Aussenliegender Wintergarten mit Kamin

  • Folgende Frage habe ich:

    Ich habe einen Wintergarten, aussenliegend, soll bedeuten das ich aus der Terrassentür raus muss um zu dem Wintergarten zu kommen.
    Der Wintergarten ist nicht Beheizt über die Heizung, sondern es ist ein Holzofen verbaut über den man ihn beheizen kann.

    Der Vermieter beruft sich auf §2 zur WoFIV abs. 2

    Ist es so richtig das er es zu 100 zur Wohnfläche mit rechnen kann oder ist das nur zu 50% möglich ?

  • Äh, na ja, wenn es als Wohnraum nutzbar ist, so wie sich das anhört, wird es wohl auch Wohnraum sein, oder nicht? Ob da nun eine Terrassentür drin ist oder nicht, dürfte wohl egal sein. Wäre eine Terrasentür zu deinem Schlafzimmer hin verbaut, würde das dein Schlafzimmer ja auch nicht zu einer Terrasse machen, oder?

  • Ist es so richtig das er es zu 100 zur Wohnfläche mit rechnen kann oder ist das nur zu 50% möglich ?

    Ist richtig, sofern der Wintergarten mindestens 2 m Hoch ist.
    Hier der Text des genannten Paragrafen.


    § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
    (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
    (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von

    1.
    Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen
    sowie
    2.
    Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,

    wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:

    1.
    Zubehörräume, insbesondere:

    a)
    Kellerräume,
    b)
    Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
    c)
    Waschküchen,
    d)
    Bodenräume,
    e)
    Trockenräume,
    f)
    Heizungsräume und
    g)
    Garagen,

    2.
    Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
    3.
    Geschäftsräume.

  • Ein Wintergarten, der nach allen Seiten hin geschlossen ist, zählt zu 100% zur Wohnfläche. Vor allen Dingen dann, wenn das Komfortmerkmal Beheizung gegeben ist. Bei der Heizkostenberechnung darf der Wintergarten aber nicht auftauchen.

  • Alles so weit richtig,
    aber da der Wintergarten nicht durch die Heizung sondern nur durch einen Kamin zu beheizen ist, sehe ich doch eher

    § 4 Anrechnung der Grundflächen

    Die Grundflächen

    1.
    von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
    2.
    von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
    3.
    von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
    4.
    von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte

    anzurechnen.

  • Alles so weit richtig,
    aber da der Wintergarten nicht durch die Heizung sondern nur durch einen Kamin zu beheizen ist, sehe ich doch eher

    § 4 Anrechnung der Grundflächen

    Die Grundflächen

    1.
    von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
    2.
    von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
    3.
    von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
    4.
    von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte

    anzurechnen.

    Wieso das? ist der nun beheizt, oder nicht? Wenn er beheizt ist, wieso sagst du dann er sei unbeheizt?

  • 3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,


    Und dein Wintergarten ist beheizbar, darum kommt 3. für dich nicht infrage.

  • Was hat das damit zu tun? In meinem Haus besteht auch eine große Wand nur aus Glasbausteinen, das deshalb eine Haus baurechtlich zur Terrasse wird, wäre mir neu?:rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (24. September 2015 um 16:16)

  • hmmm.
    Etwas schwaches Argument......

    Wenn du aber morgens um 8 aus dem haus gehhst kannst du die Heizung auf 3 Stellen und dein Wohnzimmer ist Abends um 17 Uhr wenn du nach Hause kommst immer noch 20 Grad Warm.

    Ist mit einem Holzofen Bischen schwierig, wenn ich da um 8 Uhr ein Holz auflege ist es um 10 Uhr weg und um 17 Uhr abends ist die Bude Arsch kalt.

    So ganz bin ich da nicht von überzeugt.

    Bei einem Sportlichen Mietzins von über 7 Euro Netto..../ qm

  • Ganz ehrlich, wenn du so auf Paragraphen stehst, ist das ja schön, aber von der Notwendigkeit einer Zentralheizung konnte ich da nichts lesen? Es soll sogar ganze Wohnngen geben die nur mit Holz und Kohle zu heizen sind.
    Wie auch immer, hat sich während deiner Mietzeit die Heizungssituation verändert, bzw. verschlechtert? Ich meine mal abgesehen vom Klimawandel;)?
    Ansonsten wüsste ich nicht so ganz, wo deine Punkt ist?
    Übrigens, 7€ kann abhängig von Lage und Zustand ebenso Geschschenkt wie überteuert sein, obwohl das eigentlich eine durchaus übliche Miete ist in vielen Gegenden, für eine normale Wohnung.
    Letztendlich besteht ein einfache Terrasse ja auch nur aus Betonplatten und Erde, mit Logik und Vergleichbarkeit brauchst du da sowieso nicht kommen.

  • Ist mit einem Holzofen Bischen schwierig, wenn ich da um 8 Uhr ein Holz auflege ist es um 10 Uhr weg und um 17 Uhr abends ist die Bude Arsch kalt.


    Ja, ist bei mir auch so, und dann heizt man schön ein, zieht die warmen Puschen an legt die Bein hoch, und qualmt erst mal eine dicke Zigarre. Und Morgen geht wieder alle von vorne los. Ein echter Teufelskreis was?:D

  • Zitat

    Das ist ja jetzt die FRage,
    ob ein Holzkamin als beheizt zählt oder als gelegentlich beheitzt oder was auch immer da die Rechtsprechung ist.

    Ich verstehe gerade dein Problem nicht. In der Wohnflächenverordnung steht geschrieben, dass unbeheizbare Wintergärten nur zur Hälfte angerechnet wird.

    Wie soll denn dein Wintergarten unbeheizbar sein, wenn ein Ofen darin steht? In der WoFlV steht auch nichts von gelegentlich beheizbar oder dauerhaft beheizbar, sondern einfach nur beheizbar.

    Solange sich ein Ofen darin befindet, ist der Wintergarten de facto beheizbar, auch wenn der vielleicht ein paar Stunden braucht, um den Raum zu beheizen.

    Nach deiner Argumentation dürften Wohnungen/Häuser, die generell nur mit Ofenheizungen ausgestattet sind immer nur mit 50% berechnet werden, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hmmmm,
    dann könnte ich ja auch eine Elektroheizung in die Garage stellen und das dann mit einem Schild am tor "Wintergarten" ausstatten.
    Dann kann ich die auch mit Wohnraum Miete Veranschlagen.
    Das halte ich alles bischen schwammig, an Wohnraum wird ja schon ein Gewisser Anspruch gestellt.
    Oder ich bau eine Gartenlaube aus Holz auf mach strom und nen Heizlüfter rein.
    Dann ist es auch ein Wintergarten.

    Kan dem ganzen nicht folgen....

  • Hmmmm,
    dann könnte ich ja auch eine Elektroheizung in die Garage stellen und das dann mit einem Schild am tor "Wintergarten" ausstatten.
    Dann kann ich die auch mit Wohnraum Miete Veranschlagen.
    Das halte ich alles bischen schwammig, an Wohnraum wird ja schon ein Gewisser Anspruch gestellt.
    Oder ich bau eine Gartenlaube aus Holz auf mach strom und nen Heizlüfter rein.
    Dann ist es auch ein Wintergarten.

    Kan dem ganzen nicht folgen....

    Was willst du eigentlich? Du mußt uns nicht überzeugen, dass du im Recht hast. Wenn du wirklich der Meinung bist, dein durch einen Ofen beheizbarer Wintergarten ist nicht beheizbar, kannst du es ja darauf ankommen lassen und es im Zweifel einem Richter erklären.

    Ich schreibe dir das mal auf: "Mein Wintergarten ist nicht beheizbar, weil ein Holzofen drin steht". Klingt doch toll! Dann kannst du noch dein Geschwafel mit der Hölzhütte und der Garage mit dem Schild dran bringen. Wirst schon sehen, was der Richter dazu sagt.

    Gruss
    H H

  • § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
    (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
    (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
    1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen


    Also m.E. bei >2m Raumhöhe zu 100%.

  • Zitat

    dann könnte ich ja auch eine Elektroheizung in die Garage stellen und das dann mit einem Schild am tor "Wintergarten" ausstatten.

    Das würde im übrigen tatsächlich funktionieren, wenn diese E-Heizung vom Vermieter gestellt wird und ein Teil des Mietvertrags/Übergabeprotokolls ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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