Balkon durch Vermieter (oder von ihm beauftragten Handwerker) verschmutzt

  • Hallo,

    folgender Fall:
    Der Mieter weist den Vermieter darauf hin, dass die Dachrinne oberhalb seines Balkons verschmutzt sei und bittet ihn diese zu reinigen bzw. reinigen zu lassen.
    Einige Tage später stellt der Mieter eine starke verschmutzung seines Balkons und der darauf befindlichen Möbel fest. Offenbar wurde am Tag zuvor in Abwesenheit des Mieters die Dachrinne gereinigt.

    Frage: Muss der Mieter diese Verschmutzung hinnehmen? Hätte der Vermieter den Mieter darauf hinweisen müssen, dass die Arbeiten zur Zeit X durchgeführt werden und evtl. der Balkon verdreckt werden könnte?

    Viele Grüße
    Sebastian

  • Äh, na ja, hinnehmen muß der Mieter das sicher nicht. Er könnte auch ein juristisch haltbare Schreiben verfassen und diese Gerichtsfest zustellen, um den Vermieter aufzufordern dies und das zu tun.
    Oder man nimmt Handfeger und Schaufel und kehrt das schnell selbst zusammen, was sicherlich schneller gehen würde und billiger wäre?:confused:

  • LordExcalibur:

    "Der Mieter weist den Vermieter darauf hin, dass die Dachrinne oberhalb seines Balkons verschmutzt sei und bittet ihn diese zu reinigen bzw. reinigen zu lassen.
    Einige Tage später stellt der Mieter eine starke verschmutzung seines Balkons und der darauf befindlichen Möbel fest. Offenbar wurde am Tag zuvor in Abwesenheit des Mieters die Dachrinne gereinigt."
    - ... welches vom Geschädigten zu beweisen wäre.

    "Muss der Mieter diese Verschmutzung hinnehmen? Hätte der Vermieter den Mieter darauf hinweisen müssen, dass die Arbeiten zur Zeit X durchgeführt werden und evtl. der Balkon verdreckt werden könnte?"
    - Was hat denn der Vermieter, darauf angesprochen, dazu gesagt?

  • Der Vermieter hat bisher dazu noch gar nichts gesagt, da er darauf noch nicht angesprochen wurde.
    Da das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ohnehin gestört ist und der Vermieter in allen Belangen ein extrem genau ist, möchte der Mieter sich das so eigentlich nicht gefallen lassen. Sicher wäre es das einfachste eben die Sachen zu säubern, es geht hier eher ums Prinzip.

  • Sicher wäre es das einfachste eben die Sachen zu säubern, es geht hier eher ums Prinzip.

    Wenn es ums Prinzip geht, wird das meistens sehr teuer. Nur mal so als Ratschlag am Rande.

  • Hallo,

    ich verstehe nicht, dass du sich darüber beschwerst, dass der Vermieter auf deine Aufforderung hin die Dachrinne gereinigt hat. Du hast ihn dich dazu aufgefordert, so gesehen hättest du deine Sache selbst wegstellen können.

    Ich habe den Eindruck, dir geht es weniger ums Prinzip, als darum deinem Vermieter einen auszuwischen.

    Gruss
    H H

  • Der Vermieter hat bisher dazu noch gar nichts gesagt, da er darauf noch nicht angesprochen wurde.

    Hallo,

    das erscheint mir der richtige Weg zu sein:confused:


    Zitat

    Da das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ohnehin gestört ist und der Vermieter in allen Belangen ein extrem genau ist, möchte der Mieter sich das so eigentlich nicht gefallen lassen.

    aha und wie bitte dürfen wir das verstehen? :confused::confused::confused:

    Zitat

    Sicher wäre es das einfachste eben die Sachen zu säubern, es geht hier eher ums Prinzip.

    genau hier ist die Krux versteckt, den Vermieter auffordern eine Sache zu erledigen, wenn diese dann umgehend erledigt wird ist doch schon mal eine gute Basis und ein Zeichen guten Willens von Seiten des Vermieters.

    Hier jetzt nochmal nachsetzten aus Gründen des Prizipes (worauf dieses Prinzip sich auch stützen möge) halte ich für den korrekt falschen Weg das Verhältnis mit dem Vermieter zu bessern.

    Wie wäre es denn, wenn man den Dreck wegmacht und sich mit einem Schreiben an den Vermieter (immer in geeigneter Art und Form mit dazugehöriger gebotener Höflichkeit) seinen Ärger darüber von der Seele schreibt, vielleicht ist der Vermieter ja einsichtig wenn er über den Zustand danach zu aller erst mal Kenntnis erlangt.

    Was verlangt man denn von einem Vermieter noch, Hellseher zu sein, woher soll der denn wissen, dass die Rinnenreiniger deinen Balkon verschmutzt haben, schon mal drüber nachgedacht?

    Konsens statt Dissens, dann klappts auch mit dem Vermieter!;);)

    Gruß

    BHShuber

  • [quote='1']Was verlangt man denn von einem Vermieter noch, Hellseher zu sein, woher soll der denn wissen, dass die Rinnenreiniger deinen Balkon verschmutzt haben, schon mal drüber nachgedacht?[QUOTE]
    Evtl. sollte der VM mal den Rinnenreiniger gehörig in den Allerwertesten treten.:o

  • [quote='1']Was verlangt man denn von einem Vermieter noch, Hellseher zu sein, woher soll der denn wissen, dass die Rinnenreiniger deinen Balkon verschmutzt haben, schon mal drüber nachgedacht?[QUOTE]
    Evtl. sollte der VM mal den Rinnenreiniger gehörig in den Allerwertesten treten.:o

    Hallo Berny,

    stimmt aber auch das setzt voraus, dass der Mieter, bzw. verärgerte Mieter den Vermieter über den Umstand in Kenntnis setzt, auch das wäre im Prinzip richtig und der geeignete Weg.

    Da er sich nun nicht mehr dazu äussert, scheinen ihm die Antworten nicht gefallen zu haben.

    Gruß

    BHShuber

  • Herrlich !!! Scheiß deinem Vermieter doch zum Dank auf seinen Balkon ! Das wär doch mal was.. nur aus Prinzip halt !!!!

    Was willst du denn nun ? Wollst nen Paragraphen von uns der besagt das dein Vermieter dir wegen bischen Dreck mindestens 35 Millionen Schadensersatz zahlen muss. Echt man , Leute .. habt ihr alle keine Arbeit, keine Hobbys , Familie oder läuft einfach nix auf RTL ??? Es ist unfassbar für was hier rumgemault wird. Kauf dir ein Ü-Ei , wenn kein HappyHippo drin ist verklagste die EU !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (24. Oktober 2015 um 06:57)

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