Beiträge von pen1s

    Grund: Feuchtigkeitsschaden im Bad.
    Ein Gutachter vom Mieterverein hat sich den Schaden angesehen.
    Die Juristin(meine Beraterin) hat meinen Vermieter darüber informiert.
    Der Vermieter bekam von ihr eine schriftliche Fristsetzung zur Beseitigung. Daraufhin wurde er schriftlich über die Durchführung der Minderung informiert.
    Die Juristin(meine Beraterin) hat mir daraufhin mitgeteilt, dass ich ab.1.September 2% kürzen soll(Der Schaden trat am 1.September auf).

    Jetzt weiß ich aber nicht ob ich 2%(nur rückwirkend) oder 4 % kürzen soll am 1 Oktober.

    Naja ich mach mal 4%.

    Hallo ihr Lieben,
    ich habe mit meiner Beraterin eine rechtskräftige Mietminderung in Höhe von 2 Prozent vereinbart. Vermieter weiß bescheid. Ihn jucken die 2 % offensichtlich nicht.
    Ich habe leider vergessen zu fragen ob man sie im voraus kürzt oder nicht?

    Also der Schaden ist am 1.September aufgetreten.
    Kürze ich jetzt am 1.Oktober 2% oder 4%(da man die Miete 1.Monat im Voraus zahlt)

    Vielen dank und Liebe grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!