Zusatz Außenlicht defekt. Zuständigkeit?

  • Hallo,

    Ich habe an meinem vermieteten Einfamilienhaus einen zusätzlichen LED Scheinwerfer, der die Hofeinfahrt beleuchtet. Betrieben wird er über ein kleines Solartablett und Bewegungsmelder. Neupreis 45€

    Nun ist das Gerät defekt.
    Als ich dem Mieter auf die Klausel im Mietvertrag hingewiesen habe, dass Kleinreparaturen bis 100€ von ihm als Mieter getragen werden müssen, meinte er, dass es sich nicht um eine Kleinreparatur handelt, sondern um eine Neuanschaffung.


    Wer ist nun zuständig, ich als Vermieter oder der Mieter?

    Vielen Dank.
    Freundliche Grüße

  • Stichwort, "direkter und häufiger Zugriff des Mieters".
    Kann man sich natürlich darüber streiten, ob das auslösen eines Bewegungsmelders dieses Kriterium erfüllt.
    Ich würde das wohl austauschen und gut ist das.

  • 45 € Material. Und was ist mit den Kosten der Installation/Montage? Die mußt Du dazu rechnen.

    Welches Gerät ist denn nun defekt? Der Scheinwerfer, das Tablatt oder der Bewegungsmelder?

    Eigentlich aber auch egal. Meiner Meinung nach alles keine Teile die sich innerhalb der Mietsache befinden und dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.

  • Zitat

    Laut Aussage vom Mieter ist das Solarteil defekt!

    Seit wann verläßt man sich auf das was Mieter sagen? So was prüft man selbst oder läßt es prüfen.

    Zitat

    Wenn sich die Teile nicht innerhalb der Mietsache befinden, muss ich dafür aufkommen, korrekt?

    So ist es.
    Auch innerhalb der Mietsache muß der Mieter nicht für alle Reparaturen bis 100 € aufkommen.

  • Ich habe an meinem vermieteten Einfamilienhaus einen zusätzlichen LED Scheinwerfer, der die Hofeinfahrt beleuchtet.


    Der gehört wohl offensichtlich zur Mietsache, welche der VM gem. § 535 BGB i.O. zu halten hat.

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