Hallo liebes Forum,
ich soll morgen einen Mietvertrag unterschreiben, aber mir sind da 1-2 Sachen unsicher und hoffe das mir hier jemand noch so kurzfristig helfen kann.
Zu meiner Person was in diesen Fall wichtig ist. Ich ziehe um und mache in einer anderen Stadt eine Weiterbildung.
Die Klauseln um die es geht:
1.1 Das Recht zur ordentliche Kündigung besteht jeweils zum Ablauf eines Semsters folglich zum 30.03 bzw. 30.09. Die Kündigung ist bis spätestens am 3.Werkttag des Monats Januar bzw. Juli zulässig jedoch nicht vor Ablauf von 12 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses.
1.2
Daneben ist die Kündigung am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monat für den Monat in folgenden Fällen zulässig:
A)Beendigung des STudiums
B)Fach oder Hochschulwechsel an einen anderen Ort
C)Studienbedingter Auslandaufenthalt
D)in vergleichbaren Fällen, die auf Unwegbarkeiten des Studienverlaufs oder einem ausbildungsbedingten Ortwechsel zurückzuführen sind.
Entsprechende Nachweise sind durch den Mieter bei Kündigung zu erbringen.
Jetzt gibt es da noch eine Straftgebühr die nirgendwo im Vertrag drin steh,falls ich doch früher aus den Vertrag aussteige in Höhe von 390€
So jetzt zur Problematik. Wie oben erwähnt mache ich eine Weiterbildung diese geht grob ein halbes Jahr d.h. danach möchte ich gerne wieder zurück ziehen. Ich bin mir aber durch die oben genannten Klauseln nicht sicher, ob das so einfach dann Möglich ist oder ob ich auf der Wohnung ein Jahr sitzen bleibe. Ich bin kein Student und das Ende der Ausbildung fällt auch nicht in diese Semesterferien. Desweiten kommt mir diese Strafgebühr komisch vor und mich würde interessieren ob diese überhaupt rechtens ist.