Mysteriöse Betriebskosten

  • Hallo, ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiter helfen, es geht um die Betriebskostenabrechnung.

    Ich weiß nicht warum, aber mir fällt es schwer das nach zu halten.
    Es ist etwas verzwickt die ganze Sache, da viele Punkte schwer nach zu halten sind.
    Grob erklärt geht es darum das ich anfangs alleine in der Wohnung wohnte, ich habe an BK 30€ monatlich gezahlt. Habe im Jahr 2013 um die 80€ zurück bekommen, im Jahr 2014 (gleicher Abschlag) nur noch um die 40€.
    Seit 2015 wohne ich mit meinem Freund hier, Miete wurde um 10€ erhöht, und der Abschlag hat sich auf 60€ verdoppelt, was ok ist, da wir jetzt zu zweit hier wohnen. Jedoch meint die VM 60€ sei zu wenig. Wir sollen uns auf eine Nachzahlung von ca.200€ einstellen.

    Meine Nachbarin zahlt alleine 50€ BK monatlich, die Vermieterin meint es sei zu viel?!?
    Nun ist bei der Nachbarin auch jemand eingezogen, dazu sagte die Vermieterin sie müssen zu zweit 100€ BK zahlen, das würde ungefähr hinkommen.

    Da am 01.02.2015 bei mir ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wurde, da mein Freund mit im Mietvertrag steht, hat der Vermieter nun auch die Grundsteuer und die Sach und Haftpflicht Versicherung in die Betriebskosten angegeben. Was jetzt in der Abrechnung 2015 noch dazu kommt.

    Zur Erklärung: Die Betriebskostenabrechnung 2015 wird jetzt genau folgendes erhalten:

    Entwässerungsgebühr
    Flächenentwässerung
    Straßenreinigung
    Frischwasser
    Abfallbehälter
    Hausbeleuchtung

    Meine eigentliche Frage, stimmen die Aussagen der Vermieter so? Kann es wirklich sein das man mit einer solch hohen Nachzahlung rechnen muss, nur weil die Grundsteuer und Versicherung dazu kommt? Obwohl man sonst immer was raus bekommen hat?

    Wenn es für mich schon schwer ist, dies nachzuhalten, obwohl ich alles vorliegen habe, traue ich mich gar nicht so recht, euch dieses Kuddelmuddel anzutun.

    LG

  • Hallo Geraldine,

    Deine Angaben sind leider nicht weiter spezifiziert. Der VM kann nur die Kosten auf die Mieter umlegen, welche im MV vereinbart wurden. Diese hat er den Mietern ggü. nachzuweisen. Eine Erstattung/Nachforderung ergibt sich dann zwangsweise aus der Betriebskostenabrechnung, wo Eure Vorauszahlungen angerechnet wurden.
    Was anderen Mietern ggü. be- bzw. abgerechnet wird, geht Euch nichts an.

    "Meine eigentliche Frage, stimmen die Aussagen der Vermieter so?"
    "Kann es wirklich sein das man mit einer solch hohen Nachzahlung rechnen muss, nur weil die Grundsteuer und Versicherung dazu kommt?"
    - Das müsstest Du vor Ort selbst anhand der Rechnungsunterlagen, die der VM Dir auf Verlangen vorzulegen hat, herausfinden.

  • Zitat

    Kann es wirklich sein das man mit einer solch hohen Nachzahlung rechnen muss, nur weil die Grundsteuer und Versicherung dazu kommt?

    Kann gut sein. Bei mir machen Grundsteuer und Versicherungen etwa 5,60 € pro m² im Jahr aus. Wären bei einer 60 m² großen Wohnung über 300 ³.

    60 € monatliche Vorauszahlungen hört sich recht wenig an. Wie groß ist denn die Wohnung und was ist mit Heizkosten?

  • Hallo,

    ich glaube du hattest einige Jahre das große Glück, dass dein Vermieter nicht alle umlagefähigen Kosten berechnet hat. Mit dem neuen Mietvertrag sind weitere umlagefähige Kosten dazugekommen. Da ist nichts dabei, was nicht reingehört und 60Euro/Monat klingt eher zu wenig, als zu viel.

    Gruss
    H H

  • Berny: Ich habe die Angaben etwas näher erläutert. Das mit den Angaben anderer Miter kam vom Vermieter, er hat uns mit der anderen Wohnpartei verglichen, und sagte das Familie6 als einzelperson schon 50€ zahle. Das ich einsicht habe weiss ich, jedoch will ich nicht unbegründet die Unterlagen einsehen.

    Anitari: Auf nachfragen wie teuer die Versicherung und Gebäudesteuer sei, sagte der VM mir das Familie6 für einen Monat um die 18€ gezahlt hat, ich könne mir das ausrechnen, da er die Unterlagen nicht bei habe. (er war bei mir zuhause um den neuen Vertrag mit mir abzuschließen)
    Zu meiner Wohnung, wir haben Nachtspeicher, den wir selber mit dem Versorger abrechnen. Es haldelt sich um eine 46qm Wohnung.

    H Hamburg: Als ich noch alleine wohnte habe ich mit 30€ durchschnittlich 50€ wieder bekommen. Da wir jetzt zu zweit hier wohnen hat es sich verdoppelt, ohne die Versicherung und Grundsteuer wäre ich jetzt von einer Gutschrift ausgegangen. Da jetzt jedoch nur ca 18€ pro Monat (18x12=216 pro Jahr) wenn man das so rechnen kann dazukommen sollen, komme ich nicht auf eine Nachzahlung von ca.200€. Da sich die einzahlungen durch zuzug meines Freundes ja auch verdoppelt haben.

    Hier die Angaben 2014

    Entwässerung: 846,56
    Fächenentwässerung: 288,35
    Straßenreinigung: 53,92
    Frischwasser: 1.068,47
    Abfallbehälter: 427,82
    Hausbeleuchtung: 77,77
    SUMME: 2.807,89

    Abrechnung erfolgt pro Kopf
    Familie1 1,00
    Familie2 3,00
    Familie3 1,00
    Familie4 1,50
    Familie5 1,00
    Familie6 0,25
    Familie7 1,00

    Summe 8,75

    Besonderheiten:
    Familie 2 zahlt keine Hausbeleuchtung, da sie in einem Anbau wohnt und kein Zugang zum Hausflur braucht/hat.
    Familie 6 wurde nur für 3 Monate berechnet, da erst am 01.10.2014 eingezogen.

    Familie1
    1Person (letztes Jahr)

    Entwässerung:69,75
    Flächenentwässerung:32,95
    Straßenreinigung:6,16
    Frischwasser:122,11
    Abfallbehälter:54,04
    Beleuchtung:13,53

    LG

  • H Hamburg: Als ich noch alleine wohnte habe ich mit 30€ durchschnittlich 50€ wieder bekommen. Da wir jetzt zu zweit hier wohnen hat es sich verdoppelt, ohne die Versicherung und Grundsteuer wäre ich jetzt von einer Gutschrift ausgegangen. Da jetzt jedoch nur ca 18€ pro Monat (18x12=216 pro Jahr) wenn man das so rechnen kann dazukommen sollen, komme ich nicht auf eine Nachzahlung von ca.200€. Da sich die einzahlungen durch zuzug meines Freundes ja auch verdoppelt haben.

    Hallo,

    jetzt schreibst du das Gleiche, was du schon im Eingangspost geschrieben hast. Ich werde meine Antwort allerdings nicht nochmal schreiben. Lies es dir einfach nochmal durch. Mehr kann und werde ich hier nicht sagen können

    Gruss
    H H

  • Es haldelt sich um eine 46qm Wohnung.

    Dann sind 60 € in der Tat etwas knapp. Frisch- und Abwasser können schon fast die Hälfte davon ausmachen.

    Du schreibst die Abrechnung erfolgt pro Kopf (Personen). Ist das im Mietvertrag so vereinbart?

  • Dann sind 60 € in der Tat etwas knapp. Frisch- und Abwasser können schon fast die Hälfte davon ausmachen.

    Du schreibst die Abrechnung erfolgt pro Kopf (Personen). Ist das im Mietvertrag so vereinbart?

    Ne im Mietvertrag steht nichts drin, das pro Kopf sehe ich nur anhand der Endabrechnung für die Betriebskosten. Ich habe mitunter die kleinste Wohnung hier, es gibt noch 2 Wohnungen hier mit der gleichen qm zahl. Es gibt noch 3 andere Wohnungen die ca 55qm Haben und wiederum 3 andere Wohnungen und Anbau haben um die 100qm.

    LG

  • Ne im Mietvertrag steht nichts drin, das pro Kopf sehe ich nur anhand der Endabrechnung für die Betriebskosten.

    Dann ist die Abrechnung so unzulässig. Der Vermieter muß, wenn nach Verbrauch oder Verursachung nicht möglich, nach der Wohnfläche abrechnen.

    Sprich die Gesamtkosten müssen Durch die Gesamtwohnfläche geteilt und dann mit der jeweiligen Wohnfläche des Mieters multipliziert werden.

    BGB § 556a
    Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.

    (3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • anitari: oh man das ist ja noch schwerer aus zu rechnen, ob es eine Nachzahlung geben würde.

    meine Rechnung pro Kopf war wie folgt:
    Ich habe meine Summe an Betriebskosten (325€) von 2014 verdoppelt, da wir zu zweit sind, den Abschlag habe ich auch verdoppelt 30€ auf 60€. Die Gebäuderversicherung und die Grundsteuer für ein Jahr (18€x12=216) dazu gezählt.

    325x2=650
    30x2=60
    18x12=216

    650+216=866 wären die von mir zu tragende Kosten.
    60x12=720 wären die von uns eingezahlten Abschläge
    Dies ergibt eine Differenz von ~ 146€
    Somit ergibt sich eine Nachzahlung von 146€

    Jetzt wäre meine Frage, kann ich meinen Verbrauch verdoppelt rechnen? Kann es wirklich sein das ich davon ausgehen muss, das nur weil eine Person mehr in der Wohnung wohnt sich die Kosten verdoppeln? Wenn dem so ist, dann haben meine Vermieter mit einer Nachzahlung von ca 200€ ja wirklich recht.

    LG

  • anitari: oh man das ist ja noch schwerer aus zu rechnen, ob es eine Nachzahlung geben würde.


    LG

    Hallo,

    so schwer ist das nicht auszurechnen.

    Momentan bekommst du mir 2 Personen (von 10) insgesamt 20% der Kosten aufgedrückt. Geht es nach Quadratmeter liegst du bei 46qm von ca. 556qm (wenn ich dir folgen konnte) und zahlst nicht einmal 10%.

    Es kommt also nur darauf an, ob die Abrechnung nach Personen korrekt vereinbart wurde, oder nicht.
    Wenn nicht, dann müsstest du weniger bezahlen, wenn doch dann liegt dein Vermieter richtig.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    Ja das mit den qm wären vom ganzen Haus, die ich aufgezählt habe. Jetzt weiß ich nicht wie es mit den qm gehandhabt werden würde, wenn man pro qm abgerechnet wird.

    Pro Kopf wird nur unsere Haushälfte gerechnet. also die 6 Wohnungen auf unserer Seite. Die anderen Wohnungen im Nebenhaus werden extra abgerechnet, jedenfalls stehen sie nicht in unserer Betriebskosten Abrechnung.

    Zudem haben 2 Parteien hier auch noch jeweils einen großen Garten, wo natürlich mehr frisch und Abwasser anfällt als bei uns, zahlen tun wir dieses Wasser jedoch auch, da nur eine Wasseruhr. Aber ich denke das macht den Kohl wohl auch nicht fett.

    Im Mietvertrag steht weder das Pro Kopf, noch das pro qm abgerechnet wird.

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Geraldine (15. Oktober 2015 um 16:22) aus folgendem Grund: Änderung

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