Teppichboden vom Vormieter soll bei Kündigung raus

  • Hallo liebe Community,

    wir haben vor 6 Jahren eine Wohnung bezogen. Damals hieß es: "der Teppich ist vom Vormieter neu", haben ihn drin gelassen, dies wurde auch in einem Protokoll festgehalten (kein Hinweis wie der Teppich verlegt ist und was bei einem Auszug zu tun ist).

    Jetzt ziehen wir aus und müssten den Teppich inkl. Klebereste herausnehmen. Lt. dem Urteil "LG Mainz 3 S 4/96" gehört der Teppich zur Mietsache, wenn er nicht vom Vormieter z. B. gegen Entgelt erworben worden ist, was nicht der Fall war. Wir haben den Vormieter nie kennen gelernt. Zusätzlich heißt es in dem Urteil noch, wenn nichts bestimmtes im Mietvertrag dazu steht. Was müsste denn im Mietvertrag stehen?

    Sind wir rechtlich tatsächlich verpflichtet, den Teppich wie beschrieben herauszunehmen?

    Benötigt ihr weitere Angaben, schreibt einfach. Herzlichen Dank schon einmal und grüße

    Christian

    PS: Falls der Beitrag eher zum Thema "Mietvertrag" gehört, dann bitte ich, den Beitrag dort hineinzustellen.

  • chrisstyle:

    "wir haben vor 6 Jahren eine Wohnung bezogen. Damals hieß es: "der Teppich ist vom Vormieter neu", haben ihn drin gelassen, dies wurde auch in einem Protokoll festgehalten (kein Hinweis wie der Teppich verlegt ist und was bei einem Auszug zu tun ist)."
    - Also gehört er zur Mietsache.

    "Jetzt ziehen wir aus und müssten den Teppich inkl. Klebereste herausnehmen."
    - "Musste", wieso?

    "Sind wir rechtlich tatsächlich verpflichtet, den Teppich wie beschrieben herauszunehmen?"
    - Würde ich für Diebstahl halten, es sei denn, dass hierüber eine vertragliche Vereinbarung besteht.

  • "Jetzt ziehen wir aus und müssten den Teppich inkl. Klebereste herausnehmen."
    - "Musste", wieso?

    Müsste im Sinne von lt. Zwischenbesichtigungsprotokoll müssen wir den Teppich entfernen.

  • "Jetzt ziehen wir aus und müssten den Teppich inkl. Klebereste herausnehmen."
    - "Musste", wieso?

    Müsste im Sinne von lt. Zwischenbesichtigungsprotokoll müssen wir den Teppich entfernen.


    Wenn Ihr Euch im Zwischenbesichtigungsprotokoll dazu verpflichtet hattet, dann isses eben so...

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