Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Zwei Hauptmieter besitzen einen unbefristeten Mietvertrag für eine große 3-Zimmer Wohnung.
Beide Hauptmieter haben zwischenzeitlich ihren Lebensmittelpunkt in eine andere Stadt verlegt, möchten aber die Wohnung gelegentlich als Übernachtungsmöglichkeit nutzen, teilweise sind auch noch Möbel der Hauptmieter in der Wohnung.
Um die Kosten zu decken (beide Hauptmieter mieten in ihren neuen Städten jeweils eine Wohnung), wollen die Hauptmieter untervermieten. Der Vermieter hat der Untervermietung an Untermieter A zähneknirschend aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses zugestimmt. Der Vermieter möchte die Wohnung nämlich leer haben, um sie renovieren und teuer neu vermieten zu können, daher hat er einem Hauptmieterwechsel auch nicht zugestimmt.
Nun möchte die Freundin von Untermieter A ebenfalls als Untermieterin einziehen. Die Hauptmieter sind einverstanden.
Die Frage: Wie sind die Aussichten, dass hier ein berechtigtes Interesse der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter glaubhaft gemacht werden kann gleich zwei Untermieter einziehen zu lassen? Die Sache ist: Die Wohnung ist trotz ihrer Größe sehr günstig, weshalb sich die Hauptmieter fragen, ob hier wirklich (nochmals) ein wirtschaftliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann.
Gibt es Ideen für andere berechtigte Gründe außer den wirtschaftlichen?
Danke im Voraus!!