Frage zu Mietvertrag Kündigung

  • Hallo Leute,

    ich habe eine Frage zu einem Mietvertrag was die Kündigung angeht, ich verstehe den Teil im Vertrag leider nicht richtig.
    Dort steht wie folgt:

    Zitat

    Kündigung:
    Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Werktages eines Kalendermonats zugegangen sein. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Teilkündigung einzelner Nebenräume bzw. mitvermieteter Objekte ist nicht zulässig. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietwohnung über den vertraglichen vorgesehen Zeitraum bzw. nach Kündigung unter Überschreitung des vorgesehen Endes des Mietverhältnisses fort, so gilt das Mietverhältnis als nicht verlängert. §545 BGB wird hiermit ausgeschlossen.

    Ich verstehe eigentlich alles bis auf den Fett und kursiv markierten Teil nicht. Was bedeutet dass für mich?
    Kann ich laut diesen Vertrag nur zum Monatsende kündigen oder kann ich auch sagen ich will beispielsweise zum 7. März kündigen also mitten im Monat das Mietverhältnis beenden.

  • Hallo Leute,

    ich habe eine Frage zu einem Mietvertrag was die Kündigung angeht, ich verstehe den Teil im Vertrag leider nicht richtig.
    Dort steht wie folgt:


    Ich verstehe eigentlich alles bis auf den Fett und kursiv markierten Teil nicht. Was bedeutet dass für mich?
    .

    Hallo,

    der kursiv fette Teil bedeutet nur, wann spätestens die Kündigung den Vermieter fristgerecht und nachweisbar erreichen muss, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat

    Kann ich laut diesen Vertrag nur zum Monatsende kündigen oder kann ich auch sagen ich will beispielsweise zum 7. März kündigen also mitten im Monat das Mietverhältnis beenden

    Nein, du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende also 30. oder 31. des jeweiligen Monat in dem die Kündigungsfrist abläuft.

    Verdeutlicht, wenn du heute 30.09.2015 kündigst muss die Kündigung den Vermieter spätestens am 3 Werktag im Oktober erreichen, die Kündigungsfrist ist 3 Monate also zum 31.12.2015

    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (30. September 2015 um 15:38)


  • Ich verstehe eigentlich alles bis auf den Fett und kursiv markierten Teil nicht. Was bedeutet dass für mich?

    Das Du z. B. noch bis zum 5. Oktober 2015 (3. Werktag) zum 31. Dezember 2015 kündigen kannst.

    Eine Mietvertrags-Kündigung ist nur zum Monatsende möglich.

    Schriftlich, besser gesagt in Schriftform, heißt übrigens auf Papier und mit Originalunterschrift.

  • Kann ich laut diesen Vertrag nur zum Monatsende kündigen oder kann ich auch sagen ich will beispielsweise zum 7. März kündigen also mitten im Monat das Mietverhältnis beenden.


    Sowas ginge nur in frei gestaltbaren Gewerberaum-Mietverträgen.

  • Die Kündigung muss die üblicherweise 3 monatige Kündigungsfrist einhalten und in Schriftform zum Monatsende formuliert sein. Angenommen du willst zum 31.12 kündigen , müsstest du die Kündigung mit spätestes Datum 30.9 geschrieben haben, das Schreiben ansich muss dann aber nicht am 30.9 beim VM sein, sondern kann allerspätestens am 3 Werktag des Folgemonats beim Vermieter nachweislich aufm Tisch liegen. In dem Fall wäre heute 3.10 die letzte Chance das noch Fristgerecht und nachweislich einzureichen. Eingangsstempel mit Unterschrift oder per Einschreiben mit Rückschein, aber eine extra formulierte Empfangsbestätigung die man sich bei persönlicher Übergabe der Kündigung mit Datum abzeichen lässt wäre sicherer.

  • sondern kann allerspätestens am 3 Werktag des Folgemonats beim Vermieter nachweislich aufm Tisch liegen.

    Im Briefkasten reicht.

    Zitat

    In dem Fall wäre heute 3.10 die letzte Chance das noch Fristgerecht und nachweislich einzureichen.

    Nein, übermorgen dem 05.10.


    Zitat

    oder per Einschreiben mit Rückschein,

    Schlechteste aller Zustellarten wenn es um die Einhaltung von Fristen geht.

  • sry das ich den 3.10 Samstag als Werktag angesehen hatte, heute ist ja tätäääääääääääää ein ganz ein feiner Tag. 25 Jahre !!!!

    Ja dann wärs der 5.10 also Mondag


  • Schlechteste aller Zustellarten wenn es um die Einhaltung von Fristen geht.

    aber im Briefkasten reicht :) da hat man den konkretesten Nichtnachweiß stimmt ^^

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