Nebenkosten Abrechnung privathaushalt

  • Hallo zusammen,
    meine Freundin wohnt in Köln in einer ca. 40qm wohnung unterm Dach.
    Das Haus ist ist wie folgt bewohnt, EG: Eigentümer, 1 Og: Mieter 1 (eine Person), 2 Og (Dachgeschoss) meine Freundin (eine Person).

    Laut Mietvertrag; eine Nebenkosten / Betriebskosten PAUSCHALE von ca. 200€.

    Nun habe ich gelernt, dass es bei einer Pauschale keine gesonderte Abrechnung gibt, (ok, lassen wir das mal so im Raum stehen).

    Jedoch wird auch Heizkosten und warmwasser darüber abgerechnet....
    Nach etwas Recherche gibt es eine Verordnung "Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten"

    Da ich kein Jurist bin und auch manches einfach nicht verstehe; jetzt zur Kernfrage... Muss der Vermieter (Eigentümer) eine Abrechnung über warmwasser / Heizung machen....?

    Ich habe dieses gefunden im Netz;

    "bei der Pauschale sind mit der Entrichtung eines monatlichen Betrags die Nebenkosten bezahlt. Es kann hier weder vom Vermieter etwas nachgefordert werden, weil die Pauschale nicht ausreicht, noch kann vom Mieter etwas zurückgefordert werden, weil er denkt, er habe beispielsweise wegen einem geringen Verbrauch zu viel gezahlt. Eine Abrechnung über die Nebenkosten gibt es bei einer vereinbarten Pauschale also nicht. Vorsicht ist hier nur geboten, sollte auf das Mietverhältnis die Heizkostenverordnung anwendbar sein. Denn dann sind per Gesetz die Kosten für Heizung und Warmwasser zwingend (auch) nach Verbrauch abzurechnen."

    Trifft die heizkostenverordung dort zu?
    Also muss der Vermieter (Eigentümer) eine Abrechnung machen?

    Danke und Grüße Micha

  • Moin Micha,

    die Heizkostenverordnung besagt m.E. aber nicht, wie die HK abzurechnen sind, sondern nur, wie sie zu berechnen sind.
    In Euerm Fall muss der Hauseigentümer also nach der HKVO abrechnen, jedoch sind lt. MV Nachforderungen/Erstattungen ausgeschlossen.
    Ich kann mich irren, denn eine solche Konstellation habe ich bisher bewusst noch nicht gehabt.

  • Hallo Anitari,
    Es gibt zwei Mietverträge im Haus, 1 og und 2 og ( Dachgeschoss).

    Folglich 3 Wohnungen. Dann muß der Vermieter, auch wenn vertraglich was anderes vereinbart ist und er selbst mit im Haus wohnt, nach der Heizkostenverordnung abrechnen.

    Siehe Link in Mainschwimmers Antwort.

  • Hallo zusammen,
    Vielen Dank für die ganzen Antworten.
    Dann werden wir uns mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen ��
    Grüße Micha


    ... und anschliessend hier berichten...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!