Ich bin nicht unter Zugzwang. Er muss wenn dieser Verkauf nicht zustande kommt eine Vertragsstrafe von 40.000 Euro zahlen. Oder der ganze Deal platzt. Ihm ist sehr daran gelegen dass ich ausziehe. Dieser Käufer ist seine letzte Chance. Denn niemand sonst möchte dieses Haus kaufen. Ich habe jetzt die neue Wohnung nur gesucht um ihm entgegenzukommen. Denn ich muss rein rechtlich nicht ausziehen.
Beiträge von Mononukleose
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Ja genau das ist meine Frage, welche Summe ist angemessen?
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Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Habe den Aufhebungsvertrag bis jetzt nicht unterschrieben.
Nun hat sich die Situation ein wenig geändert. Ich habe zum 1.1.2016 eine neue Wohnung. Das weiß mein jetztiger Vermieter noch nicht. Er teilte mir vor kurzem mit , dass die Stadt das Haus nur kaufen wird wenn alle Mieter bis spätestens 15.02.16 ausgezogen sind. Die Mieter im EG sind zum 1.11. ausgezogen. Der Rest der Mieter gehört zur Familie meines Vermieters und wird auch ausziehen. Es hängt quasi nur an mir. Ich bin jetzt natürlich bereit den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben- unter gewissen Bedingungen.
1. Komplette Übernahme meiner Umzugskosten
2. Befreiung von Schönheitsreperaturen
3. Zahlung einer Abfindung
Ich weiß nur nicht genau welche Summe ich fordern kann. Immerhin kommt ohne meinen Auszug der Hausverkauf nicht zustande.
Zudem ist die neue Wohnung teuer und renovieren werde ich dort auch.
Hat jemand eine Idee? -
Hallo zusammen!
Meine Situation ist folgende:
ich wohne im Dezember seit vier Jahren in meiner Wohnung. Mein Vermieter hat seit Monaten versucht das Haus zu verkaufen und hat jetzt einen Käufer gefunden. Das Jugendamt der Stadt welches im gesamten Haus Jugend WG's einrichten möchte und das Haus demnach leer haben will. Sie möchten weiterhin, dass mein Vermieter und ich einen Auflösungsvertrag schließen in dem mein Auszug zum 15.02.2016 festgelegt ist.
Nun meine Frage: sollte ich diesen Vertrag unterschreiben? Eigentlich kann mein Vermieter mir doch gar nicht kündigen, das heißt er würde ans Jugendamt verkaufen und die müssten kündigen? Aber mit welcher Begründung?
Kenne mich da leider nicht sonderlich aus. Stecke momentan bis November im Examen und der Wohnungsmarkt gibt auch nicht viel her.
LG
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