Folgende Frage habe ich:
Ich habe einen Wintergarten, aussenliegend, soll bedeuten das ich aus der Terrassentür raus muss um zu dem Wintergarten zu kommen.
Der Wintergarten ist nicht Beheizt über die Heizung, sondern es ist ein Holzofen verbaut über den man ihn beheizen kann.
Der Vermieter beruft sich auf §2 zur WoFIV abs. 2
Ist es so richtig das er es zu 100 zur Wohnfläche mit rechnen kann oder ist das nur zu 50% möglich ?