Hallo,
Ich habe an meinem vermieteten Einfamilienhaus einen zusätzlichen LED Scheinwerfer, der die Hofeinfahrt beleuchtet. Betrieben wird er über ein kleines Solartablett und Bewegungsmelder. Neupreis 45€
Nun ist das Gerät defekt.
Als ich dem Mieter auf die Klausel im Mietvertrag hingewiesen habe, dass Kleinreparaturen bis 100€ von ihm als Mieter getragen werden müssen, meinte er, dass es sich nicht um eine Kleinreparatur handelt, sondern um eine Neuanschaffung.
Wer ist nun zuständig, ich als Vermieter oder der Mieter?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße