Zwei Untermietverträge: Berechtigtes Interesse?

  • Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    Zwei Hauptmieter besitzen einen unbefristeten Mietvertrag für eine große 3-Zimmer Wohnung.

    Beide Hauptmieter haben zwischenzeitlich ihren Lebensmittelpunkt in eine andere Stadt verlegt, möchten aber die Wohnung gelegentlich als Übernachtungsmöglichkeit nutzen, teilweise sind auch noch Möbel der Hauptmieter in der Wohnung.

    Um die Kosten zu decken (beide Hauptmieter mieten in ihren neuen Städten jeweils eine Wohnung), wollen die Hauptmieter untervermieten. Der Vermieter hat der Untervermietung an Untermieter A zähneknirschend aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses zugestimmt. Der Vermieter möchte die Wohnung nämlich leer haben, um sie renovieren und teuer neu vermieten zu können, daher hat er einem Hauptmieterwechsel auch nicht zugestimmt.

    Nun möchte die Freundin von Untermieter A ebenfalls als Untermieterin einziehen. Die Hauptmieter sind einverstanden.

    Die Frage: Wie sind die Aussichten, dass hier ein berechtigtes Interesse der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter glaubhaft gemacht werden kann gleich zwei Untermieter einziehen zu lassen? Die Sache ist: Die Wohnung ist trotz ihrer Größe sehr günstig, weshalb sich die Hauptmieter fragen, ob hier wirklich (nochmals) ein wirtschaftliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann.

    Gibt es Ideen für andere berechtigte Gründe außer den wirtschaftlichen?

    Danke im Voraus!!

  • Wäre meine Kristallkugel nicht gerade zur Inspektion, könnte ich einen Blick hineinwerfen und schauen, wie der Vermieter reagieren wird. Und irgendwelche berechtigte Gründe für die Untervermietung kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

  • Vaido,

    dieses Forum ist nicht dazu da, um Interessen abzuwägen bzw. zu bewerten. Das macht letztendlich ein Richter.
    Wenn der VM die Wohnung leer haben möchte, müsste er den Mietern berechtigt kündigen oder mit ihnen einen Meitaufhebungsvertrag abschliessen.

  • Hallo,

    das ist ja mal etwas. Ihr habt eine Wohnung, die ihr eigentlich nicht mehr braucht. Da sie aber sehr günstig ist, schafft ihr es durch Untervermietung von 2 der 3 Räume eine Situation zu schaffen, in der ihr kostenfrei ein Zimmer für gelegentliche Nutzung zur Verfügung habt.

    Es tut mir leid, aber so etwas ist in Zeiten der Wohnungsnot eine Schweinerei. Es gibt tausende Familien, die keine Wohnung finden und ihr haltet eure alten Wohnung fest, weil es euch nichts kostet.
    Jetzt kommt sicher, aber der Vermieter will teuer neu vermieten ... blablabla. Interessiert nicht; Was ihr macht ist nichts anderes als eine Wohnung zu besetzen. Wenn es zum Verfahren kommt, dann könnte ein Richter es ähnlich sehen, wie ich und dann wird es für euch richtig teuer.

    Hier mein Tipp: Gebt die Wohnung frei, und schlaft im Hotel oder bei Freunden wenn ihr in der Stadt seid!

    Gruss
    H H

  • Ehrlich gesagt, kommt mir das schon irgendwie vor, wie eine Art der kalten Enteignung? Ich meine beide Hauptmieter wohnen da nicht mehr, und betätigen sich nun selbst als Vermieter über Eigentum, das ihnen nicht gehört? Evtl. sogar gewinnbringend? Das ist natürlich auch eine lustige Methode.
    Ob das vor Gericht am Ende stand hält, wage ich nicht zu beurteilen. Subjektiv, halt ich das aber für ein ziemliches Unding.

  • Und wie das mit der in Mietverträgen üblichen Klausel, dass Untervermietungen der Zustimmung des VM bedürfen, ist, hat uns der TO auch noch nicht gesagt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!