Beiträge von Dash

    Hallo Leute,

    ich habe eine Frage zu einem Mietvertrag was die Kündigung angeht, ich verstehe den Teil im Vertrag leider nicht richtig.
    Dort steht wie folgt:

    Zitat

    Kündigung:
    Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Werktages eines Kalendermonats zugegangen sein. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Teilkündigung einzelner Nebenräume bzw. mitvermieteter Objekte ist nicht zulässig. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietwohnung über den vertraglichen vorgesehen Zeitraum bzw. nach Kündigung unter Überschreitung des vorgesehen Endes des Mietverhältnisses fort, so gilt das Mietverhältnis als nicht verlängert. §545 BGB wird hiermit ausgeschlossen.

    Ich verstehe eigentlich alles bis auf den Fett und kursiv markierten Teil nicht. Was bedeutet dass für mich?
    Kann ich laut diesen Vertrag nur zum Monatsende kündigen oder kann ich auch sagen ich will beispielsweise zum 7. März kündigen also mitten im Monat das Mietverhältnis beenden.

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