Heftige Probleme mit neuem Vermieter - Was kann ich tun?

  • Hallo liebe Community,

    ich habe derzeit ein äußerst angespanntes Verhältnis zu meinem neuen Vermieter.

    Da muss ich leider auch ein wenig ausholen, um einen Überblick über die Situation zu verschaffen.

    Also ich bin vor 6 Wochen erst eingezogen. Um dem Vermieter, der eigentlich ein Bekannter meiner Eltern ist, einen Gefallen zu tun, habe ich sogar einen Monat doppelte Miete von meiner alten Wohnung in Kauf genommen.
    Er hätte gerne jemanden im Haus, der nicht vollommen fremd ist.

    Ich spiele Gitarre und möchte nicht auf mein Hobby verzichten, daher habe ich vor dem Einzug mal mit Verstärker gespielt, um ihn hören zu lassen ob es ihn stört - Aber alles gut soweit.

    Dann habe ich alles renoviert. Neue Fußböden, neue Fußleisten, neue Raufaser und alles gestrichen.

    Nach 2 Wochen ging es dann los.
    Mein Vermieter wohnt im OG, ich im EG.
    Schlafzimmer sind anscheinend übereinander und man hört ihn JEDE NACHT so richtig laut schnarchen!

    Ich habe dann mehrmals im Wohnzimmer geschlafen und ihn ein paar Tage später darauf angesprochen.
    Er sagt ist halt so und war schon so ein bisschen beleidigt... - und genau dann fing es an.

    Man sieht sich die ganze Woche nicht - Samstag hatte ich Freunde zum Pizza backen da - Sonntag putzen wir wie vereinbart den Hausflur - Sonntag habe ich eine schriftliche Abmahnung vor der Tür liegen!

    Musik am Samstag angeblich zu laut (wir waren 4 Leute, haben Pizza gebacken, gegessen und uns unterhalten?!), Sonntag hat meine Freundin den Hausflur übernommen - dabei hat sie nicht gewusst, dass dazu auch die Treppe zum Keller gehört und daher leider nur den Hausflur geputzt.
    Und in der Abmahnung steht noch, ich hätte 2 Mal vergessen die Haustür abzuschließen.

    Er hat gar nicht erst versucht mit mir zu reden, sondern mich direkt schriftlich abgemahnt!

    Hätte er mit mir gesprochen, dann wäre das mit der Treppe ja kein Thema gewesen, das war ein Kommunikationsproblem zwischen mir und meiner Freundin. Wir haben ja nicht bewusst nicht geputzt, den Flur haben wir ja schließlich gemacht!
    Und Lautstärke war SAMSTAG ABEND definitiv nicht zu laut?! Wir haben schließlich nur was gegessen und uns unterhalten. Es gab noch nicht einmal Alkohol.

    Zum Thema offene Tür hat er mir gar nicht mehr zugehört, da hat er einfach gesagt interessiert ihn nicht und aufgelegt!

    Am Telefon hat er mir dann noch gedroht mich sofort außerordentlich zu kündigen, nach 3 Wochen!

    Montag also Abmahnung bekommen, Dienstag nochmal Hausflur geputzt und Treppe zum Keller auch.
    Zum Beweis extra Fotos gemacht, vorher nachher und wie wir dabei sind.

    Dabei ist bei auf Kellertreppe so viel Staub zu sehen, dass seine Frau UNMÖGLICH die Woche vorher diese Treppe geputzt hat!!!

    Abends rief er mich dann an, als ich bei meinen Eltern zu Besuch war und unterstellte mir wieder ich hätte nicht geputzt!

    Habe auf Lautsprecher gestellt, dass ich auch Zeugen für diese Unterstellung hatte.
    Als ich gesagt habe, ich hätte Fotos, die beweisen, dass ich geputzt habe wollte er mir nicht glauben und fing an mich zu beleidigen.

    Bevor er angerufen hat, hat er mir wieder schriftlich eine Frist hinterlassen bis wann ich zu putzen hätte. Da steht auch wieder drin, dass ich es natürlich auch nicht getan habe!

    Ich glaube er hat irgendwas vor, weshalb er so einen Quatsch schriftlich festhält, der ja noch nicht einmal stimmt?!


    Jetzt gibt es ein neues Problem:
    Ich habe seit 2 Wochen Internet, vor Einzug alles mit ihm abgeklärt (im Beisein meiner Eltern und meiner Freundin!).
    Jetzt steckt er mir ständig meinen Unitymedia Verstärker im Keller raus?!
    Das heißt TELEFON ist dann auch tot!
    Sagt, der Verstärker, den der Unitymediatechniker installiert hat, liefe über seinen Strom!
    Dazu kommt noch sein TV geht im Schlafzimmer wohl nicht mehr und das wäre meine Schuld, weil ich den ja beauftragt habe?!
    Nur, habe ich bei Unitymedia angerufen und die sagen, dass sein TV über Satellit empfangen wird und das gar nichts damit zu tun haben kann.
    Außerdem habe ich ihm angeboten die Stromkosten zu übernehmen, es geht schließlich nur um einen Euro oder so!!!

    Und da das ja noch nicht genug ist, verstößt er jetzt auch noch gegen den Mietvertrag.
    Im Mietvertrag steht eindeutig teilweise Nutzung des Kellers.
    Er hat gesagt er macht mir einen seiner 4 Kellerräume frei.
    Schade nur, dass er jetzt sagt er hätte das nie behauptet, legt sich die Formulierung "teilweise Nutzung des Kellers" so zurecht, dass er den Kellerraum nicht damit meinte.

    Ich habe also seit Einzug KEINEN Kellerraum! Obwohl das vor Zeugen so besprochen worden ist.

    Jetzt kommt aber das beste:
    Wenn ich jetzt mein Internet wieder einstecken will, ruft er von seiner Wohnung im OG runter,
    dass das auf einmal nicht mehr Keller ist, sondern Waschküche, was ich da betrete und er mich wegen Hausfriedensbruch anzeigen will!

    Was kann ich da bitte tun??

    Also ich werde definitiv ausziehen, aber ich habe viel Geld und Zeit in die Renovierung gesteckt, doppelte Miete gezahlt und jetzt jeden Tag ärger mit ihm.

    Gibt es Möglichkeiten ihn für die Renovierungen aufkommen zu lassen?
    Und es waren keine Schöhnheitsrenovierungen, sondern die Wohnung war nicht bezugsfertig. Fußleisten waren am Schimmeln, weil der Boden zu feucht geputzt wurde, Tapeten lösten sich hinter den Schränken, die vorher da standen etc.
    In dem haus hat vorher seine Muter gewohnt. Der Mann hat keine Erfahrung mit dem Vermieten von Wohnungen.

    Ich habe schließlich mindestens 6 Zeugen, die entweder Telefonate mitgehört haben oder sogar miterlebt haben wie er mir mit einer Anzeige und Rausschmiss droht.

    Kann ich vielleicht wegen Unzumutbarkeit die Kündigungsfrist umgehen?

    Und gibt es sonst irgendwas, was man tun könnte?

    Einmal editiert, zuletzt von Salzstreuner (15. Oktober 2015 um 09:40)

  • Schön lang, deine Geschichte! Aber so etwas ist eher für BILD am Sonntag oder RTL2 und nicht für ein Mietrechtsforum. Lasse alles Rumgeeire weg und stelle nur Fragen, die zum Thema passen, dann klappt es auch mit Antworten.

    Zitat

    Kann ich vielleicht wegen Unzumutbarkeit die Kündigungsfrist umgehen?


    Diesen Begriff gibt es nicht als fristlosen Kündigungsgrund.

    Zitat

    Und gibt es sonst irgendwas, was man tun könnte?


    Ja, bis zum 4. November beweisbar kündigen, dann endet das Mietverhältnis am 31. Januar 2016

  • Gibt es Möglichkeiten ihn für die Renovierungen aufkommen zu lassen?
    Und es waren keine Schöhnheitsrenovierungen, sondern die Wohnung war nicht bezugsfertig. Fußleisten waren am Schimmeln, weil der Boden zu feucht geputzt wurde, Tapeten lösten sich hinter den Schränken, die vorher da standen etc.
    In dem haus hat vorher seine Muter gewohnt. Der Mann hat keine Erfahrung mit dem Vermieten von Wohnungen.

    Ich habe schließlich mindestens 6 Zeugen, die entweder Telefonate mitgehört haben oder sogar miterlebt haben wie er mir mit einer Anzeige und Rausschmiss droht.

    Kann ich vielleicht wegen Unzumutbarkeit die Kündigungsfrist umgehen?

    Und gibt es sonst irgendwas, was man tun könnte?

    Hallo,

    in der Tat scheint dies wieder einer dieser Ahnungslosen Vermieter zu sein, die der Überzeugung sind, Vermietern und Geld einstecken ja, vom Mieter in irgend einer Weise etwas mitbekommen nein.

    Wesentlich wird sein, was mietvertraglich vereinbart ist in Bezug auf die Nutzung des Kellers!

    Ansonsten ist es nicht verboten, Besuch zu empfangen, wenn das dann auch noch in geordneten Verhältnissen abläuft gehört das schlichtweg zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, da kann er sich noch so viel Beschwerden.

    Ich gehe mal davon aus, dass das Haus nur diese 2 Wohnungen hat, wenn ja, dann gibt es unter Umständen Möglichkeiten für den Vermieter dem Mieter mit erleichterten Bedingungen zu kündigen.

    Versuche bitte mal, mündlich oder schriftlich, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses auszuhandeln, einen Anspruch auf Ersatz der Renovierungs- und Umzugs- sowie Internetanschluss sehe ich nicht oder nur unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes, wobei der Ausgang dann auch fraglich ist.

    Gruß

    BHShuber

  • Naja, es ging mir ja darum, dass man versteht, was drum herum passiert ist.
    Und ganz ehrlich, ich fühle mich auch so, als wäre ich im falschen Film.

    Zum anderen gibt es das sehr wohl:

    Kündigung wegen Unzumutbarkeit, § 543 BGB
    "Verletzt jemand seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis schuldhaft so stark, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietvertrags nicht mehr zugemutet werden kann, kann fristlos gekündigt werden."

    Die Frage ist also: Wäre das hier der Fall?
    Das ist für mich nicht klar, weil das Gesetz schwammig formuliert ist, daher also auch die lange Erklärung der Umstände

  • Hallo,

    Versuche bitte mal, mündlich oder schriftlich, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses auszuhandeln, einen Anspruch auf Ersatz der Renovierungs- und Umzugs- sowie Internetanschluss sehe ich nicht oder nur unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes, wobei der Ausgang dann auch fraglich ist.

    Gruß

    BHShuber


    Also da wäre meine Frage:
    Macht es einen Unterschied, wenn ich kündige oder gekündigt werde?
    Nach so kurzer Mietzeit kann es doch nicht sein, dass ich ihm seine Wohnung renoviere und dann gehen muss.
    Ich habe gehört, dass es da eine gesonderte Regelung gibt, aber bisher nichts selber im Internet gefunden.
    Und ja, es ist ein Zwei-Parteien-Haus.


    Und wie sieht das mit der Abmahnung aus?
    Muss er das nicht irgendwie beweisen?
    Denn es handelt sich leider nicht um Tatsachen.

    Einmal editiert, zuletzt von Salzstreuner (15. Oktober 2015 um 10:11)

  • Also da wäre meine Frage:
    Macht es einen Unterschied, wenn ich kündige oder gekündigt werde?

    Hallo,

    Unterschied für wen und warum?

    Zitat

    Nach so kurzer Mietzeit kann es doch nicht sein, dass ich ihm seine Wohnung renoviere und dann gehen muss.

    Der Mieter hat die Renovierung zu beginn des Mietverhältnisses akzeptiert und wusste vom Zustand der Wohnung vor Mietbeginn und gehen muss er noch lange nicht, denn es wurde ja von keiner Seite eine Kündigung ausgesprochen.

    Zitat

    Ich habe gehört, dass es da eine gesonderte Regelung gibt, aber bisher nichts selber im Internet gefunden.
    Und ja, es ist ein Zwei-Parteien-Haus.

    Hier mal lesen:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html


    Zitat

    Und wie sieht das mit der Abmahnung aus?

    Abmahnen kann er ja bis ihm die Finger wehtun, mit einer schriftlichen Gegendarstellung und beweisbarer Zustellung an den Vermieter ist die Abmahnung neutralisiert.

    Zitat

    Muss er das nicht irgendwie beweisen?

    Jeder der eine Behauptung in den Raum stellt, muss diese gegebenenfalls vor dem Richter beweisen.

    Zitat

    Denn es handelt sich leider nicht um Tatsachen.

    Das können wir von hier aus nicht beurteilen.

    Gruß

    BHShuber

  • Kündigung wegen Unzumutbarkeit, § 543 BGB
    "Verletzt jemand seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis schuldhaft so stark, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietvertrags nicht mehr zugemutet werden kann, kann fristlos gekündigt werden."


    Tut mir Leid, dass ich widersprechen muss. Alles das, was du da aufgezählt hast ist vor dem Gesetz (Gericht) Pillepalle und ermöglicht keine fristlose Kündigung.

  • Naja, es ging mir ja darum, dass man versteht, was drum herum passiert ist.
    Und ganz ehrlich, ich fühle mich auch so, als wäre ich im falschen Film.

    Zum anderen gibt es das sehr wohl:

    Kündigung wegen Unzumutbarkeit, § 543 BGB
    "Verletzt jemand seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis schuldhaft so stark, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietvertrags nicht mehr zugemutet werden kann, kann fristlos gekündigt werden."

    Die Frage ist also: Wäre das hier der Fall?
    Das ist für mich nicht klar, weil das Gesetz schwammig formuliert ist, daher also auch die lange Erklärung der Umstände

    Hallo,

    meiner Meinung nach sind die von dir genannten Umstände nicht ausreichend.

    Wenn du auf den angeblichen Entzug des Kellerabteiles abzielst, dann bedenke, das muss man zweifelsfrei beweisen!

    Hier nochmal der Gesetzestext, der gar nicht so schwammig ist.


    Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548)

    .


    § 543
    Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    .

    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
    2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder
    3. der Mieter
    a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
    b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

    Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.

    (3) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn

    1. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,
    2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder
    3. der Mieter mit der Entrichtung der Miete im Sinne des Absatzes 2 Nr. 3 in Verzug ist.

    (4) Auf das dem Mieter nach Absatz 2 Nr. 1 zustehende Kündigungsrecht sind die §§ 536b und 536d entsprechend anzuwenden. Ist streitig, ob der Vermieter den Gebrauch der Mietsache rechtzeitig gewährt oder die Abhilfe vor Ablauf der hierzu bestimmten Frist bewirkt hat, so trifft ihn die Beweislast.

    Insbesondere beachte man Absatz (4)

    Es war von Anfang an klar, bevor man den Mietvertrag unterschrieben hat und eingezogen ist, dass die Wohnung vom Mieter renoviert wird.

    Gruß

    BHShuber

  • Erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

    Hat jemand schonmal Erfahrung mit dem Mieterschutzbund gemacht?

    Ich erhoffe mir da evtl. Rechtsbeistand und Beratung zumindest was Kündigung und Kellernutzung betrifft.


    Und wenn die Wohnung im nicht renovierten Zustand bezogen wurde, dann muss sie ja nicht im renovierten Zustand verlassen werden oder?
    Ich denke da an die Fußböden, die ich dann mitnehmen würde - unabhängig davon, ob ich sie nutzen kann oder nicht.

  • Hat jemand schonmal Erfahrung mit dem Mieterschutzbund gemacht?

    Mieterschutzbund würde ich mir sparen, gehe lieber gleich zu einem Fachanwalt. Der Mieterschutzbund will dich nur als zahlendes Mitglied werben. Davon abgesehen sind deren Anwälte meistens wirklich die letzen Tränen.
    Geh auch jeden Fall nicht davon aus das die deine Interessen besser vertreten als du selbst.

  • Mieterschutzbund würde ich mir sparen, gehe lieber gleich zu einem Fachanwalt. Der Mieterschutzbund will dich nur als zahlendes Mitglied werben. Davon abgesehen sind deren Anwälte meistens wirklich die letzen Tränen.
    Geh auch jeden Fall nicht davon aus das die deine Interessen besser vertreten als du selbst.

    Hast du da bereits Erfahrungen sammeln können?

    Ich habe nur den Leistungsumfang des Mieterschutzbundes gesehen und hätte erstmal gedacht, dass ich da kompetente Unterstützung bekommen kann.
    Jahresbeitrag ist für unsere Stadt inkl. Anmeldung ca. 80 Euro.
    Ich weiß nicht was ein Fachanwalt kostet, aber da ich keine Rechtsschutzversicherung habe gehe ich davon aus, dass er teurer werden wird.

  • Hast du da bereits Erfahrungen sammeln können?

    Ich habe nur den Leistungsumfang des Mieterschutzbundes gesehen und hätte erstmal gedacht, dass ich da kompetente Unterstützung bekommen kann.
    Jahresbeitrag ist für unsere Stadt inkl. Anmeldung ca. 80 Euro.
    Ich weiß nicht was ein Fachanwalt kostet, aber da ich keine Rechtsschutzversicherung habe gehe ich davon aus, dass er teurer werden wird.


    Ja, Erfahungen habe ich damit genug gesammelt. Die Antwort hast du aber schon selbst gegeben. Was glaubst du was der Mieterschutzbund für 80€ im Jahr für dich großartiges tun wird? Glaubst du ernshaft die werden sich für dich ein Bein ausreissen?
    Und sich mit einer Pfeife vor Gericht zu wagen wird wahrscheinlich noch teurer, als gleich zu einem ernstzunehmeden Fachanwalt zu gehen.
    Alernativ könntes du aber auch erst mal abwarten was von deinem Vermieter so kommt. Bleib vieleicht erst mal cool. Wenn er ernsthaft was will, lass ihn doch klagen.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (15. Oktober 2015 um 11:47)

  • Ja, Erfahungen habe ich damit genug gesammelt. Die Antwort hast du aber schon selbst gegeben. Was glaubst du was der Mieterschutzbund für 80€ im Jahr für dich großartiges tun wird? Glaubst du ernshaft die werden sich für dich ein Bein ausreissen?
    Und sich mit einer Pfeife vor Gericht zu wagen wird wahrscheinlich noch teurer, als gleich zu einem ernstzunehmeden Fachanwalt zu gehen.
    Alernativ könntes du aber auch erst mal abwarten was von deinem Vermieter so kommt. Bleib vieleicht erst mal cool. Wenn er ernsthaft was will, lass ihn doch klagen.

    kannst du evtl. ein Beispiel nennen?

    Also ich habe gerade mal schnell gegoogelt.
    Anscheinend haben mehrere Leute schlechte Erfahrungen mit den Jungs gesammelt.
    Aber man findet nur wenig konkretes zu dem Thema.


    Dann werde ich mich mal über eine Rechtsschutzversicherung informieren.
    Kostet ca. 140 EUR/Jahr, aber freie Anwaltswahl und man bindet sich nicht 2 Jahre.

    Also nochmal vielen Dank, auch wenn ich wohl eher einstecken als austeilen werde.

  • Hallo Salzstreuner,

    ich kenne keinen User hier, der gerne solche Romane liest, also:

    "Was kann ich da bitte tun??"
    - Sofort nachweisbar per Einwurfeinschreiben oder durch Boten kündigen zum 31.01.2016.

    "Gibt es Möglichkeiten ihn für die Renovierungen aufkommen zu lassen?"
    - Nein, da wohl eine Kostenübernahme nicht beweisbar vereinabart wurde.

  • kannst du evtl. ein Beispiel nennen?

    Ja könnte ich aber ich will hier keine Romane schreiben. Nur so viel, das reicht von schlicht und einfach kaum nachvollziehbaren Unsinn schreiben, bis hin, das einfach kein Anwalt vor Gericht erscheint, oder Ahnungslose Vertreter geschickt werden.
    Alles ärgerlich, aber da kommen wir irgendwie wieder auf die 80€/Jahr zu sprechen.

  • Hallo Salzstreuner,

    ich kenne keinen User hier, der gerne solche Romane liest, also:

    "Was kann ich da bitte tun??"
    - Sofort nachweisbar per Einwurfeinschreiben oder durch Boten kündigen zum 31.01.2016.

    "Gibt es Möglichkeiten ihn für die Renovierungen aufkommen zu lassen?"
    - Nein, da wohl eine Kostenübernahme nicht beweisbar vereinabart wurde.


    Dessen bin ich mir bewusst, aber ich bin davon ausgegangen, dass die Umstände evtl. etwas mit meiner Rechtslage zu tun haben könnten.

    Darf ich denn Renovierungsarbeiten rückgängig machen?

  • Dessen bin ich mir bewusst, aber ich bin davon ausgegangen, dass die Umstände evtl. etwas mit meiner Rechtslage zu tun haben könnten.

    Darf ich denn Renovierungsarbeiten rückgängig machen?

    Hallo,

    hierauf kann und wird nur ein Fachanwalt für Mietrecht eine Antwort geben, dies ist hier keine kostenlose Rechtsberatung, zudem ist diese für Nichtjuristen auch nicht erlaubt.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo, Salzstreuner

    Mir fiehl insbesondere auf, daß Du Deinen VM wegen des Schnarchens reklementiert hast, vielleicht war das der Grund der nachträglichen Zwistigkeiten. Wenn Du die Wohnung behalten willst würde ich ein Gespräch mit dem VM suchen (die Augen zudrücken und mich entschuldigen). Vielleicht geht da noch was.

    Wenn Du ausziehst kann der VM den Zustand der Wohnung verlangen der bei Einzug war. also auch Bodenbeläge. Hast Du die alten noch? Wenn nicht, bleiben die von Dir verlegten in der Wohnung usw.

    Was den DMB betrifft, dort gibt es auch gute und schlechte Anwälte, wie sonst auch. Wie willst Du Renovierungsarbeiten rückgängig machen, evtl.die Farbe von der Wand wieder abwaschen oder was?

    Fotos als Beweis für Putzarbeiten,was sieht man, eine Person mit dem Besen in der Hand?, ist kein Beweis, daß auch geputzt wurde.

    Alles in allem eine ungute Situation. Sei schlau und mache das Beste daraus, entschuldige Dich. Brint's was, ist alles in Ordnung, bringt's nichts, kannst immer noch zum Anwalt und Geld ausgeben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!