Beiträge von Flo257

    Na Gott sei dank ein normales Wohnhaus.

    Denn dann ist eine derartige Befristung wie in Deinem Vertrag unwirksam.


    Dann könnte u. U. eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (31.12.2015) nicht mehr möglich sein.

    Echt ist das bei einem Wohnhaus tatsächlich unwirksam?
    Wenn das wirklich so ist werde ich sowieso einen Anwalt brauchen, weil der Vermieter das bestimmt so nicht hinnehmen wird.

    Hallo zusammen,
    Ich hätte eine Frage zu einem Mietvertrag welchen ich unterschrieben habe. Ich besuche eine Schule in einem Ort, welcher soweit von meinem Wohnsitz entfernt war, dass ich mir in dem Ort der Schule eine Zimmer mieten musste. Jetzt habe ich mich jedoch entschlossen, diese schulische Ausbildung aufzugeben. Daher bräuchte ich das Zimmer zur Miete auch nicht mehr. Problem ist nur, dass der Mietvertrag mir erst in einem Jahr ein Kündigungsrecht einräumt. Mir ist klar, dass ich einen Vertag unterschrieben habe aus dem ich eigentlich nicht raus komme. Ich hab gelesen das es da für Schüler und Studenten eine Sonderregelung gibt, was den Ausschluss des Kündigungsrechts angeht. Weiß da jemand etwas genaueres, oder kann mir jemand sagen, ob es rechtlich irgendeine Möglichkeit gibt, wie ich aus dem Vertag rauskomme ohne ein Jahr umsonst Miete zahlen zu müssen?

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