Hallo zusammen!
Meine Situation ist folgende:
ich wohne im Dezember seit vier Jahren in meiner Wohnung. Mein Vermieter hat seit Monaten versucht das Haus zu verkaufen und hat jetzt einen Käufer gefunden. Das Jugendamt der Stadt welches im gesamten Haus Jugend WG's einrichten möchte und das Haus demnach leer haben will. Sie möchten weiterhin, dass mein Vermieter und ich einen Auflösungsvertrag schließen in dem mein Auszug zum 15.02.2016 festgelegt ist.
Nun meine Frage: sollte ich diesen Vertrag unterschreiben? Eigentlich kann mein Vermieter mir doch gar nicht kündigen, das heißt er würde ans Jugendamt verkaufen und die müssten kündigen? Aber mit welcher Begründung?
Kenne mich da leider nicht sonderlich aus. Stecke momentan bis November im Examen und der Wohnungsmarkt gibt auch nicht viel her.
LG
Hausverkauf Vermieter möchte Auflösungsvertrag
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Mononukleose -
28. September 2015 um 21:33 -
Erledigt
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Hallo Mononukleose,
"Das Jugendamt der Stadt ... möchten weiterhin, dass mein Vermieter und ich einen Auflösungsvertrag schließen in dem mein Auszug zum 15.02.2016 festgelegt ist."
- Möchten kann jeder... Hier wäre aber ein fähiger Anwalt gefragt, ob das öffentliche Interesse Deinem Bleibeinteresse überzuordnen ist."sollte ich diesen Vertrag unterschreiben?"
- Diese Frage wird Dir hier niemand beantworten können."Eigentlich kann mein Vermieter mir doch gar nicht kündigen, das heißt er würde ans Jugendamt verkaufen und die müssten kündigen? Aber mit welcher Begründung?"
- Richtig, nach dem Eigentumsübergang (Grundbuch) könnte der neue Eigentümer versuchen, Dir zu kündigen."Stecke momentan bis November im Examen und der Wohnungsmarkt gibt auch nicht viel her."
- Das sind natürlich zu berücksichtigende Faktoren. -
Zitat
Nun meine Frage: sollte ich diesen Vertrag unterschreiben?
Müssen mußt Du jedenfalls nicht.
Außer der Noch-Eigentümer und der künftige versüßen Dir den Aus-/Umzug
ZitatEigentlich kann mein Vermieter mir doch gar nicht kündigen, das heißt er würde ans Jugendamt verkaufen und die müssten kündigen? Aber mit welcher Begründung?
Eben darum ist man ja auf einen Aufhebungsvertrag aus. Denn wenn keine anderen Gründe vorliegen, kann Dir der neue Eigentümer nicht kündigen. Eigenbedarf geht auch nicht.
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Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Habe den Aufhebungsvertrag bis jetzt nicht unterschrieben.
Nun hat sich die Situation ein wenig geändert. Ich habe zum 1.1.2016 eine neue Wohnung. Das weiß mein jetztiger Vermieter noch nicht. Er teilte mir vor kurzem mit , dass die Stadt das Haus nur kaufen wird wenn alle Mieter bis spätestens 15.02.16 ausgezogen sind. Die Mieter im EG sind zum 1.11. ausgezogen. Der Rest der Mieter gehört zur Familie meines Vermieters und wird auch ausziehen. Es hängt quasi nur an mir. Ich bin jetzt natürlich bereit den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben- unter gewissen Bedingungen.
1. Komplette Übernahme meiner Umzugskosten
2. Befreiung von Schönheitsreperaturen
3. Zahlung einer Abfindung
Ich weiß nur nicht genau welche Summe ich fordern kann. Immerhin kommt ohne meinen Auszug der Hausverkauf nicht zustande.
Zudem ist die neue Wohnung teuer und renovieren werde ich dort auch.
Hat jemand eine Idee? -
Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Habe den Aufhebungsvertrag bis jetzt nicht unterschrieben.
Nun hat sich die Situation ein wenig geändert. Ich habe zum 1.1.2016 eine neue Wohnung. Das weiß mein jetztiger Vermieter noch nicht. Er teilte mir vor kurzem mit , dass die Stadt das Haus nur kaufen wird wenn alle Mieter bis spätestens 15.02.16 ausgezogen sind. Die Mieter im EG sind zum 1.11. ausgezogen. Der Rest der Mieter gehört zur Familie meines Vermieters und wird auch ausziehen. Es hängt quasi nur an mir. Ich bin jetzt natürlich bereit den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben- unter gewissen Bedingungen.
1. Komplette Übernahme meiner Umzugskosten
2. Befreiung von Schönheitsreperaturen
3. Zahlung einer Abfindung
Ich weiß nur nicht genau welche Summe ich fordern kann. Immerhin kommt ohne meinen Auszug der Hausverkauf nicht zustande.
Zudem ist die neue Wohnung teuer und renovieren werde ich dort auch.
Hat jemand eine Idee?Hallo,
na dann mache eben wie beschrieben den Gegenvorschlag für den Auszug, allerdings eben nicht mit an den Haaren herbeigezogenen Summen.
Gruß
BHShuber
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Ja genau das ist meine Frage, welche Summe ist angemessen?
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Eine Billion Euro!!!!
Was ist denn das für eine Frage?
Nicht nur dein Vermieter ist im Zugzwang, sondern auch du. Deine jetzige Wohnung kannst du erst zum 29.02.2016 kündigen. Wenn du wirklich früher raus willst, brauchst du einen Deal. Bei der jetzigen Situation könntest du dich möglicherweise sogar schadenersatzpflichtig machen, wenn dein Vermieter das Haus nicht verkaufen kann, weil du ihm die Wahrheit (deinen geplanten Auszug) verschwiegen hast.
Ich denke, du kommst doch gut weg, wenn du zum 31.12. aus dem Vertrag kommst, keine Renovierung machen musst und möglicherweise 1000 Euro als Umzugsentschädigung bekommst.
Gruß
H H -
Ich würde hier ebenso keine zusätzliche Geldsumme verlangen. Verkauf hin oder her: Der Vermieter könnte theoretisch auch auf die Einhaltung der Kündigungsfrist pochen.
Ich würde mir den Umzug bezahlen lassen und eine Vereinbarung schließen, wonach Du die Wohnung ohne Durchführung von Schönheitsreparaturen verlassen kannst.
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Ich bin nicht unter Zugzwang. Er muss wenn dieser Verkauf nicht zustande kommt eine Vertragsstrafe von 40.000 Euro zahlen. Oder der ganze Deal platzt. Ihm ist sehr daran gelegen dass ich ausziehe. Dieser Käufer ist seine letzte Chance. Denn niemand sonst möchte dieses Haus kaufen. Ich habe jetzt die neue Wohnung nur gesucht um ihm entgegenzukommen. Denn ich muss rein rechtlich nicht ausziehen.
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Denn ich muss rein rechtlich nicht ausziehen.
Hallo,
da befindest du dich aber auf dem Holzweg, schon mal etwas von Verwertungskündigung gehört?
Nicht, dann lies mal das hier:
http://www.gevestor.de/details/verwer…ags-722954.html
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/verwertungskuend.htm
Ich rate dir hier mit Samthandschuhen vorzugehen und nicht übermäßig übertriebene Summen in den Raum zu stellen, dann damit könnte dein Plan zunichte gehen.
Gruß
BHShuber
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