ZitatUnd auch abgerechnet?
Nein, in den Nebenkostenabrechnungen tauchen Kaltwasser und Abwasser nicht auf.
ZitatIst das der Zähler, auf den in der Nachforderung Bezug genommen wird?
Edit: Die Forderungen bis einschließlich Juli 2012 beziehen sich auf einen ausgebauten Zähler, den ich entsprechend auch nicht mehr einsehen kann. Die Zählernummern seitdem beziehen sich auf den neuen Zähler im Badezimmer. Das bedeutet ja aber, dass die Stadtwerke schon seit Jahren Kenntnis hatten, dass in diesem Mietverhältnis Wasser abgenommen wird...?
Meine Unsicherheit liegt vor allem in der Frage, wer angesichts des Textes des Mietvertrags anmeldepflichtig ist. Mein Verständnis bislang war, dass der Mietvertrag deutlich aussagt, dass Wasserkosten umgelegt und in den Betriebskosten enthalten sind und sich der Vermieter dadurch zum Vertragspartner der Stadtwerke verpflichtet hat. In dem Fall wäre das Nichtauftauchen dieses Kostenpunkts in den Abrechnungen sowie die fehlende Anmeldung bei den Stadtwerken ein Versäumnis des Vermieters, oder? Durch die falsche Sicherheit, die mir der Vertrag gegeben hat, haben ich bzw. wir (inkl. ehemaliger Mithauptmieter) entsprechend kein Geld dafür zurücklegen können. Eine Nachzahlung für 5 Jahre ist daher ziemlich erschlagend und nicht zu verantworten, wenn das Versäumnis beim Vermieter liegt. Ich würde alle nicht verjährten Kosten entsprechend zurückzahlen und in zukünftigen Nebenkosten berücksichtigen, aber zuerst bräuchte ich Klärung, ob der Fehler auf meiner Seite lag (Vertragstext missverstanden) oder beim Vermieter (Vertragstext ignoriert). Hier geht es nicht um "Drücken" vor Kosten, sondern um Vermeidung von Zahlungen und Vertragsverhältnissen, zu denen ich mich niemals verpflichtet habe und auch nicht hätte müssen.
Gibt es einen Gesetzestext oder eine Verordnung, die ansonsten klar regelt, wer anmeldepflichtig ist?