Besteht ein Mietverhältnis mit geltenden Fristen?

  • Hallo Community,

    ich habe ein Problem und weis leider nicht wie hier die rechtliche Grundlage ist und hoffe das mir hier vielleicht geholfen, bzw. ein guter Rat gegeben werden kann.

    Es sieht bei mir wie folgt aus:

    Ich bin 24 Jahre und Scheidungskind. Meine Mutter hat einen neuen Mann kennen gelernt und auch geheiratet. Vor nun ca. 7,5 Jahren bin ich mit meiner Mutter zusammen bei ihrem neuen Mann eingezogen. Ich habe mein eigenes Zimmer mit eigenem angrenzendem Bad, welche ich die ganzen 7,5 Jahre bewohne. Ich habe bis heute nie Miete bezahlt.

    Nun verstehe ich mich leider schon seid einer längeren Zeit nicht mehr mit dem Mann meiner Mutter, sodass dieser mich nun auch nicht mehr bei sich wohnen lassen möchte.


    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Da ich mit meiner Mutter zusammen vor 7,5 Jahren bei ihrem neuen Mann eingezogen bin, besteht hier zwischen mir und dem Mann meiner Mutter ein Mietverhältnis?
    Wie sieht es aus wenn er mich rauswerfen möchte, kann er das von einen auf den anderen Tag tun oder gelten hier auch Fristen?

    Aus meiner Sicht besteht zwischen mir und dem Mann meiner Mutter ein Mietverhältnis, auch wenn diese explizit nie festgehalten wurde und ich auch noch nie Miete bezahlt habe. Deswegen bin ich auch der Meinung das die üblichen Kündigungsfristen für Mietverhältnisse Anwendung finden.

    Liege ich hier mit meiner Einschätzung richtig oder ist die rechtliche Situation hier doch anders?

    Freue mich über jede sachdienliche Hilfe.

    Mit besten Grüßen

  • Hallo Berny,

    ich wünsche doch gar keine Rechtsberatung, lediglich etwas Klarheit darüber ob in einer Situation wie meiner überhaupt ein Mietverhältnis existiert. Ich denke das solch eine Situation wie bei mir kein Einzelfall ist und somit bei einigen in diesem Bereich bereits Erfahrungen vorhanden sind.

    Ich dachte für diese Art von Hilfe und Aufklärung wäre ein Forum da?
    Ich dachte ein Forum wäre eine Diskussionsplattform?!?

    Würde mich dennoch über Hilfe freuen.

    Mit besten Grüßen

  • Um einen evtl. mündlichen Mietvertrag nachzuweisen müßten Mietzahlungen nachweislich geflossen sein.

    Sind sie aber nicht. Folglich gibt es auch keinen Mietvertrag.

  • Um einen evtl. mündlichen Mietvertrag nachzuweisen müßten Mietzahlungen nachweislich geflossen sein.
    Sind sie aber nicht. Folglich gibt es auch keinen Mietvertrag.

    Vielleicht einen Vertrag bei Hotel Mama?

  • Aus meiner Sicht besteht zwischen mir und dem Mann meiner Mutter ein Mietverhältnis, auch wenn diese explizit nie festgehalten wurde und ich auch noch nie Miete bezahlt habe. Deswegen bin ich auch der Meinung das die üblichen Kündigungsfristen für Mietverhältnisse Anwendung finden.


    Also mit Mietrecht hat das, denke ich, eigentlich erst mal gar nichts zu tun. Ob es für solche Fälle überhaupt gesetzliche Regelungen gibt, da bin ich eigentlich auch stark am zweifeln. Im Zweifel befrag mal einen Anwalt, aber unabhängig davon, du bist volljährig, und einen Rechtsanspruch darauf ewig bei deiner "Familie" zu wohnen den gibt es sicher nicht.
    Ergo wäre es sinnvoll sich eine Wohnung zu suchen, oder evtl. tatsächlich ein Untermietverhältniss einzugehen, wenn möglich?

  • Es geht mir ja auch nicht darum, dass ich für immer da wohnen möchte.
    Ganz im Gegenteil ich möchte ja auch nächstes Jahr ausziehen, allerdings wurde mir jetzt gesagt das ich binnen der nächsten vier Wochen ausziehen soll.
    Diese Frist halte ich für utopisch und deswegen wollte ich mich hier mal informieren, wie es in meinem Fall aussieht.

    Meines Wissens nach bedarf ein Mietvertrag nicht der Schriftform und es muss auch nicht zwingend eine Miete gezahlt werden. Es kann ja auch eine Miete von 0€ vereinbart sein.

    Ich möchte mich ja lediglich vorher ein wenig informieren, bevor ich mich zu weit aus dem Fenster lehne.

    Mit besten Grüßen

  • Es geht mir ja auch nicht darum, dass ich für immer da wohnen möchte.
    Ganz im Gegenteil ich möchte ja auch nächstes Jahr ausziehen, allerdings wurde mir jetzt gesagt das ich binnen der nächsten vier Wochen ausziehen soll.
    Diese Frist halte ich für utopisch und deswegen wollte ich mich hier mal informieren, wie es in meinem Fall aussieht.

    Meines Wissens nach bedarf ein Mietvertrag nicht der Schriftform und es muss auch nicht zwingend eine Miete gezahlt werden. Es kann ja auch eine Miete von 0€ vereinbart sein.

    Ich möchte mich ja lediglich vorher ein wenig informieren, bevor ich mich zu weit aus dem Fenster lehne.

    Mit besten Grüßen

    Noch mal, ich kann beim besten willen nicht erkennen wo da ein Mietvertrag zustande gekommen sein soll? Es mag fristen geben die ich nicht kenne, die sich aus anderen Rechtsgebieten ergeben, aber aus dem Mietrecht? Das sehe ich so einfach nicht.

  • Hallo,

    ich sehe es genau so wie die Vorposter, es gibt keinen Mietvertrag. Sonst hätte ja jedes Kind ein Mietverhältnis mit den Eltern.

    Es wird der gar nicht so unübliche Fall sein, dass ein "Kind" zu Hause "rausfliegt", wenn es nicht mehr geht. Dafür wird es wohl keine gesetzliche Regelung geben. Allerdings gebietet der Anstand und das Wissen, dass man sich widertrifft, dass dieser Prozeß so gestaltet wird, dass es nicht zu persönlichen Härten führt. D.h. du mußt Zeit bekommen eine andere Bleibe zu finden und du mußt dich redlich bemühen etwas anderes zu finden. Den Ansatz die üblichen Kündigungsfristen aus Mietverträgen zu Grunde zu legen finde ich persönlich schlüssig, so dass 3 Monate ok sein sollten. Aber wie gesagt, ich kenne keine verbindlichen Regeln.

    Gruss
    H H

  • Hmm ok, ich dachte das wäre an dieser Stelle etwas eindeutiger geregelt.

    Zudem wohne ich ja nicht bei meinen Eltern in dem Sinne, sondern bei dem Mann meiner Mutter. Wenn dort also keinerlei Mietverhältnis existiert bin ich mehr oder weniger nur ein geduldeter Gast seit 7,5 Jahren, welchen man ohne weiteres von heute auf morgen vor die Tür setzten kann.

    Hätte gedacht, dass es hier etwas eindeutigere Regeln existieren, damit solche Situationen deutlicher geregelt wären.

    Mit besten Grüßen

  • Hmm ok, ich dachte das wäre an dieser Stelle etwas eindeutiger geregelt.

    Zudem wohne ich ja nicht bei meinen Eltern in dem Sinne, sondern bei dem Mann meiner Mutter. Wenn dort also keinerlei Mietverhältnis existiert bin ich mehr oder weniger nur ein geduldeter Gast seit 7,5 Jahren, welchen man ohne weiteres von heute auf morgen vor die Tür setzten kann.

    Hätte gedacht, dass es hier etwas eindeutigere Regeln existieren, damit solche Situationen deutlicher geregelt wären.

    Mit besten Grüßen


    Also soweit mir bekannt ist gibt es ab 18 bzw. wohl spätestens mit 21 Jahren da keine Ansprüche. Ehrlich gesagt würde ich da eher mal einen Juristen fragen, der sich Familienrecht auskennt.

  • Ruzy5624,

    da war eine Mutter mit ihrem 16-jährigen (also minderjährigen) Sohn zu ihrem neuen Lebensgefährten gezogen. So weit so gut. Das war der Ansatz, woran ich dachte. Du verstehst? Deshalb mein Tipp vonwegen (erfahrener) RA.
    Es soll ja sogar heutzutage noch Leute geben, die sich einigen können...
    Eigentlich wäre hier insbesonders Deine Mutter gefragt, hier vermittelnd einzugreifen.

  • Zudem wohne ich ja nicht bei meinen Eltern in dem Sinne, sondern bei dem Mann meiner Mutter. Wenn dort also keinerlei Mietverhältnis existiert bin ich mehr oder weniger nur ein geduldeter Gast seit 7,5 Jahren, welchen man ohne weiteres von heute auf morgen vor die Tür setzten kann.

    Hätte gedacht, dass es hier etwas eindeutigere Regeln existieren, damit solche Situationen deutlicher geregelt wären.

    Mit besten Grüßen

    Du bist doch als Anhang deiner Mutter dort eingezogen. Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst, mit der Aussage, dass du beim Freund deiner Mutter wohnst.

    Unabhängig davon solltest du nicht so tun, als wenn hier etwas passiert, was nicht vorrauszusehen war. Die meisten Kinder ziehen in den früher 20gern zu hause aus. Du dagegen hängst noch mit 24 Jahren "zuhause", obwohl du dich mit dem Besitzer der Wohnung nicht verstehst und jetzt faselst du etwas von einem Mietverhältnis, in dem du keine Pflichten hast und keine Miete zahlst, wohl aber alle Rechte. Ich glaube mit dir würde ich auch nicht klar kommen.

    Wenn wir dich als Gast sehen, dann ist es sicher so, dass du von heute auf morgen dein Aufenthaltsrecht verlieren kannst. Man sollte sich als Gast eben so benehmen, dass man nicht zur Last wirst.

    Vier Wochen sind auch nicht utopisch. In der Zeit ist sicher etwas zu finden, du mußt dir nur bemühen.

    Gruss
    H H

  • Hallo Ruzy5264,

    ist zwar schon ein paar Jaehrchen her, seitdem ich mich mit diesem Thema befassen musste, aber meines Wissens hat sich da nichts geaendert.

    Ein Bleiberecht in der elterlichen Wohnung fuer ueber 18-Jaehrige gibt es nicht, es sei denn, es besteht tatsaechlich ein Mietvertrag, was allerdings Du nachweisen muesstest, oder aber die Eltern beziehen Leistungen nach SGB II, landlaeufig Hartz 4, dann kann das vorgeschrieben werden, zumindest bis zum 25. Lebensjahr.

    Es gibt fuer Volljaehrige nur einen Anspruch auf Barunterhalt (§1612 BGB). Rechtlich gesehen kann Dir also derjenige, der das Hausrecht ausuebt, jederzeit Hausverbot erteilen, was dann als "Rausschmiss" bezeichnet wird. Hierbei sind lediglich die Grundsaetze von Treu und Glauben zu beachten, Dir muss also eine vernuenftige Frist zum Verlassen der elterlichen Wohnung eingeraeumt werden.

    Eventuell hast Du aber trotzdem noch Anspruch auf den Barunterhalt, sprich, Deine Eltern muessen Dir monatlich Geld zahlen. Das hat aber in einem Mietrechtsforum nun gar nichts mehr zu suchen, da sprichst Du am Besten mal die Sozialberatung in Deiner Gemeinde an, die helfen Dir dann schon, in der Regel auch bezueglich Unterkunft.

    cu
    Guenni

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!