Frage zu einem Mietvertrag mit Ausschluss des Kündigungsrechts

  • Hallo zusammen,
    Ich hätte eine Frage zu einem Mietvertrag welchen ich unterschrieben habe. Ich besuche eine Schule in einem Ort, welcher soweit von meinem Wohnsitz entfernt war, dass ich mir in dem Ort der Schule eine Zimmer mieten musste. Jetzt habe ich mich jedoch entschlossen, diese schulische Ausbildung aufzugeben. Daher bräuchte ich das Zimmer zur Miete auch nicht mehr. Problem ist nur, dass der Mietvertrag mir erst in einem Jahr ein Kündigungsrecht einräumt. Mir ist klar, dass ich einen Vertag unterschrieben habe aus dem ich eigentlich nicht raus komme. Ich hab gelesen das es da für Schüler und Studenten eine Sonderregelung gibt, was den Ausschluss des Kündigungsrechts angeht. Weiß da jemand etwas genaueres, oder kann mir jemand sagen, ob es rechtlich irgendeine Möglichkeit gibt, wie ich aus dem Vertag rauskomme ohne ein Jahr umsonst Miete zahlen zu müssen?

  • Den exakten Wortlaut bitte.

    §Mietzeit

    Das Mietverhältnis beginnt am 1. September 2015. Der Mietvertrag läuft unbefristet und ist jährlich jeweils zum 31.07. des Jahres Kündbar. Die erstmalige Kündigung ist zum 31.07.2016 möglich

  • §Mietzeit

    Das Mietverhältnis beginnt am 1. September 2015. Der Mietvertrag läuft unbefristet und ist jährlich jeweils zum 31.07. des Jahres Kündbar. Die erstmalige Kündigung ist zum 31.07.2016 möglich

    Hast Du in einem Wohnheim für Studenten o. ä. gemietet?

    Wenn nicht ist diese Klausel unwirksam.

    Wobei Kündigung zum 31.7.2016 wäre ja Mietdauer deutlich unter 1 Jahr.

  • Hast Du in einem Wohnheim für Studenten o. ä. gemietet?

    Wenn nicht ist diese Klausel unwirksam.

    Wobei Kündigung zum 31.7.2016 wäre ja Mietdauer deutlich unter 1 Jahr.


    Nein, leider ist es ein ganz normales Wohnhaus :/

  • Das Mietverhältnis beginnt am 1. September 2015. Der Mietvertrag läuft unbefristet und ist jährlich jeweils zum 31.07. des Jahres Kündbar. Die erstmalige Kündigung ist zum 31.07.2016 möglich


    Halte ich für ungültig. Du kannst also jetzt gem. § 573c BGB zum 31.12.2015 kündigen (am besten per Einwurfeinschreiben).

  • Halte ich für ungültig. Du kannst also jetzt gem. § 573c BGB zum 31.12.2015 kündigen (am besten per Einwurfeinschreiben).

    Na hoffe ich mal das du recht hast...
    Werde morgen trotzdem mal beim Rechtsschutz nachfragen

  • Nein, leider ist es ein ganz normales Wohnhaus :/

    Na Gott sei dank ein normales Wohnhaus.

    Denn dann ist eine derartige Befristung wie in Deinem Vertrag unwirksam.

    Zitat

    Werde morgen trotzdem mal beim Rechtsschutz nachfragen

    Dann könnte u. U. eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (31.12.2015) nicht mehr möglich sein.

  • Na Gott sei dank ein normales Wohnhaus.

    Denn dann ist eine derartige Befristung wie in Deinem Vertrag unwirksam.


    Dann könnte u. U. eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (31.12.2015) nicht mehr möglich sein.

    Echt ist das bei einem Wohnhaus tatsächlich unwirksam?
    Wenn das wirklich so ist werde ich sowieso einen Anwalt brauchen, weil der Vermieter das bestimmt so nicht hinnehmen wird.

  • Flo257:

    "Echt ist das bei einem Wohnhaus tatsächlich unwirksam?"
    - "Nein", sondern bei einem Wohnraum-Mietvertrag.;) Bei Gewerberaum-Mietverträgen isses anders, die können frei ausgehandelt werden. Wie bereits erwähnt, können Studentenwohnraummietverträge ebenfalls abweichen.

    "Wenn das wirklich so ist werde ich sowieso einen Anwalt brauchen, weil der Vermieter das bestimmt so nicht hinnehmen wird."
    - Den Anwalt wirst Du erst nach dem 01.01.2016 "brauchen".

    "Werde morgen trotzdem mal beim Rechtsschutz nachfragen"
    - Eine Rechtsschutz-Vers. gibt Dir keinerlei rechtliche Auskünfte bzw. Beratung.

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