danke euch. Ich kürze dann 4 %.
Habe festgestellt, dass ich alles besser weiß, und höchstens Antworten toleriere, die mir gut gefallen.
Die Lehre habe ich durch die Anmeldung in diesem Forum gezogen.
Ciao Leute, machts gut, werde mich hier nie mehr blicken lassen.
Beiträge von pen1s
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Grund: Feuchtigkeitsschaden im Bad.
Ein Gutachter vom Mieterverein hat sich den Schaden angesehen.
Die Juristin(meine Beraterin) hat meinen Vermieter darüber informiert.
Der Vermieter bekam von ihr eine schriftliche Fristsetzung zur Beseitigung. Daraufhin wurde er schriftlich über die Durchführung der Minderung informiert.
Die Juristin(meine Beraterin) hat mir daraufhin mitgeteilt, dass ich ab.1.September 2% kürzen soll(Der Schaden trat am 1.September auf).Jetzt weiß ich aber nicht ob ich 2%(nur rückwirkend) oder 4 % kürzen soll am 1 Oktober.
Naja ich mach mal 4%.
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kann mir hier niemand eine Antwort auf meine Frage geben?
Solche Antworten wie Mainschwimmer kann man sich doch echt sparen.
Ich habe eine kurze und knackige Frage gestellt die entweder mit der Antwort : 2% oder 4% beantwortet werden kann.
Alle anderen Antworten könnt ihr euch sparen -
hallo, alles wurde juristisch korrekt gemacht.
Meine Frage ist die , wenn ein Schaden am 1.September aufgetreten ist. Und noch immer Bestand hat.
Kürze ich die Miete nur für den letzten Monat oder auch für den kommenden Monat(da die Miete ja im voraus bezahlt wird) -
Hallo ihr Lieben,
ich habe mit meiner Beraterin eine rechtskräftige Mietminderung in Höhe von 2 Prozent vereinbart. Vermieter weiß bescheid. Ihn jucken die 2 % offensichtlich nicht.
Ich habe leider vergessen zu fragen ob man sie im voraus kürzt oder nicht?Also der Schaden ist am 1.September aufgetreten.
Kürze ich jetzt am 1.Oktober 2% oder 4%(da man die Miete 1.Monat im Voraus zahlt)Vielen dank und Liebe grüße
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