


    Knapp 100,- €


    Die Elemente die laut Vermieter nicht geputzt waren.

    Hallo,

    ganz offen, auch wenn man es nicht einsieht, will man wegen einem Betrag von 100,00€ in der Tat sich in einen Rechtstreit mit dem Vermieter begeben?

    Ohne wird's wohl nicht gehen, denn sowohl Mieter als auch Vermieter auf ihren Standpunkt beharren!

    Sicher wird sich ein Richter damit befassen, wer hätte wem was für Fristen einräumen müssen, Schadenminderungspflicht des Vermieters spielt dabei auch eine Rolle und im Endeffekt vergleicht man sich dann vor Gericht.

    Wenn einem der Aufwand nicht zu groß ist, dann verdienen sich mal wieder die Rechtsanwälte eine goldene Nase für wenig Aufwand.

    Gruß

    BHShuber

  • Fenster sind zumindest von innen zu reinigen, wenn da der Gilb fast abplatz muss man sich nicht wundern. 100 Eier sind allerdings happig fürs Fensterputzen. Normal machste mit nem Lappen den Rahmen sauber und dann hat es sich. Schwer gegen sowas anzugehen, lohnt ohnehin nicht. Kaution zurück bekommen ? Dann scheiß drauf.... wenns von der Kaution abgezogen wird isses ärgerlich, aber bei sowas ist der VM immer in der besseren Position auch wenn er Unrecht hat. Gericht / Anwalt kost immer Geld, was den Streitwert hier deutlich an Vorabkosten übersteigt.

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