ruhesstörung aus dem nachbarhaus

  • Hallo erstmal an alle hier,
    ich habe eine sehr spezielle Frage zur 'Verantwortlichkeit der Vermieterin des Nachbarhauses'.

    Mein Problem:
    Ich wohne zur Miete im obersten Stock eines Altbaues - nicht freistehend, sondern typischer Häuserblock in geschlossener Bauweise - mit entsprechend schlechter Schallisolierung.
    Ich leide seit längerem durch den Lärm aus der Nachbarwohnung des einen Nachbarhauses.
    Meine lieben 'Stockwerksnachbaren' feiern regelmäßig nachts bis 3 Uhr, öfters auch bis frühmorgens um 5 Uhr (und länger - ich muß um 8 Uhr aus dem Haus und da sind sie als noch aktiv), mit lauter Musik, viel Alkohol und entsprechendem Geschreie.
    Und das nicht nur am We, sondern auch werktags.
    Gesprächsversuche meinerseits haben nichts gebracht und die Polizei wurde schon einmal gerufen, sie haben mir zu einer Anzeige geraten, aber mir nicht viel Hoffnung auf Erfolg gemacht.
    Ich könnte nun evtl. die Miete mindern, möchte das aber nicht, da ich mit meiner Vermieterin ein sehr gutes Verhältnis habe und sie ja auch nichts für die Situation kann.
    Nun meine Frage:
    Kann ich irgendwie die Vermieterin des Nachbarhauses zur Verantwortung ziehen bzw. ist sie in irgendeiner Form haftbar für das Verhalten ihres Mieters?

    Ich habe schon gegoogelt, aber nicht wirklich was gefunden.
    Danke schon mal für hilfreiche Antworten.
    MfG
    Uwe

  • Mit dem Eigentümer des Nachbarhauses hast du nichts am Hut. Dein einziger Vertragspartner ist dein Vermieter. Du musst ihn mit entsprechenden Beweisen unter Druck setzen (Mietminderung?), damit er dann wiederum die Eigentümer des Nachbarhauses in die Verantwortung nehmen kann.

    Ein probates Mittel in solch einem Fall ist es die 110 nach 22:00 Uhr anzurufen und das auch deinem Vermieter mitzuteilen.

  • Und das nicht nur am We, sondern auch werktags.
    Gesprächsversuche meinerseits haben nichts gebracht und die Polizei wurde schon einmal gerufen, sie haben mir zu einer Anzeige geraten, aber mir nicht viel Hoffnung auf Erfolg gemacht.
    Ich könnte nun evtl. die Miete mindern, möchte das aber nicht, da ich mit meiner Vermieterin ein sehr gutes Verhältnis habe und sie ja auch nichts für die Situation kann.

    MfG
    Uwe

    Hallo,

    dass die eigene Vermieterin nichts dafür kann was im Nachbarhaus geschieht, hat man ja schon festgestellt, eine Mietminderung geht in die Hose, zumal man sich dann auch noch das bislang gute Verhältnis mit seinem Vermieter in jedem Fall verscherzt.

    Warum, wenn die Polizei schon da war, der Schuldige ausgemacht ist, hat man dann nicht die Eier in der Hose und erstattet in der Tat eine Anzeige? Das versteh wer will, ich leider nicht.

    Viel Glück bei jeglichem Vorhaben.

    Gruß

    BHShuber

  • udolindi,
    in dem Ort, wo mein Vermietungsobjekt steht, nimmt die Polizei, wenn sie mehrmals zu Ruhestörungen durch denselben Zeitgenossen gerufen wird, die Musikanlage mit.

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