Nebenkostenabrechnung viel zu spät

  • Hallo in die Runde!

    Ich habe eine Frage, bei der mir hoffentlich jemand helfen kann.
    Ich habe im Anfang Juli zwei Nebenkostenabrechnungen meiner alten Wohnung erhalten und zwar für die Zeiträume 15.02.2013 - 31.12.2013 sowie 01.01.2014 - 30.04.2014.
    Die Rechnung muss ja ein Jahr nach Abrechnungszeitraum bei mir sein. Mein Vermieter sagt, dass seine Hausverwaltung Schuld an der Verspätung ist. Auch das ist aber normalerweise ihm anzulasten. Es kann aber sein, dass es sich um eine WEG-Verwaltung handelt, da ist das ja nicht der Fall. Trotzdem muss mir doch mein Vermieter dann nachweisen, dass er alles mögliche versucht hat, um die Rechnung pünktlich zu erhalten und mir weiterzuleiten. Was kann/muss er da vorlegen?
    Dazu kommt noch, dass die Mail im Juli von mir nicht gesehen wurde (ggf. Spamordner?). Der Vermieter hat 3 Monate nach Erhalt der Rechnung Zeit die Rechnung an den Mieter weiterzureichen. Ich bekam dann Anfang September erneut eine Mail, in der die Mail vom Juli weitergeleitet wurde sowie die Rechnung per Post an meine letzte bekannte Adresse. Da waren die 3 Monate aber schon vorbei. Der Vermieter hat die Rechnung der Hausverwaltung am 12.05.2015 bereits erhalten.

    Viel Text, Fragen über Fragen.
    Aktueller Stand ist die Aufforderung unverzüglich zu überweisen.

    Was kann ich jetzt tun? Das ist Geld, das nicht mehr eingeplant war und auch zu den damaligen Mitbewohnern habe ich keinen Kontakt mehr.

    Viele Grüße!

  • Hallo cgn2015,

    "Ich habe im Anfang Juli zwei Nebenkostenabrechnungen meiner alten Wohnung erhalten und zwar für die Zeiträume 15.02.2013 - 31.12.2013 sowie 01.01.2014 - 30.04.2014."
    - D.h., dass der Abrechnungszeitraum dieser Liegenschaft das Kalenderjahr ist bzw. war.

    "Die Rechnung muss ja ein Jahr nach Abrechnungszeitraum bei mir sein."
    - Richtig. Damit ist aber die letzte BK-Abrechnung termingerecht bei Dir eingegangen. Bis 30.04.2014 war Dein NUTZUNGSzeitraum.

    "Mein Vermieter sagt, dass seine Hausverwaltung Schuld an der Verspätung ist. Auch das ist aber normalerweise ihm anzulasten. Es kann aber sein, dass es sich um eine WEG-Verwaltung handelt, da ist das ja nicht der Fall. Trotzdem muss mir doch mein Vermieter dann nachweisen, dass er alles mögliche versucht hat, um die Rechnung pünktlich zu erhalten und mir weiterzuleiten. Was kann/muss er da vorlegen?"
    - Wasserdichte Beweise. Wenn es nicht klappt...: -> Amtsgericht, Einzelfallentscheidung.

    "Dazu kommt noch, dass die Mail ..."
    - Uninteressant. Was zählt, ist Schriftliches, am besten per Einwurfeinschreiben.

    "Aktueller Stand ist die Aufforderung unverzüglich zu überweisen."
    - Die erste Abrechnung ist verfristet, die zweite musste zahlen.

  • Die Rechnung muss ja ein Jahr nach Abrechnungszeitraum bei mir sein.


    So ist es richtig.

    Zitat

    Mein Vermieter sagt, dass seine Hausverwaltung Schuld an der Verspätung ist. Auch das ist aber normalerweise ihm anzulasten.

    Zitat

    Es kann aber sein, dass es sich um eine WEG-Verwaltung handelt, da ist das ja nicht der Fall.


    Das ist für Sie unwichtig. Ihr Vertragspartner ist der Vermieter.
    Da sind aber enge Grenzen gesetzt. Schlamperei der Hausverwaltung zählt aber nicht dazu
    Siehe hierzu http://www.nebenkostenabrechnung.com/abrechnungsfrist/r

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (28. September 2015 um 22:17)

  • Zitat

    Die Rechnung muss ja ein Jahr nach Abrechnungszeitraum bei mir sein. Mein Vermieter sagt, dass seine Hausverwaltung Schuld an der Verspätung ist. Auch das ist aber normalerweise ihm anzulasten. Es kann aber sein, dass es sich um eine WEG-Verwaltung handelt, da ist das ja nicht der Fall. Trotzdem muss mir doch mein Vermieter dann nachweisen, dass er alles mögliche versucht hat, um die Rechnung pünktlich zu erhalten und mir weiterzuleiten. Was kann/muss er da vorlegen?

    Richtig. Ob "normale" oder WEG-Varwaltung ist dabei egal.

    Der Vermieter muß nachweisen das es trotz intensiver Bemühungen nicht möglich war die Abrechnung fristgerecht zu erstellen und zuzusenden.

    Was in der Praxis so gut wie unmöglich ist.

    Mir ist nur bekannt das Vermieter die Abrechnung noch bis 3 Monate nach Fristende nachbessern dürfen, wenn Kosten bekannt werden von denen sie zum Zeitpunkt der Abrechnung keine Kenntnis haben konnten. In der Regel ist bei nachträglicher Erhöhung der Grundsteuer der Fall.

    Die Abrechnung für 2014 ist, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, aber fristgerecht zugegangen.

    Zitat

    Ich bekam dann Anfang September erneut eine Mail, in der die Mail vom Juli weitergeleitet wurde sowie die Rechnung per Post an meine letzte bekannte Adresse.

    Letzteres würde ich als wirksamen Zugang ansehen. Ab dem Datum hat der Mieter 30 Tage Zeit die Abrechnung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, wenn denn ein Grund dafür vorliegt.


    Zitat

    Was kann ich jetzt tun?

    Entweder zahlen oder noch ganz schnell beim Vermieter, zwecks Prüfung der Abrechnung, nachweisbar Einsicht in die Originalbelege verlangen.

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