Beiträge von jens448
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Mietvertragsende war der 30.09.2015.
EDIT:
Ja, es gibt tatsächlich einen Nutzungszeitraum der auch richtig angegeben ist.Was mir ein Rätsel ist, ist wie die auf die angeblichen Einheiten kommen. Ich war quasi das ganze Jahr über drei Tage die Woche nicht zuhause, hab' währenddessen immer nur zwei Räume auf 1 geheizt und soll 800 "Einheiten" (was auch immer das für eine Einheit ist) mehr verbraucht haben als im Jahr davor.
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Hi Leute,
ich bin zum 30.09.2015 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Es gabt direkt einen Nachmieter (2 Personen). Der alte Vermieter hat mir die Heizkosten für das komplette Abrechnungsjahr (laut Techemabrechnung 01.12.2014 - 30.11.2015) in Rechnung gestellt. Ich habe aber nicht das Bedürfnis für die Nachmieter zwei Monate die Heizkosten zu zahlen.
Was kann ich dagegen machen?
Gruß Jens
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Hi Leute,
in meiner neuen Wohnung gibt es im WC kein Fenster, aber einen Lüftungsschacht vor dem ein Gitter ist. Ist es draußen auch nur minimal windig zieht es in der ganzen Wohnung, durch diesen Schacht im WC. Die WC-Tür hat unten diese Belüftungsrillen.
Ich habe deshalb bei meiner Vermieterin bzgl. einer Klappe die nur in eine Richtung geöffnet werden kann angefragt und folgende Antwort bekommen:"Hierbei handelt es sich um die "Frankfurter Lüftung". Da das Bad keine Fenster hat ist es genau so vorgesehen, dass die Zuluft aus den anderen Räumen gezogen wird. Eine Änderung der Installation ist nicht zulässig. Demzufolge ist die Abluft ordnungsgemäß und bedarf keiner Änderung."
Das ist doch Blödsinn, oder? Es zieht ja aus dem Schacht in die Wohnung und nicht umgekehrt.
Gruß Jens -
- Für Dich keine Entschuldigung.Ich weiß. Ich muss die Wohnung aber nicht frisch renoviert hinterlassen. Sauber (deutlich mehr als besenrein) war die Wohnung, das haben mir mehrere Leute bestätigt, die die Wohnung auch vor der Übergabe gesehen haben.
"Der Vermieter hat mir aber keinerlei Frist zur Nachbesserung der "Mängel" gesetzt und mir nicht die Chance zur Nachbesserung gegeben. Jetzt habe ich eine Rechnung von dem Vermieter bekommen und er möchte seinen Putzaufwand bezahlt haben."
- Der VM hätte Dir eine einmalige Frist einräumen müssen. Hast Du Dich denn rechtzeitig vor Mietende um eine Vorabnahme bemüht?Das war nicht möglich, weil erst der Vermieter und dann ich im Urlaub waren. Es wäre aber, ab Übergabe innerhalb von drei Tagen ohne Probleme möglich gewesen, alle "Mängel" zu beseitigen. Ich war zwei Tage nach der Übergabe aus dem Urlaub zurück. Das wusste auch der Vermieter, denn ich hatte es ihm schriftlich mitgeteilt.
um welchen Betrag handelt es sich?Knapp 100,- €
was wurde im Übergabeprotokoll vermerkt?Die Elemente die laut Vermieter nicht geputzt waren.
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Hallo Leute,
bei der Übergabe meiner Wohnung hat der Vermieter bemängelt, dass die Fenster, der Keller und ein Lichtschacht nicht sauber genug wären. Ich war bei der Übergabe beruflich verhindert, so dass mein Bruder die Übergabe für mich gemacht hat.
Der Vermieter hat mir aber keinerlei Frist zur Nachbesserung der "Mängel" gesetzt und mir nicht die Chance zur Nachbesserung gegeben. Jetzt habe ich eine Rechnung von dem Vermieter bekommen und er möchte seinen Putzaufwand bezahlt haben. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
Viele Grüße
Jens
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