Welche Frist ist angemessen?

  • Hallo!

    Ich habe eine Frage zu einer angemessenen Frist, um auf eine Antwort des Vermieters warten zu müssen.

    Und zwar haben wir vor über einer Woche einen Brief geschrieben, in dem es um zwei Punkte ging:

    1. eine Rückzahlung der Nebenkosten und

    2. die Erlaubnis für die Katzenhaltung

    Nun wurde der erste Punkt am 1.10. erledigt, da der Betrag auf mein Konto einging.
    Jedoch warten wir vergeblich auf die Antwort zur Katzenhaltung, leider haben wir im Brief auch keine Frist geschrieben, da sonst immer alles recht schnell erledigt wurde.

    Der Vermieter ist zur Zeit auch sonst nicht erreichbar.

    Was für eine Fristlänge (wenn wir nochmal ein Schreiben aufsetzen) ist da nun angemessen?


    Wünsche noch einen schönen Abend!

  • Es gibt keine Fristlänge. Wenn Ihnen nur Punkt 1 beantwortet wurde, dann genügt das in dem Falle.
    Auf Ihr Gesuch auf Tierhaltung muß der Vermieteer nicht eingehen.

  • Auf Ihr Gesuch auf Tierhaltung muß der Vermieteer nicht eingehen.

    Warum muss er das nicht?
    Laut Mietvertrag muss er um Erlaubnis gefragt werden, das haben wir getan. Im Brief wurde auch um eine schriftliche Antwort gebeten.

  • Hallo PeterPaul,
    es mag "komisch" klingen, aber es ist nun mal so:

    "Warum muss er das nicht?"
    - Weil Ihr nicht vertraglich vereinbart habt, dass er zu antworten hat.

    "Laut Mietvertrag muss er um Erlaubnis gefragt werden, das haben wir getan."
    - Richtig, denn lt. MV habt Ihr den VM zu fragen.

    "Im Brief wurde auch um eine schriftliche Antwort gebeten."
    - Ihr könnt tausendmal bitten und betteln, aber Ihr habt kein vertraglich vereinbartes Recht auf eine Antwort.

    Tut mir leid, wenn Ihr enttäuscht seid (kannst auch ruhig auf mich schimpfen).

  • Vielleicht glaube ich da einfach immer noch zu sehr an das Gute im Menschen, dass man netterweise auf eine Anfrage auch eine Antwort gibt.

    Das wäre halt dann halt einfacher gegangen, als über den Mieterschutzbund.
    Wie soll man sich denn so einen Vertrag vorstellen?

  • PeterPaul:

    "Vielleicht glaube ich da einfach immer noch zu sehr an das Gute im Menschen, dass man netterweise auf eine Anfrage auch eine Antwort gibt."
    - Richtig, sollte eigentlich so sein. ABER das Gesetz und die Rechtsprechung kennen keine Sentimentalitäten...

    "Das wäre halt dann halt einfacher gegangen, als über den Mieterschutzbund."
    - Vielleicht ist der bei Deinem VM erfolgreicher...

    "Wie soll man sich denn so einen Vertrag vorstellen?"
    - Den gibt's nicht (serienmässig)...

  • Also wenn man eine Erlaubniss vom Vermieter zur Tierhaltung möchte, ist man Bittsteller. Eine Antwort wäre da natürlich angebracht, aber eine Antwortsfrist gibts in dem Fall nicht. Am besten nun voll Druck machen und abnerven mit 2 Einschreiben hinterher und Fristsetzung, so kriegste sicher die Anwort die du möchtest. Positiv wirkt sicherlich noch dazu , das man die Rückzahlung der Nebenkosten im selben Schreiben extra anmahnt :) Mieterbund kommt auch gut, besser noch ein Schreiben vom Anwalt..... leckofanni echt

    Mal anrufen und freundlich nachfragen in diesem Falle wäre sicher der erfolgreichere Weg.

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