Hallo zusammen,
meine Freundin wohnt in Köln in einer ca. 40qm wohnung unterm Dach.
Das Haus ist ist wie folgt bewohnt, EG: Eigentümer, 1 Og: Mieter 1 (eine Person), 2 Og (Dachgeschoss) meine Freundin (eine Person).
Laut Mietvertrag; eine Nebenkosten / Betriebskosten PAUSCHALE von ca. 200€.
Nun habe ich gelernt, dass es bei einer Pauschale keine gesonderte Abrechnung gibt, (ok, lassen wir das mal so im Raum stehen).
Jedoch wird auch Heizkosten und warmwasser darüber abgerechnet....
Nach etwas Recherche gibt es eine Verordnung "Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten"
Da ich kein Jurist bin und auch manches einfach nicht verstehe; jetzt zur Kernfrage... Muss der Vermieter (Eigentümer) eine Abrechnung über warmwasser / Heizung machen....?
Ich habe dieses gefunden im Netz;
"bei der Pauschale sind mit der Entrichtung eines monatlichen Betrags die Nebenkosten bezahlt. Es kann hier weder vom Vermieter etwas nachgefordert werden, weil die Pauschale nicht ausreicht, noch kann vom Mieter etwas zurückgefordert werden, weil er denkt, er habe beispielsweise wegen einem geringen Verbrauch zu viel gezahlt. Eine Abrechnung über die Nebenkosten gibt es bei einer vereinbarten Pauschale also nicht. Vorsicht ist hier nur geboten, sollte auf das Mietverhältnis die Heizkostenverordnung anwendbar sein. Denn dann sind per Gesetz die Kosten für Heizung und Warmwasser zwingend (auch) nach Verbrauch abzurechnen."
Trifft die heizkostenverordung dort zu?
Also muss der Vermieter (Eigentümer) eine Abrechnung machen?
Danke und Grüße Micha