Beiträge von habdamalnefrage

    Hmmmm,
    dann könnte ich ja auch eine Elektroheizung in die Garage stellen und das dann mit einem Schild am tor "Wintergarten" ausstatten.
    Dann kann ich die auch mit Wohnraum Miete Veranschlagen.
    Das halte ich alles bischen schwammig, an Wohnraum wird ja schon ein Gewisser Anspruch gestellt.
    Oder ich bau eine Gartenlaube aus Holz auf mach strom und nen Heizlüfter rein.
    Dann ist es auch ein Wintergarten.

    Kan dem ganzen nicht folgen....

    hmmm.
    Etwas schwaches Argument......

    Wenn du aber morgens um 8 aus dem haus gehhst kannst du die Heizung auf 3 Stellen und dein Wohnzimmer ist Abends um 17 Uhr wenn du nach Hause kommst immer noch 20 Grad Warm.

    Ist mit einem Holzofen Bischen schwierig, wenn ich da um 8 Uhr ein Holz auflege ist es um 10 Uhr weg und um 17 Uhr abends ist die Bude Arsch kalt.

    So ganz bin ich da nicht von überzeugt.

    Bei einem Sportlichen Mietzins von über 7 Euro Netto..../ qm

    Alles so weit richtig,
    aber da der Wintergarten nicht durch die Heizung sondern nur durch einen Kamin zu beheizen ist, sehe ich doch eher

    § 4 Anrechnung der Grundflächen

    Die Grundflächen

    1.
    von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
    2.
    von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
    3.
    von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
    4.
    von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte

    anzurechnen.

    Folgende Frage habe ich:

    Ich habe einen Wintergarten, aussenliegend, soll bedeuten das ich aus der Terrassentür raus muss um zu dem Wintergarten zu kommen.
    Der Wintergarten ist nicht Beheizt über die Heizung, sondern es ist ein Holzofen verbaut über den man ihn beheizen kann.

    Der Vermieter beruft sich auf §2 zur WoFIV abs. 2

    Ist es so richtig das er es zu 100 zur Wohnfläche mit rechnen kann oder ist das nur zu 50% möglich ?

    Hallo Liebe Forumsgemeinde,
    folgende Frage habe ich.

    Da die Heizung bei uns Kaputt gegangen ist und nicht mehr zu reparieren war,
    hat der Vermieter eine neue Einbauen lasse.

    Die Alte war über 20 Jahre alt.

    Nun zur Frage :
    Kann uns hierraus eine Mieterhöhung entstehen ?

    Das Problem ist auch das wir hier 5 Familien im Haus sind und alle unterschiedlich pro QM an Kaltmiete bezahlen.

    Wenn er erhöhen kann, múss er dann jedem den gleichen Aufschlag verpassen ?

    Oder kann das Variieren, das er bei dem einen einen Aufschlag macht und bei dem anderen nicht ?


    LG

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