Heftige Probleme mit neuem Vermieter - Was kann ich tun?

  • Wieso nicht, wenn sie noch während der Mietzeit geschehen und keine Spuren hinterlassen?

    Also es waren keine Tapeten in der Wohnung.
    Und ich habe Laminatboden über Teppichboden verlegt.
    Ich würde wenn dann die Wohnung verlassen wollen, wie ich sie auch bezogen habe.

    Zum Putzen:
    Es gibt Bilder der Treppe und des Flurs vorher und nachher mit dokumentierter Uhrzeit.


    Banane:
    Ja ich habe auch die Vermutung, dass das der ausschlaggebende Punkt war.

    Und nein, wenn ich nach Hause komme fühle ich mich jetzt schon nicht mehr wohl.
    Ich muss jeden Tag damit rechnen, dass wieder irgendwas ist.
    Gesprächen geht er übrigens mittlerweile aus dem Weg. Die sind nur noch mit seiner Frau möglich.
    Außerdem musste ich mich beleidigen lassen und er hat mit Anzeige gedroht (wie bereits erwähnt), weil ich den Keller betreten habe, obwohl im Mietvertrag steht, dass ich zur Nutzung des Kellers berechtigt bin.

    Also danke nein, hier möchte ich nicht länger leben.
    Es geht mir viel mehr darum, dass ich viel investiert habe und am Ende bekommt er das alles zugesprochen nachdem er sowas abzieht.

  • Es geht mir viel mehr darum, dass ich viel investiert habe und am Ende bekommt er das alles zugesprochen nachdem er sowas abzieht.

    Hallo nochmal,

    zum Verständnis, es muss die Wohnung so übergeben werden wie diese Angemietet wurde, wenn hier Laminat auf den alten Teppichboden verlegt wurde (was schon für sich ein wenig seltsam anmutet, statt Trittschalldämmung alter stinkiger Teppichboden) dann nimmt man diesen eben einfach raus und gut ist.

    Bei Streicharbeiten sieht das wieder etwas anders aus, man wird sicherlich nicht die Farbe von der Wand kratzen.

    Ich bleibe dabei, es ist immer förderlich, eine einvernehmliche Lösung für das Problem zu finden, wenn das überhaupt nicht möglich ist, dann eben alles was man in die Wohnung eingebaut hat wieder rausnehmen und die Wohnung im Zustand zu Mietbeginn zurück geben.

    Hoffentlich wurde über den Zustand der Wohnung ein Übergabeprotokoll angefertigt, sonst wird's wieder schwierig mit der Beweisbarkeit des Zustandes bei Mietbeginn.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo nochmal,
    Hoffentlich wurde über den Zustand der Wohnung ein Übergabeprotokoll angefertigt, sonst wird's wieder schwierig mit der Beweisbarkeit des Zustandes bei Mietbeginn.

    Gruß

    BHShuber

    Nach Beratung im Baumarkt wurde mir gesagt, dass kurzhaariger Teppichboden ebenfalls als Trittschalldämmung verwendet werden kann.

    Leider wurde kein Übergabeprotokoll erstellt.

  • Nach Beratung im Baumarkt wurde mir gesagt, dass kurzhaariger Teppichboden ebenfalls als Trittschalldämmung verwendet werden kann.

    Leider wurde kein Übergabeprotokoll erstellt.

    Als Trittschall unter Laminat ist Kurzhaarteppich/Schlingenware zulässig, kann ich auch bestätigen. Der Teppich soll natürlich sauber sein, nicht stinken, klar. Der wird vor Verlegung des Laminats entsprechend gereinigt.

  • ich find an deiner Story passen paar Bausteien nicht zusammen. Du hast ihm zuliebe doppelt Miete gezahlt, und saniert.....? Auf das Gitarrenspiel hätte man hinweisen könenn.....

    schreib die Kündigung, das wäre das einfachste vllt lässte er dich 1 monat früher gehen

  • Du bist dem alten Herrn aufn Schlips getreten ganz einfach, sowas tut man auch nicht. Schnarchen ist ohnehin etwas, da kann man genau wie bei Kinderlärm rein gar nichts tun. Wegen Gitarre und so aber schon eher, allerdings muss das nach 22 Uhr sein und die Polizei eine Ruhestörung feststellen. Tür abschließen etc ist Bullshit, das ist ansich wegen Brandschutzvorschriften ohnehin verboten, aber Renter verbrennen lieber anstatt die Türe nicht abzuschließen.

    Geb dir nen Tip. Kauf dem Alten ne Pulle Doppelkorn und sag " TuT mir leid , Frieden ?" .... dann wirds auch wieder :) sonst haste die Spirale des Nonsens weiterhin am Laufen und Rentner haben viel Zeit ! Das kannste nur verlieren

  • Du bist dem alten Herrn aufn Schlips getreten ganz einfach, sowas tut man auch nicht. Schnarchen ist ohnehin etwas, da kann man genau wie bei Kinderlärm rein gar nichts tun. Wegen Gitarre und so aber schon eher, allerdings muss das nach 22 Uhr sein und die Polizei eine Ruhestörung feststellen. Tür abschließen etc ist Bullshit, das ist ansich wegen Brandschutzvorschriften ohnehin verboten, aber Renter verbrennen lieber anstatt die Türe nicht abzuschließen.

    Geb dir nen Tip. Kauf dem Alten ne Pulle Doppelkorn und sag " TuT mir leid , Frieden ?" .... dann wirds auch wieder :) sonst haste die Spirale des Nonsens weiterhin am Laufen und Rentner haben viel Zeit ! Das kannste nur verlieren

    Ich habe tatsächlich versucht die Wogen zu glätten. Aber Schlichtungsversuche meinerseits werden mit dem Kommentar: "Das regeln jetzt andere." abgetan. Der ist auch übrigens ende 40 und kein Rentner.

    Jetzt kommt noch dazu:
    Mietvertrag läuft auf meinem Namen und er erteilt meiner Freundin Hausverbot in meiner eigenen Wohnung.
    Nach einem Urteil vom 22.09.2004 vom AG Köln, WM 673/2004 ist das doch gar nicht rechtens.

    Dazu kommt auch noch:
    Wir haben bei Einzug einen schriftlichen kaufvertrag über Küchengeräte aufgesetzt. Zahlung ist bereits erfolgt.

    Er hat heimlich ein Foto von meinem Kind gemacht, wie es im Auto sitzt.
    Das Auto steht vor meiner eigenen Wohnung und ich habe eine Wickeltasche geholt!
    Jetzt droht er mir: Er würde das Foto zum Jugendamt schicken und behaupten ich käme meiner Fürsorgepflicht nicht nach,
    wenn ich ihm nicht die Küchengeräte zurückverkaufe.

    Das ist für mich Nötigung!

    3 Mal editiert, zuletzt von Salzstreuner (30. Oktober 2015 um 13:22)

  • Salzstreuner:

    "Mietvertrag läuft auf meinem Namen und er erteilt meiner Freundin Hausverbot in meiner eigenen Wohnung.
    Nach einem Urteil vom 22.09.2004 vom AG Köln, WM 673/2004 ist das doch gar nicht rechtens."
    - So isses.

    "Wir haben bei Einzug einen schriftlichen kaufvertrag über Küchengeräte aufgesetzt. Zahlung ist bereits erfolgt."
    - Na, ist doch prima.

    "Er hat heimlich ein Foto von meinem Kind gemacht, wie es im Auto sitzt.
    Das Auto steht vor meiner eigenen Wohnung und ich habe eine Wickeltasche geholt!
    Jetzt droht er mir: Er würde das Foto zum Jugendamt schicken und behaupten ich käme meiner Fürsorgepflicht nicht nach,
    wenn ich ihm nicht die Küchengeräte zurückverkaufe.
    Das ist für mich Nötigung!"
    - Und mglw. noch einige andere Straftatbestände, die aber ein Anwalt besser einschätzen können müsste.

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