Beiträge von Wanderer

    Zitat

    Und auch abgerechnet?

    Nein, in den Nebenkostenabrechnungen tauchen Kaltwasser und Abwasser nicht auf.

    Zitat

    Ist das der Zähler, auf den in der Nachforderung Bezug genommen wird?

    Edit: Die Forderungen bis einschließlich Juli 2012 beziehen sich auf einen ausgebauten Zähler, den ich entsprechend auch nicht mehr einsehen kann. Die Zählernummern seitdem beziehen sich auf den neuen Zähler im Badezimmer. Das bedeutet ja aber, dass die Stadtwerke schon seit Jahren Kenntnis hatten, dass in diesem Mietverhältnis Wasser abgenommen wird...?

    Meine Unsicherheit liegt vor allem in der Frage, wer angesichts des Textes des Mietvertrags anmeldepflichtig ist. Mein Verständnis bislang war, dass der Mietvertrag deutlich aussagt, dass Wasserkosten umgelegt und in den Betriebskosten enthalten sind und sich der Vermieter dadurch zum Vertragspartner der Stadtwerke verpflichtet hat. In dem Fall wäre das Nichtauftauchen dieses Kostenpunkts in den Abrechnungen sowie die fehlende Anmeldung bei den Stadtwerken ein Versäumnis des Vermieters, oder? Durch die falsche Sicherheit, die mir der Vertrag gegeben hat, haben ich bzw. wir (inkl. ehemaliger Mithauptmieter) entsprechend kein Geld dafür zurücklegen können. Eine Nachzahlung für 5 Jahre ist daher ziemlich erschlagend und nicht zu verantworten, wenn das Versäumnis beim Vermieter liegt. Ich würde alle nicht verjährten Kosten entsprechend zurückzahlen und in zukünftigen Nebenkosten berücksichtigen, aber zuerst bräuchte ich Klärung, ob der Fehler auf meiner Seite lag (Vertragstext missverstanden) oder beim Vermieter (Vertragstext ignoriert). Hier geht es nicht um "Drücken" vor Kosten, sondern um Vermeidung von Zahlungen und Vertragsverhältnissen, zu denen ich mich niemals verpflichtet habe und auch nicht hätte müssen.
    Gibt es einen Gesetzestext oder eine Verordnung, die ansonsten klar regelt, wer anmeldepflichtig ist?

    Hallo,

    ich habe hier einen Fall, zu dem ich nicht wirklich viel im Internet finden konnte und hoffe hier Hilfe finden zu können.

    Seit 2010 wohne ich in einer WG, zuerst als anteiliger Hauptmieter, seit 2014 als alleiniger Hauptmieter mit Untermietern. Die Mietzahlungen gingen früher über den anderen Hauptmieter und ich habe nur meinen Anteil an ihn überwiesen, so dass ich mich nicht weiter um Abrechnungen etc. gekümmert habe.

    Nun ist mir allerdings von den Stadtwerken ein Brief ins Haus geflattert, in dem mitgeteilt wird, dass eine rückwirkende Anmeldung für die Wasserversorgung und Entwässerung vorgenommen wird. Dies geschehe nach Mitteilung des Vermieters, dass das Mietverhältnis seit 2010 bestehe. Es wird eine Pauschale von 30€ gefordert und eine Nachzahlung von über 1000€. Ablesungen des Wasserzählers im Badezimmer erfolgten aber seit spätestens 2013.

    Ich hatte bislang den Eindruck, dass Wasserkosten über die Nebenkosten abgegolten werden. Das habe ich aus dem Mietvertrag gefolgert, in dem Wasser als umgelegte Nebenkosten aufgeführt wird. Daher überrascht mich die Forderung schon etwas.

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    Allerdings sehe ich, dass in den Nebenkostenabrechnungen kein solcher Unterpunkt auftaucht.

    Meine Frage ist: Wer ist nun verpflichtet, den Stadtwerken Zahlungen zu leisten? Ist der Vermieter der Vertragspartner und hat es versäumt, die Anmeldung vorzunehmen und die Kosten korrekt bei mir abzurechnen (was evtl. Verjährungsfristen berühren könnte), oder bin ich direkter Kunde und muss in den sauren Apfel beißen?

    Ich danke schon mal für Einsichten und Rat.

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