Kündigung wegen Eigenbedarf des Sohns

  • Hallo zusammen,

    Folgender Fall:
    Mir wurde nach einer Mietzeit von über 30 Jahren plötzlich vom Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Als Grund wurde angegeben, dass der Sohn (ca. 19 Jahre alt) des Vermieters mit seiner Freundin dort einziehen würde.
    Nach kurzer Zeit (weniger als ein halbes Jahr) nachdem ich ausgezogen war wohnt plötzlich eine ganz andere Familie in der Wohnung. Der Vermieter behauptet nun, dass sich der Sohn von der Freundin getrennt hat und daher keinen Bedarf mehr auf die Wohnung hat.

    Ich muss dazu sagen, dass der Vermieter schon länger vorhatte mich aus der Wohnung raus zu bekommen. Er hat z.B. oft falsche Nebenkostenabrechungen abgegeben. Damit war ich immer beim Mieterverein und habe eigentlich immer Recht bekommen. Auch die Sache mit dem Eigenbedarf lief bisher über den Mieterverein. Doch jetzt meinen die durch die Trennung wäre die Sache erledigt. Ich habe aber den Eindruck der Mietverein hat einfach kein Interesse mehr an dem Fall.

    Mich würde jetzt interessieren ob das so rechtlich in Ordnung ist. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und bevor ich einen Anwalt einschalte wollte ich hier Fragen ob ich überhaupt Chancen habe dagegen anzugehen?

    Für Tipps wäre ich sehr dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo RyanB,

    "Mir wurde nach einer Mietzeit von über 30 Jahren plötzlich vom Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Als Grund wurde angegeben, dass der Sohn (ca. 19 Jahre alt) des Vermieters mit seiner Freundin dort einziehen würde.
    Nach kurzer Zeit (weniger als ein halbes Jahr) nachdem ich ausgezogen war wohnt plötzlich eine ganz andere Familie in der Wohnung."
    - Das müffelt nach vorgeschobenem Eigenbedarf und kann für den Vermieter peinlich werden: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…ner+eigenbedarf

    "Auch die Sache mit dem Eigenbedarf lief bisher über den Mieterverein. Doch jetzt meinen die durch die Trennung wäre die Sache erledigt. Ich habe aber den Eindruck der Mietverein hat einfach kein Interesse mehr an dem Fall.
    Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und bevor ich einen Anwalt einschalte wollte ich hier Fragen ob ich überhaupt Chancen habe dagegen anzugehen?"
    - Möglich... Ich empfehle Dir, einen Fachanwalt im Rahmen einer Erstberatung zu befragen.

  • Das kommt darauf an wann der Eigenbedarfsgrund "sich erledigt" hat.

    War das nach Ende der Kündigungsfrist und Deinem Auszug stimmt das so.

    War das jedoch vorher hätte Dich der Vermieter darüber informieren und ggf. das Mietverhältnis mit Dir fortsetzen müssen.

    Hier mehr dazu Wegfall Eigenbedarf

  • Hallo,

    klingt nach vorgeschobenem Eigenbedarf, muss aber keiner gewesen sein. Es ist ja nicht so, dass die Geschichte völlig unglaubwürdig ist. Es wird wohl in erster Linie darauf ankommen, ob der Sohn und die Freundin tatsächlich eingezogen sind oder nicht. Selbst wenn es nur kurz war, war der Eigenbedarf begründet.

    Ich weiß nicht wie viele Ermittlungen du jetzt anstellen willst, um zu beweisen, dass der Sohn dort nie gewohnt hat, oder dass die neuen Mieter schon vor deinem Auszug einen Mietvertrag hatten. Du kannst natürlich das Geld in einen Anwalt und Detektive investieren, aber du müsstest schon Beweise bringen, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Aber wenn nicht einmal mehr der Mietverein Lust hat dich zu unterstützen, dann sollte es dir zu denken geben.

    Zeigt sich wieder einmal, dass es nicht immer das Beste ist, dem Vermieter permanent zu zeigen was für ein cleveres Kerlchen man ist. Zu denken, man könnte auf Dauer bei einem Vermieter wohnen, der einen nicht haben will, geht oft nicht gut für den Mieter aus.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antworten.

    Nach meinem Auszug stand die Wohnung sehr lange leer und wurde dann renoviert. Anschließend ist die neue Familie dort eingezogen. Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass der Sohn dort niemals eingezogen ist. Aber das zu beweisen ist natürlich schwierig.

    Naja eine Erstberatung bei einem Fachanwalt wäre zu überlegen, aber da kommen ja auch schon einige Kosten auf mich zu.

  • Naja eine Erstberatung bei einem Fachanwalt wäre zu überlegen, aber da kommen ja auch schon einige Kosten auf mich zu.


    Den Kopf wird er Dir sicherlich nicht abreissen. Es könnten aber auch einige (bspw. Schadenersatz-)Kosten auf den VM zukommen...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!