Hallo,
wir wohnen seit 6 Jahren zur Miete. Unsere Vermieterin wohnt mit im Haus. In diesen 6 Jahren war sie effektiv zusammengerechnet 2 Jahre anwesend und den Rest der Zeit im Ausland. Währenddessen haben wir uns um alles was das Haus etc. betrifft gekümmert weil sie nichts getan hat.
Nun zum eigentlichen Problem.
In unserem Mietvertrag steht drin, dass Haustiere nur mit Genehmigung des Vermieters gehalten werden dürfen. Diese Genehmigung könne unter besonderen Umständen entzogen werden.
2012 haben wir eine schriftliche (Email) Genehmigung von unserer Vermieterin bekommen einen Hund in der Wohnung halten zu können. Die Genehmigung ist sehr allgemein gefasst und beinhaltet keinerlei Einschränkungen was bspw. Größe, Rasse, Geschlecht, Dauer, etc. angeht oder das nur einmalig ein Hund gehalten werden dürfe. Wie bestimmt alle wissen besitzt man als Hundehalter auch eine Haftpflicht für "eventuelle" Schäden, auch was eine Mietwohnung betrifft. Allerdings war das nie nötig und hier ist auch alles tip top, ordentlicher und sauberer als bei manch einem ohne Hund. Es gibt auch keine Geräuschbelästigungen oder ähnliches seitens des Hundes.
Nun ist unser erster Hund vor kurzem plötzlich (fast 3 Jahre alt) verstorben. Unter normalen Umständen hätten wir ihn also noch. Von der Vermieterin kam diesbezüglich kein Wort. Nun haben wir bereits wieder einen zweiten Hund, da wir ja die Genehmigung von ihr zur Hundehaltung in der Wohnung besitzen.
Urplötzlich macht sie nun ein riesen Trara und meint sie würde einen Hund jetzt nicht mehr erlauben und die Genehmigung entziehen.
Wer ist denn nun im Recht? Kann Sie die Genehmigung einfach so entziehen? Vor allem dann, wenn der Hund bereits da ist? Kann Sie uns (fristlos) kündigen und uns in 3 oder 6 Monaten rausschmeißen, so dass wir plötzlich auf der Straße seitzen? Zudem bin ich schwanger.
Was haben wir für Rechte und was kann uns schlimmstenfalls passieren???